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Verfasst am: 06.12.05, 16:36 Titel: Busse fahren zu früh ab
Folgender Fall: Einem Fahrgast eines Verkehrsbetriebes einer Großstadt passiert es seit Jahren, dass Omnibusse ihre Abfahrt zu früh durchführen. Dadurch wird regelmäßig der Bus und teilweise auch der Anschluss verpasst. Manchmal handelt es sich auch um die letzten Fahrte des Tages.
Der Verkehrsbetrieb reagiert zwar immer recht freundlich auf die Beschwerden, das Problem konnte jedoch nicht abgestellt werden. Anfänglich wurden dem Fahrgast Auslagen fürs Taxi noch ersetzt, später äußert sich der Verkehrsbetrieb jedoch schriftlich, dass Fahrgäste sich 3-5 Minuten vor Abfahrt an der Haltestelle einfinden müssten.
Ist dem wirklich so? Die Begründung lautet in etwa: Man müsse dies verstehen, da das Verkehrsnetz auch mit anderen Verkehrsteilnehmern geteilt würde.
Wenn der Fahrgast also nicht 5 Minuten vorher an der Haltestelle ist, braucht er sich nicht zu wundern, wenn der Busfahrer schon losgefahren ist?
Aber ich meine, es ist einem Fahrgast zumutbar einige Minuten vor einer geplanten Abfahrt bei der Haltestelle zu sein. Zumal ja der Fahrgast von der früheren Abfahrt des Busses Kenntnis hat(te).
Entschuldigung, ich war mir wegen der Eindordnung nicht ganz sicher, daher habe ich es in Busbeförderungsrecht gepackt.
Für mich wäre der Fall jedoch nicht so zumutbar. Ich bin gerne pünktlich und notfalls würde ich mich der klaren Äußerung des Verkehrsunternehmens beugen. Ein Richter würde wahrscheinlich ähnlich wie Sie denken und den Zeitraum von 3-5 Minuten als zumutbar betrachten.
Trotzdem ist ein Abfahrtsplan mit minutengenauen Angaben für mich etwas, wonach ich mich richten möchte. Wir leben ja nicht in XY, wo morgens und mittags mal ein Bus fährt und man auf dem Dach mitfährt, wenn kein Platz mehr ist? Verspätungen sind immer möglich und auch nicht so das Problem. Aber Verfrühungen(??!) etwas ärgerlich.
Entschuldigung, ich war mir wegen der Eindordnung nicht ganz sicher, daher habe ich es in Busbeförderungsrecht gepackt.
Das ist auch ganz richtig, dieses Teilforum beschäftigt sich nicht nur mit reisevertragsrechtlichen Fragen im engeren Sinne.
Wüstenigel hat folgendes geschrieben::
Für mich wäre der Fall jedoch nicht so zumutbar. ... Trotzdem ist ein Abfahrtsplan mit minutengenauen Angaben für mich etwas, wonach ich mich richten möchte.
Das ist in meinen Augen keine Frage der Zumutbarkeit - nach meinem Verständnis kann eine regelmäßige verfrühte Abfahrt vielmehr gegen das Personenbeförderungsgesetz verstoßen und eine Ordnungswidrigkeit darstellen:
PBefG §61 hat folgendes geschrieben::
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
...
2.
einen Verkehr mit Straßenbahnen, Obussen oder einen Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen betreibt, ohne daß die nach diesem Gesetz vorgeschriebene Zustimmung zu den Beförderungsentgelten oder Fahrplänen durch die Genehmigungsbehörde erteilt ist ...
Dazu habe ich aber keine Beispiele aus der Rechtsprechung. Individuelle Ansprüche des Fahrgastes lassen sich IMO auch nicht ableiten. Was dem Beförderungsunternehmen für Gestaltungsmöglichkeiten durch ABB gegeben sind, wäre eine weitere Frage.
Üblicherweise wird bei den Busfahrplänen im Aushang darauf hingewiesen, dass am Abend oder am Wochenende kürzere Fahrzeiten vorliegen können und damit u. U. der Bus auch etwas früher abfahren kann (so ist es zumindest bei uns in München).
Gibt es einen solchen Hinweis? Dann wäre es m. E. in Ordnung.
Ansonsten würde ich sagen, dass durch die Festlegung auf bestimmte Uhrzeiten auch zugesagt wird, dass der Fahrplan eingehalten wird. 22.00 Uhr heißt ja auch nicht "irgendwie rund um zehn" und man kann just in time zur Haltestelle kommen.
Grundsätzlich gilt für alle Aushangfahrpläne im ÖPNV:
Alle Angaben ohne Gewähr.
Das das auch auf diesem vermerkt ist, da bin ich mir ganz sicher. Daher ist auch kein Anspruch abzuleiten!
Wegen der Regelmässigkeit lässt sich allerdings daraus schliessen, dass wohl der Fahrplan falsch berechnet ist und daher an dieser Haltestelle die Busse regelmässig zu früh eintreffen/abfahren. Sollte man als mündiger Fahrgast sowas erkennen können, ist es doch wohl ziemlich sinnlos, auf den Aushangfahrplan zu bestehen (?)
Weitere Fehlerquellen können auch Uhrzeitabweichungen zwischen Verkehrsbetrieben und Fahrgast sein. _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
Als "Sitf" - heute sagt man Azubi- bin ich ich auch mitm Bus gefahren "Django hat ´ne Monatskarte" und hatte teilweise auch dieses Problem, lieber 10 Minuten früher an der Haltestelle frieren als Laufen zu müssen. Als dann aber ein "Obermufti der Staftverwaltung" in die Nachbarschaft gezogen ist, waren die Busse wieder just in time. Die Fahrer hatten Order bekommen, an den Wendepunkten entsprechende längere Pausen zu machen, bzw. an bestimmten Haltestellen länger stehen zu bleiben um den Fahrplan einzuhalten.
Auch heute noch, ich fahre schon lange nicht mehr Bus, warten die Busse an den Wendepunkten sowie an einem gemeinsamen Treff aller Linien - Hälfte der Strecke - auf ihr Abfahrtssignal. _________________ Pecunia non olet!
Ne discere cessa.
Es gibt viel zu verdienen, langt zu!
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