Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 13.12.05, 11:04 Titel: Rechtschutz mit Selbstbeteiligung + PKH
Ich hoffe, daß ich hier richtig bin,
ich habe folgendes Problem: In einem Arbeitsrechtstreit habe ich PKH beantragt und genehmigt bekommen, da arbeitslos keine Rückzahlung, also als bedürftig eingestuft.
Gleichzeitig wurde über den Rechtsanwalt eine Anfrage an die Rechtschutzversicherung meiner Lebensgefährtin gestellt, welche erst abgelehnt wurde, da ich nicht auf dem Versicherungsschein eingetragen war, auf Initiative meines Rechtsanwaltes hat mich die Versicherung nachträglich, also rückwirkend zum 01.01.2005 in den Vertrag als Lebensgefährte eingetragen.
Ergebnis für mich- Versicherung übernimmt die Verfahrenskosten, aber mit einer Selbstbeteiligung meinerseits von 102,26 € anstelle null-Kosten bei PKH.
Ist das Rechtens?
Hat der Anwalt sich auf meine Kosten ein Extrageld verdient?
da müsste man mal schauen, was in dem Rechtsschutzvertrag konkret vereinbart ist. Möglicherweise ist es ein Vertrag mit Selbstbeteiligung? 102,26 EUR sind genau 200 DM, und das ist keine unübliche Selbstbeteiligung. Wenn das so ist, hätte der Rechtsschutzversicherer insoweit seine vertragliche Leisstung voll erbracht. Ob für den Eigenanteil PKH beantragt werden kann - keine Ahnung. Das müsste ggf. der Rechtsanwalt wissen. _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Ja, das ist "Rechtens", wenn eine Selbstbeteiligung vereinbart wurde.
Zitat:
Hat der Anwalt sich auf meine Kosten ein Extrageld verdient?
Ich könnte aus der Haut fahren, wenn ich solche Kommentare lese. Warum glauben Sie, daß der Anwalt sich auf Ihre!! Kosten!! ein Extrageld!! verdient hat??? Schon mal darüber nachgedacht, daß der Anwalt einfach nur nach Gesetz abrechnet?
Aber ja, ich werde trotzdem auf Ihr eigentliches Problem antworten: Es ist möglich, daß für den nicht gedeckten Kostenanteil einer Selbstbeteiligung bei einer Rechtsschutzversicherung Prozeßkostenhilfe beantragt werden kann. Dies ergibt sich allerdings nicht aus dem Gesetz sondern ist Rechtsprechung. Es kann also sein, daß - trotz eines entsprechenden Antrages - das Gericht den Antrag ablehnt. Und im Nachhinein ist das natürlich nicht möglich. _________________ Karma statt Punkte!
vor allem ist es für den Anwalt doch völlig egal, von wem er sein Geld bekommt- er kriegt doch nicht mehr dadurch, dass der Vertrag eine Selbstbeteiligung hat?! _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist WM- ich war dabei!!
Genau, deswegen auch mein dicker Hals. Aber ganz sicher wird der Anwalt auch in diesem Fall irgendwie zu mehr Geld gekommen sein, als ihm eigentlich zusteht. Anwälte machen das ja so. Die sind ja von Natur aus geldgierige Halsabschneider, die Geld verdienen für Sachen, die man eigentlich auch hätte selber machen können.
@ rower66: Nein, geht nicht gegen Sie. Mußte nur mal raus. So! _________________ Karma statt Punkte!
Hallo Maru,
manche, auch juristisch gebildete Menschen, stehen jedoch noch am Anfang der Logik.
Und dieses Unvermögen erzeugt dann, wissend der fundierten und jahrelangen Ausbildung mit meist zwei Staatsexamen, bei den Mandanten den Eindruck...
"ne, das muss der doch jetzt wissen!? Oder?". Aber es passieren da so menschliche Dinge wie:
Kunde bekommt Bußgeldbescheid über 70,-€. Anwalt schwellt die Brust, und gewinnt für seinen Mandanten. Bußgeld abgewiesen. Ende.? Nein. Rechnung des Anwalt kommt. 210,-€. Der hat ja vorher beim Rechtsschutzversicherer Deckung beantragt. Hat er natürlich auch!! Leider hat er aber die 150,-€ Selbstbehalt übersehen.
Und dazu sage ich dann nach meiner Langjährigen Praxis als Makler- das wäre mir auch evtl. passiert.
Was oft übersehen wird ist, das Weisheit, wenn überhaupt erst im Alter kommt. Und Fehler, so sie denn Fehler sind, jedem, aber auch jedem passieren.
Ja Maru, und da schließt sich der Kreis. Dürfen Makler Fehler machen? Nach Ansicht vieler Anwälte nicht...............
Grüße Thom _________________ WIR ALLE LERNEN NOCH DAZU
Leider hat er aber die 150,-€ Selbstbehalt übersehen.
Und dazu sage ich dann nach meiner Langjährigen Praxis als Makler- das wäre mir auch evtl. passiert.
Moment! Wessen Versicherungsvertrag ist das? Der des Anwaltes oder der des Mandanten? Wer weiß also darüber Bescheid, daß eine Selbstbeteiligung vereinbart wurde? Wohl nicht der Anwalt. Das hat mit Logik nix zu tun, eher mit gesundem Menschenverstand. Und den sollte man auch einem juristischen Laien nicht absprechen.
Selbst wenn die RSV in der Deckungszusage auf die Selbstbeteiligung hinweist, geht wohl jeder verständige Mensch (und dazu sollen Anwälte ja zählen), davon aus, daß dies dem VN nicht unbekannt ist. Warum dann das Geschrei, wenn es ans Bezahlen geht? Sorry, aber das verstehe ich nicht.
Zumal - und ich zitiere ihuehn - die Rechnung des Anwaltes dadurch nicht höher ausfällt. _________________ Karma statt Punkte!
Jaaa Maru, Sie sprechen mir aus dem Herzen. Sagen Sie das bitte an alle Anwälte weiter.
Mal Spass beiseite, lesen Sie bitte nochmal meinen letzten Satz. Ihr Rechtsverständniss gilt für Anwälte. Einverstanden. Aber leider gilt es nicht für Makler. Der, ohne juristische Ausbildung, müsste, wenn es hart käme, hier haften. Und das auch in vielen anderen Fällen. Er hat den Kunden, der eine Beratung zur KFZ-Versicherung wünscht nicht über Berufsunfähigkeit beraten- Haftung!
Ich könnte da noch mehr auflisten und es geht nicht um Bereicherung, auch nicht um schlechte Makler und Vertreter
sondern nur darum das ich manchmal, auch in diesem Forum denke, warum ich seit Jahren versuche meinen Job bestmöglich zu machen, mich aber irgendwie verfolgt fühle.
Die Haftung des Makler-mein Lieblingsthema aber trotzdem beste Weihnachtsgrüße
von Thom _________________ WIR ALLE LERNEN NOCH DAZU
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.