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Rückzahlung VGA an GmbH obwohl nicht mehr Ges-GF?

 
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MaggieA
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Anmeldungsdatum: 08.04.2005
Beiträge: 209

BeitragVerfasst am: 17.12.05, 18:09    Titel: Rückzahlung VGA an GmbH obwohl nicht mehr Ges-GF? Antworten mit Zitat

Angenommen:

A ist Ges-GF der ab-GmbH

ab-GmbH hat A ein Darlehen gewährt, welches im Wesentlichen durch Barentnahmen entstanden ist, ein schriftlicher Darlehensvertrag wurde nie geschlossen.

der steuerberater der ab-GmbH hat diese Darlehenskonten nie verzinst - also VGA.

in der satzung steht drin, dass die ges-gf vga's an die gmbh zurückzahlen müssen.


Problem:

a verkauft seine anteile an b - b übernimmt anstatt kp-zahlung das darlehen.

fa stellt 2 jahre später eine vga wegen der fehlenden darlehensverzinsung fest.

muss a diese vga (aus der zeit in der er noch ges-gf war) an gmbh zurückzahlen, obwohl er nicht mehr ges-gf ist?

im voraus vielen dank
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Chess45
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 17.12.05, 18:56    Titel: Antworten mit Zitat

Ob er an die GmbH Rückzahlungen leisten muss, ist davon abhängig was er mit B bei der Übertragung der Anteile und der Darlehensverbindlichkeit vereinbart hat.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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MaggieA
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Anmeldungsdatum: 08.04.2005
Beiträge: 209

BeitragVerfasst am: 17.12.05, 18:58    Titel: Antworten mit Zitat

Was wäre denn das günstigste:

ein Anwalt sagte, man müsste dafür sorgen, dass

"Darlehensübernahme mit schuldbefreiender Wirkung" oder so ähnlich drinstehen sollte - wäre das genug oder gibt es noch weitere punkte die zu beachten sind

anteilsübertragung steht bevor...
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