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DRINGEND: Abmahnung gegen GbR und gegen Gesellschafter

 
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grotten0lm
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.03.2005
Beiträge: 66

BeitragVerfasst am: 16.12.05, 09:37    Titel: DRINGEND: Abmahnung gegen GbR und gegen Gesellschafter Antworten mit Zitat

Hallo:

Wenn eine Abmahnung gegen die GbR und einmal gegen die einzelnen Gesellschafter gerichtet ist (jeder hat also eine Abmahnung bekommen), stellt sich mir die Frage, ob das der Gegner "darf".

Gibts da nicht Probleme mit der Personenidentität - immerhin werden die Gesellschafter ja quasi "doppelt abgemahnt"!

Eine schnelle Antwort wäre gaaaanz toll!

Grüße & Dank
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 16.12.05, 09:42    Titel: Antworten mit Zitat

Die GbR besitzt Teilrechtsfähigkeit und kann als solche verklagt oder abgemahnt werden.

Zusätzlich die Gesellschafter abzumahnen ist durchaus üblich und rechtlich korrekt.
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grotten0lm
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.03.2005
Beiträge: 66

BeitragVerfasst am: 16.12.05, 09:46    Titel: Antworten mit Zitat

Danke!

ok ... und das ist "gesicherte Rechtssprechung" ??
Da die Abmahnung wohl berechtigt war, stellt sich nur noch die Frage, ob die weiteren Abmahnungen nicht "überflüssig" waren.
Ziel war ja eine best. Handlung ... und die kann ja nur 1x vorgenommen werden.

Mit welchem Argument wird das denn verneint - auch mit der Teilrechtsfähigkeit?
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Servicer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1255

BeitragVerfasst am: 17.12.05, 01:30    Titel: Antworten mit Zitat

grotten0lm hat folgendes geschrieben::
Danke!

ok ... und das ist "gesicherte Rechtssprechung" ??
Da die Abmahnung wohl berechtigt war, stellt sich nur noch die Frage, ob die weiteren Abmahnungen nicht "überflüssig" waren.
Ziel war ja eine best. Handlung ... und die kann ja nur 1x vorgenommen werden.

Mit welchem Argument wird das denn verneint - auch mit der Teilrechtsfähigkeit?



will der abmahner mehrfach gebühren?
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grotten0lm
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.03.2005
Beiträge: 66

BeitragVerfasst am: 17.12.05, 11:34    Titel: Antworten mit Zitat

na klar, es gibt einen (hohen) Streitwert .... und Gebühren für JEDEN Abgemahnten ...
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Frhr. v. Gravenreuth
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.02.2005
Beiträge: 820
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 17.12.05, 17:19    Titel: Antworten mit Zitat

grotten0lm hat folgendes geschrieben::
Danke!

ok ... und das ist "gesicherte Rechtssprechung" ??
Da die Abmahnung wohl berechtigt war, stellt sich nur noch die Frage, ob die weiteren Abmahnungen nicht "überflüssig" waren.
Ziel war ja eine best. Handlung ... und die kann ja nur 1x vorgenommen werden.


.... z.B. von jedem Gesellschafter einzeln, daher die Abmnahnungen. Auch könnte Gesellschaft A die Erklärung abgeben, Gesellschafter B aber weitermachen,
_________________
Mit freundlichen Grüßen



Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)
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kdtimm
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 09.09.2005
Beiträge: 1858
Wohnort: Aachen

BeitragVerfasst am: 17.12.05, 23:54    Titel: Antworten mit Zitat

Frhr. v. Gravenreuth hat folgendes geschrieben::
.... z.B. von jedem Gesellschafter einzeln, daher die Abmnahnungen. Auch könnte Gesellschaft A die Erklärung abgeben, Gesellschafter B aber weitermachen,

There is no Business like Abmahnbusiness...

Der eine Gesellschafter kriegt einen, der anderer kriegt einen und die GnBR kriegt auch einen.
Preiset die GoA x 3 x 1.3
_________________
Mit freundlichen Grüssen,
aber bitte mit der nötigen Skepsis geniessen, ist nur meine Meinung.
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Frhr. v. Gravenreuth
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.02.2005
Beiträge: 820
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 18.12.05, 17:06    Titel: Antworten mit Zitat

kdtimm hat folgendes geschrieben::
Frhr. v. Gravenreuth hat folgendes geschrieben::
.... z.B. von jedem Gesellschafter einzeln, daher die Abmnahnungen. Auch könnte Gesellschaft A die Erklärung abgeben, Gesellschafter B aber weitermachen,

There is no Business like Abmahnbusiness...

Der eine Gesellschafter kriegt einen, der anderer kriegt einen und die GnBR kriegt auch einen.
Preiset die GoA x 3 x 1.3


Das ist zwingendes Recht, da kein Gesellschafte gewungen ist sich an die Erklärung eines anderen zu halten. Warum wählte man auch die Form einer BGB-Gesellschaft?
_________________
Mit freundlichen Grüßen



Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)
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