Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Hallo Forum,
mal angenommen, Frau X macht die Buchhaltung für mehrer kleine Unternehmen, alles GmbH's die sehr ähnlich gestrickt sind. Die Geschäftsführer haben nicht so viel Ahnung von Gesetzen usw.....
GmbH A, B usw. halten sich auch an die Vorgaben, bzw. gesetzlichen Bestimmungen, die von Frau X an die Unternehmer weitergeleitet werden. Nur die K GmbH hört nicht auf Frau X. Dort passieren gravierende Fehler.
Jetzt meine konkrete Frage zu dem größten Problem:
Dort werden Privatentnahmen vom Firmenkonto getätigt. Frau X hat also Differenz in entweder der Bank, dem Transitkonto oder der Kasse, je nach Geschmack. Wie wird sowas am Jahresende gehandhabt? Bei der Bilanz?
Wäre dankbar für Anregungen.
Kann Frau X da Ärger bekommen? Weil Sie es ja gewusst hat.......
Bitte HILFE
ulrichms _________________ Die Ahnungslosen müssen sich mit Vorahnung begnügen
Anmeldungsdatum: 12.01.2005 Beiträge: 1524 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 16.12.05, 23:45 Titel:
hi,
privatentnahme gibt es nicht. das ganze gehört erstmal auf "forderungen ggü. gesellschafter xyz" gebucht. die forderung gehört verzinst und irgendwann zurückgezahlt. herr xyz sollte sich lieber ein höheres gehalt geben, ggf. nach der gehaltserhöhung erstmal die "altschulden" abtragen. ansonsten drohen deftigte nachzahlungen vom fiskus.
Hallo Forum,
mal angenommen, Frau X macht die Buchhaltung für mehrer kleine Unternehmen, alles GmbH's die sehr ähnlich gestrickt sind. Die Geschäftsführer haben nicht so viel Ahnung von Gesetzen usw.....
GmbH A, B usw. halten sich auch an die Vorgaben, bzw. gesetzlichen Bestimmungen, die von Frau X an die Unternehmer weitergeleitet werden. Nur die K GmbH hört nicht auf Frau X. Dort passieren gravierende Fehler.
Jetzt meine konkrete Frage zu dem größten Problem:
Dort werden Privatentnahmen vom Firmenkonto getätigt. Frau X hat also Differenz in entweder der Bank, dem Transitkonto oder der Kasse, je nach Geschmack. Wie wird sowas am Jahresende gehandhabt? Bei der Bilanz?
Wäre dankbar für Anregungen.
Kann Frau X da Ärger bekommen? Weil Sie es ja gewusst hat.......
Bitte HILFE
ulrichms
Nun, sofern Frau X zur steuerlichen Beratung und zur Erstellung von Bilanzen befugt ist, dann wird Sie wahrscheinlich wissen, daß der Vorgang wie von showbee beschrieben zu behandeln ist.
Falls Frau X nicht zur steuerlichen Beratung befugt ist und ihr z.B. nur die laufende Kontierung und Erfassung von Geschäftsvorfällen gestattet ist, dann ist die Bilanzierung sowieso nicht ihr Problem. Sofern sie also auf "Forderungskonten" bucht, bucht sie m.E. richtig.
Sollte sie nicht zur steuerlichen Beratung befugt sein und trotzdem an der Bilanz mitwirken oder diese gar aufstellen, dann wäre das natürlich ein ganz anderes Problem..... _________________ [insert witty catchphrase here]
Anmeldungsdatum: 03.08.2005 Beiträge: 141 Wohnort: Schleswig-Holstein
Verfasst am: 17.12.05, 10:17 Titel: Danke schön,
Danke für die Antworten. Es ist Frau X völlig klar, wie das gebucht wird. Sie wusste nur nicht, ob sowas bei Jahresabschuluss mit übernommen werden kann, oder ob das "Entnahme Gesellschafter Konto" bei Bilanzierung ausgeglichen sein muss. War eine Wissenslücke. Bilanierung erfolgt über eine Steuerbüro. Da hat Frau X die Finger nicht drin. Es wird gemacht, damit Lohnnebenkosten gespart werden. Frau X weiß, dass das Quatsch ist, aber man hört eben nicht. Frau X's Sorge ist nur, wenn das zum Jahresende ausgeglichen sein muss, dass ist die finanzielle Decke noch zu dünn, das Unternehmen ist noch relativ neu.....
