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Hallo
wer kann mir helfen bzw nen Tip geben.
Eine Person (A)geht zur Bank. Bank ist geöffnet. Diese Person hebt am Automaten Geld ab. Sie vergisst das Geld herauszunehmen. Person B hat gewartet und geht nach A an den Automaten. Sie findet das Geld und geht.
Was kann Person A unternehmen und was hat Person B zu befürchten?
Danke
Person A sollte sofort nachdem sie festgestellt hat, dass sie das Geld vergessen hat, bei der Filiale, in der sich der GA befindet Bescheid geben. Es gibt unterschiedliche GA, einige ziehen nach ca. 15 Sek. das Geld wieder ein, weil sie "merken", dass das Geld nicht entnommen wurde. So etwas wird protokolliert und ist relativ schnell für die Filiale feststellbar.
Außerdem sind die meisten GA kameraüberwacht, was evt. wichtig für "später" (s.u.) ist.
Außerdem sollte A Anzeige gegen (noch) unbekannt (B) bei der Polizei erstatten. Weiß nicht genau, ob es sich um Diebstahl oder ungerechtfertigte Bereicherung handelt ?!? Aber so die Richtung.
Aber in diesem fiktiven Fall handelt es sich ja eher um einen GA, der liegengebliebenes Geld nicht wieder einzieht...
Die Polizei kann dann Unterlagen/Journale/Videoüberwachungsmaterial etc. anfordern.
Hab es öfter einmal erlebt, dass die Polizei sich gemeinsam mit Filial-Mitarbeitern das Video angeschaut hat. Da man evt. den einen oder anderen Kunden, der sich im SB-Bereich aufhält, kennt und unterstützend in dem Fall tätig sein kann.
Wird B erkannt, hat er s.o. mit der Anzeige zu rechnen. Es sei denn, man einigt sich darauf, dass er A freiwillig das Geld, auf das A einen Herausgabeanspruch hat, zurückgibt und A dafür evt. die Anzeige zurückzieht.
Was wäre denn bei einem bisher unbescholtenen und bekanntem finaziellen Problem habenden Erwachsenen Ersttäter (so heißt das wohl) das Strafmass?
Sozialstunden?
Geldstrafe? (nach was berechnen die das? Lohn? brutto, netto? Schaden?)
Grund: in der Nachbarschaft ist das jetzt passiert, eine alleinerziehende Mutter, die zur Zeit Schulden abzahlt und am Limit lebt, aber auch grad neu einen wirklich gut bezahlten Job bekommen hat (von dem sie mehr Schulden/größere Beträge abzahlt, trotzdem sehr wenig für sich und Kinder) hatte "zugegriffen" - irgendwie sich gefreut, weil Kind am gleichen Tag Geburtstag hatte und sie ihm was kaufen konnte und Geld für das Kinderfest hatte.
Polizei kam, sie muß die Tage hin....es geht um 100 Euro.
Katzenjammer groß, Fehler sieht sie ein. Aber Verlockung war wohl zu groß - kann ich auch irgendwie verstehen, auch wenns natürlich sehr falsch war.
Verfasst am: 12.12.05, 18:27 Titel: Sicherheitsvorschriften der Bank?
In dem obene genannten Fall würde mich interessieren, welche Sicherheitsvorschirften es für Banken gibt. Beispielsweise, wenn die Funktion, dass das vergessene Geld nicht wieder eingezogen wird, nicht aktiviert wurde. Liegt es im Ermessen der Bank das zu deaktivieren und wie sieht es da mit der Haftung aus?
Können die einem einfach sagen: "Geld weg? - Das ist ihr persönliches Pech".... Auch wenn beispielsweise 3 Minuten später jemand am Automaten war und eine Transaktion durchgeführt hat? Die Kameraüberwachung zeigt ja an wer wann dort war und was derjenige gemacht hat?!
Was also tun, wenn sich eine Bank wenig kooperativ zeigt?
Hallo
wer kann mir helfen bzw nen Tip geben.
