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Verfasst am: 09.11.04, 20:42 Titel: Re: kosten und ihre übernahme
gummersbach hat folgendes geschrieben::
hallo an alle.
wie werden die (Rechts-)kosten in einem beendeten rechtsstreit aufgeteilt? (unter "sieger" und "gewinner")
Sofern Sie ein gerichtliches Verfahren geführt haben, dürfte sich die Kostenentscheidung im Urteil befinden. Sie sollten dort nachsehen, was das Gericht hinsichtlich der Kosten entschieden hat.
LG _________________ LG Maus
Streite nie mit einem Idioten, er zieht dich auf sein Niveau und schlägt dich dann mit seiner Erfahrung.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 10.11.04, 12:45 Titel:
In der Regel teilen sich die Kosten in dem Verhältnis auf, in dem obsiegt wurde.
Klagt K also gegen B auf 10.000 EUR und bekommt 6.000 zugesprochen, zahlt B 60% und K 40% der Kosten.
In Ausnahmefällen kann das auch anders sein.
Bei einem Vergleich wird entweder gequotelt (50:50 oder wie oben) oder gegeneinander aufgehoben (jede Seite zahlt ihre eigenen Kosten). _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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