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Verfasst am: 30.11.05, 14:54 Titel: Zu alt für schon seit Wende bestehenden Dispo ?
Person A ist Anfang 2005 70 Jahre geworden und hat mit seiner Frau, 68 ein gemeinsames Konto. Beide lebten in der DDR und haben seit der Wende ein Dispo, der niemals überzogen wurde, und monatlich haben sie Zinsen dafür gezahlt. Kurz vor seinem 71. Geburtstag bekommt Person A einen Brief von der Bank, dass er zu alt für einen Dispo ist und umgehend die gesamte Summe zahlen muss, damit das Konto auf Haben ist ( etwa 3000 €)
Person A ist voller Sorge und wandte sich an die Hauptstelle der bank, nicht die Geschäftsstelle ,wo sein Konto ist.
Dort sagt man ihm, dass die Aussage der Geschäftsstelle falsch ist, er muss nicht mit einem mal alles zurück zahlen ( kann er auch nicht), sondern in raten,die wenorm höher sind als die bisher monatlichen Zinsen.
Ist es okay, wenn erst fast ein Jahr nach dem 70. Geburtstag, der anbeglich ausschlaggebend für das Gesetz ist, so ein Brief kommt ?
Person A wollte seine Frau, ebenfalls rentnerin und auch auf dem Konto gemeldet als "Haupteigentümerin" des Kontos nennen, sie ist noch nicht 70 - aber die Bank sagt, das ist illegal.
Stimmt das ?
Naja, sagen wir es mal vorsichtig so - eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit berechtigt die Bank jederzeit, einmal eingeräumte Kreditlinien, zum Beispiel einen Kontokorrentkredit, zu kündigen und die Rückführung des offenen Betrages durch den Kredtinehmer zu verlangen.
Böse formuliert könnte man natürlich mit einem hohen Alter des Kreditnehmers - und somit mit einer statistisch recht hohen Wahrscheinlichkeit des Ablebens des Kreditnehmers in der nächsten Zeit - eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit begründen. Andererseits gibt es ja bereits Bestrebungen der Politik und des Gesetzgebers, eine derartige Altersdiskriminierung durch die Banken zu verhindern.
Daß bei einer geplanten Rückführung des bestehenden Soll-Saldos die monatlichen Raten wesentlich höher sein müssen als die reine Zinsbelastung, versteht sich allerdings von selbst - sonst würde ja keine Tilgung des Kreditbetrages stattfinden.
Sollte auf dem Verhandlungswege keine Einigung mit der Bank erzielt werden können, gibt es noch eine kostenlose Möglichkeit der Konfliktschlichtung: der Ombudsmann. Welcher Ombudsmann genau zuständig ist, hängt von der betroffenen Bank ab: Privates Kreditinstitut, öffentlich-rechtliches Kreditinstitut (Sparkassen) oder genossenschaftliches Kreditinstitut (Volks- und Raiffaisenbanken, Spardabanken)?
Verfasst am: 01.12.05, 09:31 Titel: Re: Zu alt für schon seit Wende bestehenden Dispo ?
Hallo,
Shoshana hat folgendes geschrieben::
Dort sagt man ihm, dass die Aussage der Geschäftsstelle falsch ist, er muss nicht mit einem mal alles zurück zahlen ( kann er auch nicht), sondern in raten,die wenorm höher sind als die bisher monatlichen Zinsen.
Diese Rückführungsvereinbarung auf jeden Fall schriftlich festhalten und von der Bank bestätigen lassen. Das die Raten (die ja eine Tilgung beinhalten) höher sein müssen, als die reinen Zinsen, liegt auf der Hand.
Besser wäre es jedoch, wenn die Bank eine Sicherheit bekommen könnte und im Gegenzug der Dispo bestehen bleibt.
Shoshana hat folgendes geschrieben::
Ist es okay, wenn erst fast ein Jahr nach dem 70. Geburtstag, der anbeglich ausschlaggebend für das Gesetz ist, so ein Brief kommt ?