Eine Person (A)geht zur Bank. Bank ist geöffnet. Diese Person hebt am Automaten Geld ab. Sie vergisst das Geld herauszunehmen. Person B hat gewartet und geht nach A an den Automaten. Sie findet das Geld und geht.
Was kann Person A unternehmen und was hat Person B zu befürchten?
Danke
Frage: Steht fest, daß Person B das Geld wegenommen hat.
Normalerweise ziehen die Automaten das Geld nach einer gewissen Zeit wieder ein und die Buchung wird rückgängig gemacht.
Was ist denn, wenn die Bank diese Funktion aus unerfindlichen Gründen deaktiviert hat. Hab ich schon erlebt. Wer würde in dem Fall haften?
Simbel fehlt hier einfach die notwendige Kreativität, um einen guten Bankräuber abzugeben. Andere sind dort kreativer. Es ist vorgekommen, dass Betrüger folgenden Trick angewendet haben (geht aber nur bei bestimmten älteren Geldautomaten): Es wird eine große Summe Geld abgehoben. Aus dem Ausgabestapel werden nun nur die inneren Geldscheine entnommen und durch die entsprechende Zahl von weissen Blättern ersetzt. Nach einiger Zeit zieht der Automat ein und schreibt das Geld gut. Da die eingezogenen Geldscheine gesammelt im sogenannten Reject-Fach liegen, ist ein Schluss auf den Betrüger schwierig.
Um sich hiergegen zu schützen, haben einige wenige Banken den Einzugsmechanismus außer Kraft gesetzt.
Zum Thema Haftung der Bank: Die Bank hat das Geld dem Kunden auftragsgemäß übergeben. Verbunden mit der Übergabe ist der Risikoübergang. Einen Grund, warum die Bank hier für die Vergesslichkeit des Kunden haften soll, sehe ich nicht.
Was wäre bei einem Raubüberfall nach Verlassen des Geldautomatenvorraums? Soll auch hier die Bank haften, wenn sie hier keine Kameras anbringt. Wie weit soll die Haftung gehen?
Ein Autohändler haftet auch nicht, wenn ich mit dem Neuwagen gegen die Wand fahre.
OK, für derartige Betrügereien bin ich echt wohl nicht kreativ genug Ich sehe ein, dass die Bank nicht für alles haften kann... *zugeb*
Ist die Bank denn verpflichtet die Geldautomaten per Videokamera zu überwachen? Oder etwa auch nicht? Ich meine das gehört doch aber zur Sicherheit der Kunden? Es kann doch nun wirklich nicht allen unterstellt werden sie seien kriminell
Zumindest hätte dann die Bank die Möglichkeit zurückzuverfolgen wer danach alles am Automaten war und demnach das Geld genommen haben könnte?! Ausserdem können die Transaktionen am Automaten nebst Kameraüberwachung zu dem Zeitpunkt ausgewertet werden? Der "Geldvergesser" hat da ja leider keine Möglichkeiten. Die Bank könnte das doch beispielsweise intern mit dem Kunden klären? Wäre jedenfalls ein Service.
Fraglich ist ja auch ob die Polizei, im Falle einer Anzeige gegen Unbekannt, überhaupt ermitteln würde... wie sowas ausgeht hab ich leider schon erlebt.
Hat man denn als Kunde hinsichtlich dessen so gar keine Rechte?
Meine Anmerkung hat jetzt zwar eher philosophischen Charakter, aber ich finde es traurig, dass soviel davon abzuhängen scheint, dass viele Menschen lügen, betrügen und stehlen. Als "unbescholtener" Bürger hat man dann doch immer das Nachsehen - ungerechte Welt!!
Zum Thema Haftung der Bank: Die Bank hat das Geld dem Kunden auftragsgemäß übergeben. Verbunden mit der Übergabe ist der Risikoübergang. Einen Grund, warum die Bank hier für die Vergesslichkeit des Kunden haften soll, sehe ich nicht.
