Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 11.12.05, 20:33 Titel: Kündigungswirksame Hilfe
wer kann mir Helfen?
laut urteil mvom 7.4.2005 BGH IZR 140/(Wortsperre: Firma) OLG Karlsruhe ist die Kündigungshilfe erlaubt.
ich habe eine fristlose Kündigung erhalten auf Grund dessen. 3 Vergehen.
und diese auf Grund der Tatsache um die Kunden inerhalb der Gesllschaft fin. zu entlassten
ich arbeite als vermittler nach HGB.
unsere gesellschaft vers. mitglieder aus verbänden sowie priv. personen.
ich habe einem mitglied aus einem verband geraten eine teuere vs zu kündigen, um eine billigere vs dierekt über das haus zu beantragen.
dies im laufe von drei jahren und nun erhielt ich auf grund dessen eine fristlose, welche mich nun in den ruin treibt. laut aussage meines RA das dauert.
das urteil, vom 07.04.2005 hält die hilfe bei kunden nicht als unangemessen. gegenteil.
wie kann ich nun den schaden gering halten. sind weitere urteile bekannt.
vielen dank der schnellen nachricht, hätte es faßt vergessen
Da Sie ja schon einen Anwalt mit Ihren Interessen in dieser Sache beauftragt habe, denke ich, dass es am angebrachtesten ist, wenn Sie das weitere Vorgehen mit Ihrem Anwalt besprechen.
Hallo,
ich glaube, dieser Beitrag steht im falschen Forum. Wenn Sie jemand fristlos kündigen kann, dann stehen sie in einem Angestelltenverhältnis. Setzen Sie den Beitrag etwas "sortierter" wenn es geht mal ins Forum Arbeitsrecht. Wenn ich mit meiner Vermutung falsch liege, haben Sie total "danebenformuliert"!
Gruß
ulrichms _________________ Die Ahnungslosen müssen sich mit Vorahnung begnügen
Man kann auch einem Handelsvertreter nach § 84 HGB fristlos kündigen!
Im Übrigen ist in der Sache nicht viel zu helfen. Der Vertragspartner hat gekündigt, der Anwalt hält dagegen. Ich gehe weiterhin davon aus, dass der Anwalt das einschlägige Urteil kennt. Nun muss das Gericht entscheiden.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.