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Verfasst am: 17.12.05, 15:08 Titel: Vorkasse beim Anwalt
Ist es üblich das ein Anwalt einen gradezu drängt sein komplettes Honorar im Voraus zu zahlen ohne das überhaupt ein Gerichtstermin feststeht? Reicht es nicht wenn man erstmal die hälfte zahlt oder wie läuft das ab?
Verfasst am: 17.12.05, 15:20 Titel: Re: Vorkasse beim Anwalt
cemh hat folgendes geschrieben::
Ist es üblich das ein Anwalt einen gradezu drängt sein komplettes Honorar im Voraus zu zahlen ohne das überhaupt ein Gerichtstermin feststeht? Reicht es nicht wenn man erstmal die hälfte zahlt oder wie läuft das ab?
Ohne Gewähr: ich glaube, ein Anwalt darf einen "angemessenen" Vorschuß verlangen und es ist nicht verboten, die Mandatsübernahme von der Vorauszahlung des gesamten Honorars abhängig zu machen (üblich z.B. bei Mandanten mit Wohnsitz im Ausland) bzw. die Vorauszahlung schriftlich zu vereinbaren. Ferner denke ich, daß Sie ohne eine derartige Vereinbarung nicht verpflichtet sind, das komplette Honorar gleich zu Beginn der Tätigkeit zu zahlen, da Honorar nicht fällig und Sie nicht zur Vorleistung verpflichtet.
Wenn ihr Anwalt nach der Gebührenordnung (RVG) abrechnet, kann er gar nicht das gesamte Honorar im Voraus einfordern, da die Höhe der Gebühren in der Regel erst nach Abschluß der Tätigkeit überhaupt feststellbar ist.
Verfasst am: 17.12.05, 16:38 Titel: Re: Vorkasse beim Anwalt
JaneBond007 hat folgendes geschrieben::
Wenn ihr Anwalt nach der Gebührenordnung (RVG) abrechnet, kann er gar nicht das gesamte Honorar im Voraus einfordern, da die Höhe der Gebühren in der Regel erst nach Abschluß der Tätigkeit überhaupt feststellbar ist.
Ist nicht ganz richtig. Der Anwalt kann für die entstandenen und die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuß fordern.
In der Regel weiß der Anwalt schon, welche Gebühren im Rechtsstreit anfallen werden. Wegen des Hinweises von cemh auf den noch nicht stattgefundenen Termin unterstelle ich mal, daß er ebenfalls davon ausgehet, daß ein Termin stattfinden wird. Ergo kann der Anwalt auch einen Vorschuß hinsichtlich der voraussichtlich entstehenden Terminsgebühr fordern.
Und bei der heutigen Zahlungsmoral (ja, ja ) wäre es grob fahrlässig, keinen Gebührenvorschuß zu fordern. _________________ Karma statt Punkte!
und es heisst schon so schön: "Ohne Schuss kein Jus..."
Das Problem ist die Kündigung zur Unzeit....
Wenn der Anwalt zu zaghaft die Vorschüsse fordert, kann er in zeitliche Not kommen.
Wenn er z.B. nur die Verfahrensgebühr fordert und dann bei Ansetzung des Termins den Vorschuss für die Terminsgebühr einfordert, dann kann es ihm bei kurzen Fristen unmöglich werden, das Mandat wegen Nicht-Zahlung der Vorschüsse zu kündigen, weil dadurch dem Mandanten unheilbare Nachteile entstehen....
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