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Schufa-Löschung?

 
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steffen1275
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.08.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 17.12.05, 14:43    Titel: Schufa-Löschung? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

habe folgendes Problem:
In meiner Schufa-Selbstauskunft steht:
Mobilfunkanbieter *Name*
Konto in Abwicklung Kontonr.*Kontonummer*
Saldo Fälligstellung *Datum* * Betrag*
Konto ausgeglichen *Datum* *Betrag*

a.) Ausgeglichen wurde das Konto am 6.10.2003. Die Löschung wäre dann am 6.10.2003 oder wird erst nach Ablauf des Jahres 2006, sprich zum 1.1.2007, gelöscht?

b.) Welche konkreten Folgen hat das für mich?

c.) Ich habe etwas gelesen, dass man an dem Gläubiger ein "nettes" Schreiben aufsetzt und ihn bittet den Schufaeintrag zu löschen. Der Gläubiger schreibt evt. ein Bestätigungsschreiben indem er mit der Löschung einverstanden ist. Mit diesem Schreiben geht man zur Schufa und lässt den Eintrag löschen.
Funktioniert das so oder geht das überhaupt?
Gibt es sonstige Möglichkeiten den Eintrag vorzeitig zu löschen?

Für Zahlreiche Tips und Infos wäre ich dankbar und
viele Grüße! Sehr glücklich
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 19.12.05, 10:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Tip 1: Forenregeln lesen und Beitrag ändern, dass hier keine Ich-Form verwendet wird

Tip 2: Suchfunktion nutzen, oder im Bankrecht blättern. Das Thema Schufa ist nicht wirklich neu.
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Schneckchen
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.12.2005
Beiträge: 16
Wohnort: Paderborn

BeitragVerfasst am: 22.12.05, 11:10    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

Mit der Schufa ist das nicht so ganz einfach....
Wenn du allerdings nachweisen kannst, natürlich schriftlich... dann muss die Schufa diesen Eintrag schnellstmöglich löschen.
Also mein Tipp, einfach hartnäckig bleiben, dann klappt das schon.

Hoffe i c h konnte dir damit weiterhelfen

An meinem Antwort Vorgänger....

Was soll denn das mit der Ich Form...?
Wenn man hier ne vernünftige Frage stellt dann kann man auch auf eine Antwort hoffen und nicht, so nen blöden Kommentar " von wegen mal blättern, da das Thema nicht neu ist....
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 22.12.05, 13:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

@Schneckchen:

Mein Posting war nicht bös gemeint. Es ist nur so, dass individuelle Rechtsberatung in Deutschland in Internet-Foren nicht erlaubt ist. Aus diesem Grund steht in jedem Forum hier folgendes Posting ganz oben am Anfang:

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=3619

Auch mein zweiter Satz war nicht böse gemeint. Die Suchen-Funktion erspart nicht nur allen Beteiligten Arbeit sondern, zeigt oft auch neue Aspekte auf, auf die man am Anfang gar nicht gekommen wäre. Zum Thema Schufa gibt es über 4 Seiten mit Diskussionen zu allen Aspekten.

Dort kann man dann auch nachlesen, dass eine zutreffende Schufa-Meldung auch weder mit Hartnäckigkeit noch mit einem "netten" Schreiben vorzeitig gelöscht bekommt.

Mit "Edit" kann man das eigene Posting auch sehr einfach ändern. Das Posting von eben mit dem Titel der Ex braucht daher nicht neu geschrieben zu werden. Eine kleine Änderung reicht.
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