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Wieder Ärger mit der GEMA

 
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LarsG
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.05.2005
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: 15.12.05, 20:09    Titel: Wieder Ärger mit der GEMA Antworten mit Zitat

Hallo,

unsere Event-Agentur mietet Discotheken, und veranstaltet dort öffentliche Partys. In dem Vertrag den wir mit der Discothek abschliessen steht...

"V1 übernimmt die Gebühren für GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführung- und mechanische Vervielfältigungsrechte), und meldet dort, wenn nötig die unter §1 aufgeführte Veranstaltung an."

V1 ist in diesem Fall die Discothek.

Nun meldet sich die GEMA bei uns, und stellt die Veranstaltungen in Rechnung. Begründung: Die Discothek würde nicht zahlen.

Nachdem wir der GEMA als Beleg den entsprechenden Auszug aus dem Vertrag geschickt haben, meint sie das...

"...die Vertragsklausel allein das Innenverhältnis zwischen den Vertragspartnern" regeln würde, aber keine Auswirkungen auf die Verpflichtungen der GEMA gegenüber hätte.

Wir sollen also trotzdem zahlen.

Da es um eine hohe vierstellige Summe geht, würde ich gern wissen ob die GEMA recht hat.

Vielen Dank!
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