Die Bank hat das Geld in diesem Fall nicht übergeben. Dazu ist erforderlich, daß der Kunde das Geld auch nimmt. D.h. der Kunde hat weiterhin aus dem Auszahlungsauftrag einen Anspruch auf das angeforderte Geld. Das wird ihm aber regelmäßig nichts nützen: Aufgrund der Tatsache, daß er das Geld der Bank dem Zugriff Dritter ausgesetzt hat und das Geld abhanden kommt, macht er sich schadenersatzpflichtig. Die Bank wird dann, sollte der Kunde auf die Auszahlung bestehen, den Schadenersatzanspruch in gleicher Höhe geltend machen. Der fehlende Einzugsmechanismus oder die fehlende Kameraüberwachung könnte dann u.U. ein Mitverschulden der Bank sein, das den Schadenersatzanspruch mindert.
Zitat:
Das Geld mitnehmen ist natürlich schon erlaubt. Wenn man den Verlierer nicht kennt, muß man es ja beim Fundamt (nicht etwa bei der Bank) abgeben.
Da das Geld sich im Ausgabefach noch im Besitz und Eigentum der Bank befindet, ist das unbefugte Wegnehmen des Geldes Diebstahl.
Der fehlende Einzugsmechanismus oder die fehlende Kameraüberwachung könnte dann u.U. ein Mitverschulden der Bank sein, das den Schadenersatzanspruch mindert.
Wo kann man sich denn dahingehend informieren? Ob die Bank Auskunft erteilt wage ich zu bezweifeln Müsste sowas dann geklärt werden, wenn man Anzeige gegen Unbekannt bei der Polizei macht?
Das Geld mitnehmen ist natürlich schon erlaubt. Wenn man den Verlierer nicht kennt, muß man es ja beim Fundamt (nicht etwa bei der Bank) abgeben.
Da das Geld sich im Ausgabefach noch im Besitz und Eigentum der Bank befindet, ist das unbefugte Wegnehmen des Geldes Diebstahl.
Besitz erfordert die tatsächliche Gewalt über eine Sache, hier nicht mehr gegeben.
Eigentum: wenn es kein fremdes Eigentum wäre, käme Fundsache gar nicht in Betracht. M.E. ist es aber Eigentum des Kunden. Das muß aber nicht der Finder beurteilen.
Diebsstahl: erfordert Zueignungsabsicht, also nicht beim ehrlichen Finder gegeben, der damit zum Fundbüro geht.
1. handelt es sich nicht um Diebstahl, sondern um eine Unterschlagung, weil nicht der Gewahrsam eines Dritten gebrochen wird, wenn man das Geld einfach einsteckt.
2. Eine Übergabe durch die Bank hat ja wohl stattgefunden, wenn das Geld im Ausgabeschlitz steckt und der Kunde nur zu schusselig ist, es auch einzustecken. Neue Automaten ziehen alle wieder ein, aber es dauert ein bißchen.
3. Üblicherweise stellt man Strafantrag und dann ermittelt die Polizei bei der Bank, welcher Kunde hinterher am Automaten war, das ist ja schließlich gespeichert. Auf Anforderung des Staatsanwaltes muss die Bank Name und Anschrift des Kunden nennen und dann wird ihn die Polizei vernehmen.
Andere Variante: Kunde hebt dann gar nicht ab, ist also datenmäßig nicht gespeichert, steckt also das Geld ein und geht gleich wieder.
Dann kann sich die Polizei die Videoaufnahmen geben lassen und man kann schauen, ob jemand den "Mitnehmer" erkennt.
Banken sind jedoch nicht verpflichtet, Videokameras laufen zu haben, deswegen gibt es immer noch einige Automaten ohne Kamera.
4. Ich habe öfters mit vergessenem Geld am Automaten zu tun, habe es aber noch nie erlebt, dass es ein Finder auch bei der Bank dann abgegeben hat....
Wenn es denn so wäre, dann wäre es sicherlich keine Unterschlagung.
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