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Verfasst am: 12.12.05, 14:17 Titel: Pflegegeld nach Todesfall
Hallo zusammen,
habe heute unglaubliches gehört!
Meine Frau (Einzelkind) hat in den letzten Monaten ihre Mutter gepflegt. EIn Antrag auf Pflegegeld wurde gestellt und jetzt, 1Woche nach dem Tod der Mutter mit Stufe 2 genehmigt.
Die AOK teilt mit, dass eine Auszahlung von 2 Monatsbeträgen nur nach Vorlage eines Erbscheines erfolgen kann. Eine Auszahlung weder an meine Frau, noch auf das gemeinsame Konto der Eltern (Vater lebt noch) ist ohne Erbschein möglich. Aber auch mit Erbschein (der Vater erbt ja auch, da kein Testament besteht) ist an keine Person die volle Summe auszuzahlen. Der Vater hat ja nicht gepflegt und die Tochter erbt nur einen Teil. Ein Erbschein wäre lt AOK nicht nötig, wenn wir mit den Eltern in einer Wohnung gewohnt hätten. Leider! haben wir ein gemeinsames Haus mit getrennten Wohnungen. Das ganze erscheint mir unlogisch, ungerecht und irrsinnig!
Hat jemand ähnliche Erfahrungen?
Gruß
Peter
Nun, das Pflegegeld wird ja immer an die Person ausgezahlt, die gepflegt wird. Diese kann das Geld dann der Pflegekraft oder Tochter wie auch immer geben, die sie gepflegt hat.
So kann sie das selbst nicht mehr entscheiden, da verstorben und das Geld fällt in die Erbmasse.
Evtl mal mit Vater sprechen, der sah ja tgl dass Tochter die Mutter pflegte.
Also Erbschein beantragen, dann gibt es auch das Geld.
Gruss
Melly _________________ Melly
Danke für die Antwort! Das der Vater das Geld bekommt, stellt überhaupt kein Problem dar! Bei der AOK sagte man uns, ein Erbschein würde über 300 Euro kosten. Damit wäre die Hälfte des Pflegegeldes fast weg. Aber wir werden diesen Weg wohl gehen müssen.
Gruss
peter
Welch Sinneswandlung!
Die AOK erklärt sich plötzlich kommentarlos bereit, den vollen Betrag auszuzahlen. Vermutlich hat man das Wiehern des Amtsschimmels bis dorthin gehört.
Grüße
Peter
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