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Ich weiß nicht genau, ob das jetzt in dieses Forum gehört. Aber Verkehrsrecht scheint es nicht zu sein. Ich beschreib einfach mal den Fall. Wenns nicht passt, dann bitte verschieben.
Eine Schulklasse will zum Theaterbesuch in die Landeshauptstadt. Dazu will sie mit dem Zug fahren. Dieser hat 30 Minuten Verspätung. Ein Anschlußzug wird verpasst. Der Theaterbesuch muss ausfallen. Bleibt die Klasse auf den bezahlten Theaterkarten sitzen oder hat sie Ansprüche gegen die Bahn. Wichtig für die Beurteilung ist sicherlich, dass es an diesem Tag einen Sturm gab und die Verspätung wohl damit zusammen hängt. Da kann sicher die Bahn nix für aber die Klasse auch nicht. Das ganze wie gesagt im ÖPNV und nicht im Fernverkehr.
Welche rechtlichen Regelungen würden dazu in Betracht kommen?
Danke für die schnelle Rückmeldung.
Ist der Beförderungsvertrag denn bei 30 Minuten Verspätung im OPNV erfüllt? Mir ist eigentlich klar, dass die Bahn ob der Witterungsumstände nicht wirklich schuld ist. Die können da auch nix machen wenn ein Orkan über deren Infrasruktur hinwegfegt. Das Schlimme ist, dass die Klasse nun neben den Kosten für die Theaterkarten auch noch die Kosten für die Fahrkarten tragen muss und unterm Strich das Ganze für die Katze war. Das sind pro Nase 18€ und das ist für 14-jährige Schüler schon nicht wenig. Ich möchte den Kinings nur helfen weil die ziehmlich geknickt sin ob der vergeblichen Kosten die die Klassenkasse erheblich belastet haben.
Schade.
Trotzdem Danke für die Hilfe. Ich werde mal bei der Bahn anrufen. Evtl. finden die ja ne kulante Lösung um wenigstens einen Teil zurück zu bekommen. Ich betone auch noch mal: kein Vorwurf an dei Bahn. Die Verhältnisse waren schon extrem.
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