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Fristlose Kündigung Gesellschafter-Geschäftsführer?

 
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MaggieA
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Anmeldungsdatum: 08.04.2005
Beiträge: 209

BeitragVerfasst am: 17.12.05, 18:02    Titel: Fristlose Kündigung Gesellschafter-Geschäftsführer? Antworten mit Zitat

Fristlose Kündigung Gesellschafter-Geschäftsführer
Es geht hier um einen Gesellschfter-Geschäftsführer A der (offensichtlich) aus der GmbH gedrängt werden soll.


Kann Gesellschafter-GF B (60%) dem anderen Ges-GF A (40%) fristlos kündigen wegen nicht einhaltung der vertraglich festgelegten arbeitszeiten?

Kann er wegen desselben grundes kündigen, weshalb er bereits eine abmahnung geschrieben hat?

Hinweis: B hat (vorsorglich) A bereits Anfang des Jahres eine Abmahnung geschickt, wegen vom Vertrag abweichender Arbeitszeiten (in der Summe 40-Std-Woche aber statt 8-17Uhr lt. Vertrag - seit ca. 10 Jahre tatsächlich von 10-19 Uhr gearbeitet)


Falls er kündigt, was macht der gekündigte A am besten - gibt es sowas wie eine Kündigungsschutzklage für einen Ges-GF?

Wo muss man Klage einreichen?

Gilt hier auch die Frist von 3 Wochen?

Muss sich A bei einer Klage anwaltlich vertreten lassen?

Kann A - nachdem er gekündigt hat - als Gesellschafter (40%) den Ges-GF B (60%) wegen Unterschlagung auch kündigen (B hat nachweislich private Rechnungen vom Bankkonto der GmbH bezahlt)?


Viele Fragen! - Ich wäre sehr froh, wenn jemand die Antwort auf die hälfte der Fragen wüsste.

Viele Gruesse
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Chess45
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 17.12.05, 18:46    Titel: Antworten mit Zitat

Bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer muss zwischen dem gesellschafts- und arbeitsrechtlichen Bereich unterschieden werden. Die Abberufung kann immer durch Gesellschaftsversammlung ohne Einhaltung einer Frist erfolgen.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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MaggieA
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Anmeldungsdatum: 08.04.2005
Beiträge: 209

BeitragVerfasst am: 17.12.05, 18:51    Titel: Antworten mit Zitat

AB-GmbH
A 40% Anteile mit entsprechenden Stimmrecht
B 60% ""


Kann A von B abberufen werden?


Wie ist es arbeitsrechtlich?


Vielen Dank
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MaggieA
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Anmeldungsdatum: 08.04.2005
Beiträge: 209

BeitragVerfasst am: 17.12.05, 18:55    Titel: Antworten mit Zitat

Entschuldigung - blöde Frage von mir - sollte mal in die Satzung gucken:

Da steht drin dass bei einer Abberufung 3/4 der Stimmrechte vorhanden sein müssen - gesellschaftsrechtlicher Bereich hat sich also erledigt.


Verbleibt der arbeitsrechtliche Bereich...
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Chess45
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 17.12.05, 19:03    Titel: Antworten mit Zitat

MaggieA hat folgendes geschrieben::
Entschuldigung - blöde Frage von mir - sollte mal in die Satzung gucken:

Da steht drin dass bei einer Abberufung 3/4 der Stimmrechte vorhanden sein müssen - gesellschaftsrechtlicher Bereich hat sich also erledigt.


Verbleibt der arbeitsrechtliche Bereich...


M.E. kann B, gem. der Satzung, A nicht abberufen und damit auch nicht kündigen.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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MaggieA
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Anmeldungsdatum: 08.04.2005
Beiträge: 209

BeitragVerfasst am: 17.12.05, 19:06    Titel: Antworten mit Zitat

Was macht A wenn B trotzdem eine Kündigung schreibt?

z.B. wegen wichtigem Grunde, Arbeitszeiten lt. Vertrag 7-17 uhr, tatsächlich seit 10 von 9 bzw. 10 bis 19 uhr gearbeitet?

vgl. 1. Beitrag?
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Rembrandt
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 18.12.05, 07:38    Titel: Antworten mit Zitat

A und B sollten sich zusammensetzen und gemeinsam überlegen, wie sie ihre GmbH wieder auflösen.

Von einer Gesellschaft mit gemeinsamer Zielsetzung kann doch keine Rede mehr sein.
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MaggieA
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Anmeldungsdatum: 08.04.2005
Beiträge: 209

BeitragVerfasst am: 18.12.05, 09:44    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, zusammensetzen ist in Planung. - im Januar. B möchte an A verkaufen, A möchte von B kaufen (aber nix dafür zahlen - obwohl wert eindeutig in der satzung verankert). A hat Abretungsangebot noch nicht angenommen

A möchte, dass B unbedingt ende dezember aus der GF draussen ist (weiss den hintergrund nicht)

B möchte nicht kündigen, denn was wenn:

B Ende Dez kündigt

A wenn es soweit ist die Anteile von B nicht abkauft
A weiterhin als GF die GF-Gehälter abschöpft
die GmbH an die Wand fährt
B aus der Bankbürgschaft in Anspruch genommen wird (weil ihn die Bank ihn nicht rauslässt, wenn die anteile nicht bei B landen)


Einigung soll tatsächlich erfolgen, die Anzeichen von A deuten aber auf etwas anderes (Abmahnung, Androhung Kündigung, und noch einiges mehr)

Daher:

Wenn B nun A die Kündigung schreibt, was macht man in so einem Fall

Kündigungsschutzklage

"normale" Klage

reicht Schriftstück per Einschreiben an GmbH aus, dass Kündigung nicht gerechtfertigt ist und daher nicht angenommen wird

können Fristen versäumt werden?
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Servicer
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1255

BeitragVerfasst am: 18.12.05, 12:32    Titel: Antworten mit Zitat

MaggieA hat folgendes geschrieben::
.....



ich denke, sie sollten zum anwalt gehen.
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