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Verfasst am: 16.12.05, 17:40 Titel: Rückbuchung - Ist das möglich?
Hallo,
ich habe eine grundsätzliche Frage:
Wenn eine Behörde oder ein Amt, Geld auf das Konto einer Privatperson überweist, darf diese Behörde oder Amt, dieses Geld wieder zurückbuchen, also von dem Konto wieder entnehmen, auf dem sie das Geld überwiesen hat?
Das würde mich einmal grundsätzlich interessieren.
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 16.12.05, 17:53 Titel:
Meines Wissens besteht eine 24-stündige Stornierungsfrist bei Überweisungen.
Innerhalb dieser Zeit kann der Absender eine getätigte Überweisung zurückbuchen lassen, darüber hinaus nicht.
Da spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Privatperson oder eine Behörde handelt.
Da sonst niemand etwas dazu gesagt hat, kann ich also davon ausgehen, dass es 100% so ist? Eine Rückbuchung ist nur innerhalb von 24 Stunden möglich?
Anmeldungsdatum: 28.01.2005 Beiträge: 640 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 16.12.05, 21:43 Titel:
Hallo,
nur keine voreiligen Schlüsse, nur weil nicht schnell genug eine Berichtigung kam - die Vermutung von report ist leider falsch.
Also.
Im Prinzip hat der Auftraggeber "Trauer", sobald das Geld beim Empfänger verbucht ist. Dann ist eine Rücküberweisung nur noch mit Zustimmung des Empfängers möglich, selbst dann, wenn der Auftraggeber behauptet, das Geld ist fehlerhaft rausgegangen und so.
Das Prinzip durchbrochen ist bei einigen regelmässigen Zahlungen aus öffentlichen Kassen, z.B. Kindergeld und Renten. Wenn hier der Rechtsgrund wegfällt oder das Geld aufgrund eines Fehlers angewiesen ist, hat die Behörde unter bestimmten Voraussetzungen (die ich im Einzelnen aber auch nicht auswendig weiss) ein Recht auf Rückzahlung. Die Bank des Empfängers ist dazu aber nur insoweit verpflichtet, wie Guthaben da ist.
Ein Beispiel : Max Muster bekommt am 1.1.06 1000 Euro Rente und verstirbt am 15.1., dann wird die Bank von ihm mit 100%iger Sicherheit ein paar Tage/Wochen später einen netten Brief bekommen, dass 500 Euro Rente zuviel gezahlt wurden (makaber, aber wahr) und die zurückzuüberweisen sind. Ist noch Geld da, muss die Bank das auch ohne Zustimmung der Erben, ist nix mehr da (oder das Konto aufgelöst) muss die Bank auch nichts zurücküberweisen.
Nur der Vollständigkeit halber : Wer etwas zu Unrecht erlangt, ist zur Herausgabe verpflichtet (§812ff BGB) Selbst wenn die Bank nicht zurückbuchen darf, hat der Auftraggeber einen zivilrechtlichen Anspruch an den Empfänger.
Das Thema kam kürzlich einmal im Bekanntenkreis auf und es kursierten da so viele Meinungen ( von niemals bis 6 Wochen war alles vertreten) , dass ich mir hier einmal Klarheit holen wollte.
Anmeldungsdatum: 28.01.2005 Beiträge: 640 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 16.12.05, 22:06 Titel:
Keine Ursache.
Wie gesagt, im Prinzip ist die Antwort "niemals" richtig. Die Sache mit den Behörden ist eine seltene Ausnahme. Wenn man Überweisungen einfach so bei Nichtgefallen zurückholen könnte, wäre Internetauktionshaus [Name geändert] bald bedeutungslos.
Derjenige, der "6 Wochen" gesagt hat, meint wahrscheinlich die Widerspruchsfrist für Belastungen aus dem Lastschriftverfahren.
Ich komme noch einmal auf die behörde zurück....
Wir haben damals einen Fall konstruiert:
Die Bundesanstalt für Arbeit erhält Geld von der BfA, weil jemand Rentner geworden ist und die BA eine alte Forderung hatte, die aber längst bezahlt ist. Nun stellt die BA fest, dass die BfA zuviel gezahlt hat und überweist die Differenz an den Rentner zurück.
Alles in Ordnung.
Jetzt stellt die BA aberfest oder glaubt im Nachhinein, dass diese Überweisung eigentlich nicht richtig war.
Darf sie dann einfach zurückbuchen lassen, oder darf die Bank dies einfach tun, wenn die BA dies fordert?
Wie sieht das in so einem Fall aus.
Haben wir zwar konstruiert, aber wäre interessant zu wissen, wie so etwas gehandhabt würde...
Anmeldungsdatum: 28.01.2005 Beiträge: 640 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 17.12.05, 18:50 Titel:
Hallo,
ob die BA auch ein Rückforderungsrecht hat, weiss ich leider nicht. Früher war es so, dass Überweisungen, die zurückfefordert werden können, auch im Verwendungszweck irgendwie gekennzeichnet waren "unter Vorbehalt" oder so. Ob das aber sein muss und ob vielleicht Zahlungen ohne diesen Vorbehalt rückbuchbar sind, weiss ich nicht.
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