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Notebook geklaut - Versicherung will nicht zahlen

 
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demorph
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Anmeldungsdatum: 14.12.2005
Beiträge: 4
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 14.12.05, 12:22    Titel: Notebook geklaut - Versicherung will nicht zahlen Antworten mit Zitat

Hallo!

Einem Freund wurde das Notebook aus dem OFFENEN Auto geklaut.
Wir hatten extra eine Versicherung für Diebstahl abgeschlossen (wird bei großen Elektroläden angeboten )

Die will nun nicht zahlen da es GROB FAHRLÄSSIG war (d.offene Auto)

Der Schutz der Versicherung geht aber eh nur über 70% des Kaufwertes.
Wenn das Auto abgesperrt ist zahlt doch eh die Hausrat den VOLLEN Preis.
und Diebstahl in der Öffentlichkeit is doch immer irgendwie grob fahrlässig.

Das offene Auto wurde direkt vor seiner Werkstatt, die in einem Hinterhof liegt, geparkt.
Es wurde auch öfters am Tag umgeparkt (aus Platzmangel)

Kann man bei der Situation von Grober Fahrlässigkeit sprechen???
Wie definiert sich "grob Fahrlässig" genau?
Danke für Eure Hilfe! Smilie
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Besserwisser2005
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.10.2005
Beiträge: 51

BeitragVerfasst am: 14.12.05, 12:35    Titel: Re: Notebook geklaut - Versicherung will nicht zahlen Antworten mit Zitat

demorph hat folgendes geschrieben::

Einem Freund wurde das Notebook aus dem OFFENEN Auto geklaut.

Die will nun nicht zahlen da es GROB FAHRLÄSSIG war (d.offene Auto)

und Diebstahl in der Öffentlichkeit is doch immer irgendwie grob fahrlässig.


kurz und knapp: lol
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demorph
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 14.12.2005
Beiträge: 4
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 14.12.05, 12:46    Titel: Antworten mit Zitat

Ja okay!
Hättest ja auch gleich mit A & B arbeiten können Winken

Aber anders ist es einfach persönlicher.....
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 14.12.05, 13:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo demorph,

was als Grobe Fahrlässigkeit anzusehen ist, kann man in den einschlägigen Kommentaren nachlesen; z.B. Prölss/Martin, VVG-Kommentar, Anm. 116 zu § 6:

"Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt gröblich, in hohem Grade, außer acht lässt, wer nicht beachtet, was unter den gegebenen Umständen jedem einleuchten musste" (mit zahlreichen Verweisen auf Urteile)

Oder Anmerkung 11 zu § 61:

"Grobe Fahrlässigkeit setzt ein Verhalten des VN voraus, von dem er wusste oder wissen musste, dass es geeignet war, den Eintritt des VersFalles (...) zu fördern (...)
Dabei muss die Wahrscheinlichkeit des Schadens (...) offenkundig so groß sein, dass es ohne weiters nahelag, zur Vermeidung des VersFalles ein anderes Verhalten in Betracht zu ziehen (...) Außerdem muss der Eintritt des VersFalles mit einem Aufwand an Kosten und Unbequemlichkeit zu verweiden gewesen wäre, den eine nicht versicherte Person angesichts der Schadensgefahr ohne weiteres in Kauf genommen hätte".

Das heißt also: jeder normale Mensch weiß, dass man ein wertvolles elektronisches Gerät nicht im offenen Auto lässt. Wer es trotzdem tut, handelt grundsätzlich grob fahrlässig.

Übrigens: mit der Hausratversicherung wär das hier auch sone Sache. Die mir bekannten Bedingungen, bei denen "Diebstahl aus verschlossenen KFZ" mitversichert ist, sehen hierfür ausdrücklich eine Ausschluss für elektronische Geräte vor. Und selbst wenn das nicht ausgeschlossen wäre: für diese Position besteht gewöhnlich eine (recht niedrige) Entschädigungsgrenze von 300 oder 500 EUR; und auch hier wäre zu prüfen, ob der Diebstahl nicht grob fahrlässig ermöglicht worden wäre. Ein Notebook offen sichtbar im (verschlossenen) Auto liegen zu lassen, kann durchaus als grob fahrlässig gewertet werden.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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demorph
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Anmeldungsdatum: 14.12.2005
Beiträge: 4
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 14.12.05, 13:40    Titel: Antworten mit Zitat

aahh!!!
Danke für die Info Mogli.
da haben wir wohl kaum ne chance....Weinen

nachdem in anderen foren das gleiche steht, über diebstahl.
aber d. ein abgeschlossenes auto als nicht sicher gillt wußt ich auch nicht.
in einem anderen fall lag d. notebook im abgeschossenen kofferraum. und die vers. zahlte auch nicht.
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 14.12.05, 13:42    Titel: Antworten mit Zitat

in vielen hausratversicherung ist der diebstahl aus dem auto gar nicht versichert.

einige gesellschaften bieten dafür versicherungschutz, aber wie von mogli schon erwähnt, mit einschränkungen.
_________________
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demorph
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Anmeldungsdatum: 14.12.2005
Beiträge: 4
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 14.12.05, 14:39    Titel: Antworten mit Zitat

dann muß ich direkt mal bei meiner Versicherung anrufen und nachfragen ob mein Notebook und meine Surround Anlage mitversichert ist.

Vielen Dank für die gute und schnelle Beratung
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Thom
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 288

BeitragVerfasst am: 15.12.05, 01:00    Titel: Antworten mit Zitat

Falls es jemand interessiert:
Mir ist nur die Signal Iduna bekannt die das Risiko (Elektronik)begrenzt mit absichert.
Grüße Thom
_________________
WIR ALLE LERNEN NOCH DAZU
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