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Verfasst am: 13.12.05, 14:46 Titel: Aufbewahrungspflicht von Geschäftsunterlagen einer GmbH
Wer ist bei einer GmbH zur Aufbewahrung der alten Geschäftsunterlagen verpflichtet, wenn der Geschäftsführer und die Gesellschafter wechselten?
Muss sich der neue Geschäftsführer alle Unterlagen geben lassen und diese archivieren?
Anmeldungsdatum: 03.08.2005 Beiträge: 141 Wohnort: Schleswig-Holstein
Verfasst am: 14.12.05, 18:02 Titel: Archivierung von Unterlagen
Hallo,
ich denke ja, denn die Unterlagen gehören ja der GmbH, die ja an sich eine Körperschaft darstellt. Wer die leitet, wem sie gehört usw. ist daher nicht relevant.
Gruß
ulrichms _________________ Die Ahnungslosen müssen sich mit Vorahnung begnügen
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