Schönes Wochenende.
ulrichms _________________ Die Ahnungslosen müssen sich mit Vorahnung begnügen
Anmeldungsdatum: 12.01.2005 Beiträge: 1524 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 17.12.05, 10:30 Titel:
hi,
gerade bei problemem mit der deckung bzw. jungen unternehmungen muss hier deutlich gemacht werden, dass sowas nicht geht. der geschäftsführer (ich denke mal 1-mann-gmbh) gehört ein brutto ausgerechnet, dass zwischen bisherigen entnahmen und max. belastbarkeit steht. in dem fall muss das gehalt der leistungsfähigkeit angepasst werden. aber man kann nicht einfach netto auszahlen um lohnsteuer zu sparen. sowas sieht das finanzamt gar nicht gerne.
Es wird gemacht, damit Lohnnebenkosten gespart werden.
ich nochmal ...
es sollte heissen: "Es wird gemacht, damit Lohnsteuer hinterzogen werden kann." das ganze ist strafrechtlich relevant. AUA!
tipp für den jahreswechsel, wenn dann der jahresabschluss eine "forderung gg. gesellschafter" ausweist, aber keinerlei "löhne/gehälter" oder nur geringe, dann wird das finanzamt das sofort merken. hier sollte der ausgleich spätestens am 31.12. erfolgen, damit es nicht in der bilanz steht.
Was soll daran "gaaanz dünnes eis" sein? Wenn der Gesellschafter sich lieber Geld von der Gesellschaft leiht, anstatt das Ergebnis durch Gehaltszahlungen zu belasten, dann ist das seine Entscheidung und hat dem dem Finanzamt völlig wurscht zu sein. Wo soll hier gar eine Lohnsteuerhinterziehung vorliegen? Ohne Lohn keine Lohnsteuer.
Ein tatsächliches Problem dürfte allerdings sein, dass es sich hier ggf. um verbotene Kapitalrückzahlungen i.S. § 30 GmbHG handelt. Aber auch das ist dem Finanzamt egal. Und der Buchhalterin kann es auch egal sein. Dafür ist der GF ja GF.
Anmeldungsdatum: 12.01.2005 Beiträge: 1524 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 19.12.05, 14:05 Titel:
hallo beinstrong,
wenn der postende schreibt, es werden privatentnahmen getätigt, damit lohnkosten gespart werden, dann ist das mehr als offensichtlich, dass hier netto-löhne umdeklariert werden. aber nur zu, sowas würde ich als berater nicht gutheißen. der wille des GF ist m.E. hier klar und in dem fall denke ich, wurden nichtmal verträge ausgearbeitet (darlehen) bzw. es besteht sogar ein anstellungsvertrag und der wird nicht durchgeführt. es war die rede von einem beratungsresistenten GF. insoweit dünnes eis.
wenn der postende schreibt, es werden privatentnahmen getätigt, damit lohnkosten gespart werden, dann ist das mehr als offensichtlich, dass hier netto-löhne umdeklariert werden.
Finden Sie? Und was finden Sie daran verwerflich?
Zitat:
in dem fall denke ich, wurden nichtmal verträge ausgearbeitet (darlehen)
Na und?
Zitat:
bzw. es besteht sogar ein anstellungsvertrag und der wird nicht durchgeführt
.
Ebenfalls na und? Wenn der Vertrag nicht durchgeführt wird? Was hätte das für eine Folge? Doch wohl die, dass eine Behandlung aus Aufwand (wie von Ihnen gewollt) steuerlich nicht möglich wäre. Eine vGA liegt ebenfalls nicht vor, da es an der Vermögensminderung mangelt. Wo ist also das Problem?
Mal abgesehen davon, dass sich das aus dem Sachverhalt m.E. nicht ergibt.
Das Problem ist hier nicht steuer-, sondern allenfalls gesellschaftsrechtlich. Und der GF wird im Falle einer möglichen Insolvenz ggf. dumm aus der Wäsche gucken.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.