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Verfasst am: 12.12.05, 13:14 Titel: Kfz: Kündigung bei Fahrzeugwechsel
Hallo Forumsgemeinde,
soweit ich weiss gibt es ein außerordentliches Kündigungsrecht bei Fahrzeugwechsel. Wie verhält es sich da in diesem Fall: Die SfK einer Motorradversicherung soll für einen Zweitwagen genutzt werden. Das Motorrad wird daher abgemeldet, das Auto mit Begründung Fahrzeugwechsel übernimmt die SfK der Versicherung (bei einem anderen Unternehmen). Kann das Motorrad nun (nach einer bestimmten Frist oder überhaupt jemals) wieder neu versichert werden, ohne dass der ursprüngliche Versicherer dies bemerkt und Ansprüche anmeldet?
hab ich das so richtig verstanden: es gibt ein Motorrad, das beim Versicherer A versichert ist. Dann soll ein PKW zugelassen werden und beim Versicherer B versichert werden. Der PKW soll den Schadenfreiheitsrabattes des Motorrades erhalten. Richtig so?
Dann wird der Versicherer B beim Versicherer A nachfragen, welche Schadenfreiheitsklasse (genauer: welches "Rabattgrundjahr", weil ja die "Prozente" bei Motorrädern andere sind als bei PKW) das Motorrad dort hat. Der entsprechende Rabatt wird dann auf den PKW beim Versicherer B übertragen und ist somit im Vertrag des Motorrades beim Versicherer A "verschwunden".
Wenn das Motorrad dann später wieder zugelassen wird, ist kein Rabatt mehr vorhanden; außer wenn er wieder vom PKW aufs Motorrad rückübertragen wird. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
danke für die schnelle Antwort. Alles richtig verstanden, das Motorrad soll igendwann mal wieder angemeldet und versichert werden, neu und ohne den ursprünglichen Rabatt (den hat ja dann der Zweitwagen), sagen wir mal ebenfalls beim günstigen Versicherer B.
Meine Frage ist:
Kann der Versicherer A dann nicht Ärger machen und argumentieren, dass die Begründung "Fahrzeugwechsel" gar nicht vorgelegen habe, da ja dasselbe Motorrad des gleichen Bestizers wieder versichert wurde?
ja, das kann Probleme beim Versicherer des Motorrades geben. Der Versicherungsvertrag ist ja nicht gekündigt, sondern es besteht während der Dauer der vorübergehenden Stillegung eine Ruheversicherung (§ 5 AKB).
der Vertrag muss natürlich beim Versicherer A zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt werden. _________________ Grüße, Mogli
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ich hab da irgendwas im hinterkopf, dass man den SFR von einer "kleineren" fahrzeugklasse (also hier zweiräder) nicht auf eine "größere" (also auto) übertragen kann...?!
wie gesagt, bin mir da nicht mehr sicher, aber irgendwas war da doch damals während meiner ausbildung.... _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
man kann Rabatte innerhalb der gleichen Fahrzeuggruppe oder von "oben" nach "unten" übertragen.
in meinen Tarifbestimmungen steht unter Ziff. 23:
"Die untere Fahrzeuggruppe umfasst PKW, Krafträder/-roller, Leichtkrafträder/roller (mit Ausnahme von Fahrzeugen, die ein Versicherungskennzeichen führen mussen), PKW; Lieferwagen, Krankenwagen, Wohnmobile.
die mittlere Gruppe umfasst Personenmietwagen, Taxis sowie Güterkraftfahrzeuge im Werkverkehr.
Die obere Gruppe umfasst die Omnibusse, alle KFZ des gewerblichen Güterverkehrs (ohne Lieferwagen) sowie die Sonderfahrzeuge (ohne Krankenwagen)."
PKW und Motorrad sind in der gleichen (der unteren) Gruppe, also kann der Rabatt übertrgen werden. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Hallo RayR,
bei dem Fall handelt es sich nicht um einen Fahrzeugwechsel, sondern um eine s. g. Fahrzeugparkveringerung. Geht ohne Probleme. Bei Neuzulassung des Moppeds gibt es bei manchen Gesellschaften sogar ne "Zweitwagenregelung" mit günstiger Einstufung.
Grüße Thom _________________ WIR ALLE LERNEN NOCH DAZU
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