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Verjährungsfrist bei Krankenkassen

 
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Geesthachter
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.10.2005
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: 17.12.05, 14:44    Titel: Verjährungsfrist bei Krankenkassen Antworten mit Zitat

Hallo mal wieder.. Winken

Angenommen die Mutter eines Freundes musste im Oktober 2001 mit einem Krankenwagen befördert werden.

Jetzt erhät sie am 17.12. diesen jahres eine Rechnung der Krankenkasse über die Selbstbeteiligung für diese Krankewagen-Fahrt.

Wie sind hier die Verjährungfristen?
Es liegen ja in diesem Fall über 4 Jahre dazwischen.

Die Mutter kann sich jetzt auch nicht mehr erinnern, ob Sie damals die SB gezahlt hat, oder nicht, da die Unterlagen aufgrund eines wasserschadens nicht mehr vorhanden sind.

Also, es geht prinzipell nur um die Verjährungsfrist..

Vielen Dank füpr die Hilfe und viele Grüße
Geesthachter
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Stefanie145
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 17.12.05, 15:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

Ich habe leider keine Rechtsquelle gefunden, ab wann die Krankenkasse keine Zuzahlungen mehr anfordern kann. Leistungen und der Anspruch auf Beiträge verjähren jedoch nach 4 Jahren, weshalb ich davon ausgehe, dass auch der Anspruch auf Zuzahlungen nach 4 Jahre zum 31.12. verjähren.

Sofern meine Vermutung stimmen würde, wäre die Zuzahlung für die Fahrkosten noch nicht verjährt, diese wären dann erst mit dem 31.12.05 verjährt.
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