Es gibt kein Gesetz. Es handelt sich um eine Regelung, die die Bank frei treffen kann. Die Bank könnte auch 65 Jahre oder 75 Jahre als
Shoshana hat folgendes geschrieben::
Person A wollte seine Frau, ebenfalls rentnerin und auch auf dem Konto gemeldet als "Haupteigentümerin" des Kontos nennen, sie ist noch nicht 70 - aber die Bank sagt, das ist illegal.
Stimmt das ?
Eine Umschreibung eines Einzelkontos auf ein Gemeinschaftskonto der Eheleute ist rechtlich nicht zu beanstanden. Wenn aber beide Ehepartner Rentner und um die 70 Jahre sind, reduziert sich zwar das Sterbefallrisiko für die Bank, aber es bleibt doch erhalten. Von daher dürfte dies auf die Kreditentscheidung der Bank keinen Einfluss haben.
@Nebelhörnchen:
Hier würde selbst bei schärfster Interpretation keine Altersdiskriminierung vorliegen. Das das Todesfallrisiko nun einmal vom Alter abhängt ist statistisch nachweisbar. Aus diesem Grund würde selbst ein verschärftes Antidiskriminierungsgesetz hier keine Pflicht der Bank zur Herauslage eines Blankokredites bewirken.
Anders wäre dies bei einem durch Sicherheiten abgesicherten Kredit. Da das Todesfallrisiko hier abgesichert wäre, wäre es tatsächlich eine Altersdiskriminierung, wenn die Bank hier starre Altersgrenzen einführen würde.
Hallo Karsten11,
vielen Dank für Ihre Antwort. Allerdings ist es so : es handelt sich hierbei um meinen Großvater und ich sagte ihm,wenn es ein gesetz gäbe, dass so lautet, müsste das ja irgendwo stehen. Aber bei dem Gespräch auf der Hauptstelle der Bank war mein Vater mit anwesend und sagte selbst, dass die Mitarbeiter von einem "Gesetz" gesprochen haben.
Schriftlich wollte die Bank nichts geben ( es handelt sich um eine Sparkasse) : nur gegen Gebühr in Höhe von 45 €.
Zu den Raten : klar, dass die höher sein müssen als die Zinsen. Aber die Person bekommt 800 € Rente plus seine Frau 47 € ( hat niemals gearbeitet und bekommt echt nur diesen Betrag aus irgendwas, was zu DDR-Zeiten gezahlt wurde). Und nun sollen die monatlich 300 € zahlen ( zahlen schon 363 € Miete und andere Kosten brauch ich ja wohl nicht aufschlüsseln).
Man sollte bedenken das die Bank selbst bei einer Pfändung nichts erhalten würden, es sei denn Deine Großeltern verfügen über Immobilien oder sonstiges Vermögen!
Man sollte bedenken, dass es keinen Rechtsanspruch gibt auf einen Dispositionskredit. Andererseits ist das Gebahren natürlich alles andere als kundenfreundlich und der entsprechende Sachbearbeiter in der Sparkasse sollte etwas mehr fingerspitzengefühl walten lassen.
Ich würde - sofern es meine Großeltern wären - versuchen eine einvernehmliche Lösung zu finden, indem man eine akzeptable Rückführungsvereinbarung mit einem angemessenen Zinssatz findet. Die Großeltern zahlen jetzt geschätzte 10% Zinsen p.a. für den Dispo. Bei dem geringen Einkommen wären allerdings wohl kaum mehr wie 50 Euro im Monat drin. Wenn man aber davon mal die Zinsbelastung abzieht, bleibt kaum was für die Tilgung und die Rückführung wird sich über Jahre hinziehen. Das ist natürlich ein hohes Risiko für die Bank aufgrund des Alters und sie wollen jetzt "mit der Brechstange" schnell alles zurückbezahlt bekommen.
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