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Verfasst am: 15.12.05, 16:43 Titel: VK hält Liefertermin nicht ein
Laut Auftragsbestätigung vom VK ist der Liefertermin 50KW.
Hier handelt es sich um einmalige Drucksachen für einen Kunden von mir.
Die Ware ist also zum weiterverkauf bestimmt - ich habe den Liefertermin
ebenfalls mit KW 50 angegeben.
Laut VK wird die Ware erst 51KW angeliefert.
Der VK meint, dass der angegebene Liefertermin nicht der Termin
ist, an dem die Ware bei mir angeliefert wird, sondern der gesamte
Weg von ihm zu mir.
Ich komme doch jetzt in Verzug meinem Kunden gegenüber, oder?
Es kann sogar sein, dass mein Kunde abspringt und ich auf den Drucksachen
sitzen bleibe... (Wert 700€)
Anmeldungsdatum: 03.08.2005 Beiträge: 141 Wohnort: Schleswig-Holstein
Verfasst am: 16.12.05, 17:28 Titel: Lieferverzug
Lieverungsverzug heißt lt. Gesetz: schuldhafte Nichtlieferung trotz Fälligkeit und Mahnung.
Der VK befindet sich also im Lieferungsverzug. Die Angabe "Lieferung KW 50" bedeutet die tatsächliche Lieferung. Nachzulesen in dene §§ 284 und 285 BGB.
Sie haben das Recht, Verzugszinsen zu verlangen und im Falle eines Rücktritts Ihres Kunden können Sie sicherlich ihr Geld zurückfordern. Und dem Lieferer die Ware überlassen. Nur da Vorkasse geleistet wurde wird Recht bekommen und Geld zurückbekommen natürlich zu zwei verschiedenen Dingen.
Gruß und nicht verzagen
ulrichms _________________ Die Ahnungslosen müssen sich mit Vorahnung begnügen
Sie haben mir sehr weitergeholfen - mal schaun was sich hier machen lässt...
Leider sieht alles danach aus, als ob mein Kunde die Ware wirklich NICHT mehr
annehmen wird.
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