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Svea
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Anmeldungsdatum: 19.12.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 19.12.05, 10:32    Titel: Gerichtsgebühren Recherche Antworten mit Zitat

Hallo,

ich recherchiere gerade einenn Artikel über die "technischen" Seiten einer Zivilklage. Zur Abrundung wäre für mich folgendes interessant zu wissen:

wenn ich einen Anwalt beauftrage für mich vor einem Gericht Klage zu erheben und dieses Gericht sich in einem anderen Bundesland als meinem Wohnsitz (ich gehe von einem Anwalt an meinem Wohnsitz aus) befindet, wie werden da die Gerichtsgebühren bezahlt? Haben die Gerichte eine Art "Online" Bezahlsystem (wohl eher nicht) oder schicken diese eine Rechnung?

Oder schickt der Anwalt erstmal seine Klage los und erhält dann eine Rechnung vom Gericht?

Wäre für jede Hilfe dankbar.

mfG
Svea
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Kobayashi Maru
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 19.12.05, 10:47    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

es gibt mehrere Möglichkeiten, Gerichtskosten zu zahlen:

Die übliche Vorgehensweise ist wohl, daß der Anwalt die Klage bei Gericht einreicht und dann von dort eine Rechnung kommt. Man zahlt dann den Betrag an die jeweils zuständige Gerichtskasse. Nachteil ist die zeitliche Verzögerung, d. h., das Gericht unternimmt nichts, bevor nicht der entpsrechende Kostenvorschuß gutgeschrieben ist. Wenn es schnell gehen soll, kann man Gerichtskostenstempler verwenden oder aber der Klage/dem Antrag einen Verrechnungsscheck beifügen.

"Onlinebezahlsysteme" gibt es auch. Das wird aber vorwiegend von Anwälten genutzt, die eine Vielzahl von Mahnverfahren bearbeiten und wo von vornherein klar ist, daß immer das selbe Mahngericht zuständig ist.

Das ganze hat übrigens nichts damit zu tun, daß die Klage bei einem Gericht eines anderen Bundeslandes eingereicht werden muß.

Noch jemand eine andere Idee?
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Svea
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.12.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 19.12.05, 11:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort.

In dem Zusammenhang interessiert mich der Gerichtskostenstempler genauer. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, sind die aufgestempelten Geldbeträge (also sowas wie die gute alte Gebührenmarke auf dem Amt?) bundesweit gültig, unabhänig davon, in welchem Gericht gestempelt wurde?

mfG
Svea
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Kobayashi Maru
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 19.12.05, 12:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

nein, den Gerichtskostenstempler kann man nur an einer Gerichtszahlstelle/-kasse "aufladen" und dann auch nur in dem jeweiligen Gerichtsbezirk verwenden. Anders als die Post (freigestempelte Briefe kann man ja bundesweit verschicken) ist die Justiz halt kein "Bundesunternehmen" sondern Ländersache. Ich kann also mit Gerichtskosten, die ich in Bayern bezahlt habe, keine Justizhandlungen in Baden-Württemberg veranlassen.
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Anmeldungsdatum: 16.09.2005
Beiträge: 1535
Wohnort: Lower Saxony

BeitragVerfasst am: 19.12.05, 17:25    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn es sich um ein Bundesland handelt, in dem die Gerichtskostenmarken noch nicht abgeschafft sind, dann kann man auch durch Aufkleben von GKM auf die Klageschrift den Vorschuss entrichten.

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Anmeldungsdatum: 16.09.2005
Beiträge: 1535
Wohnort: Lower Saxony

BeitragVerfasst am: 19.12.05, 17:30    Titel: Antworten mit Zitat

Kobayashi Maru hat folgendes geschrieben::
Ich kann also mit Gerichtskosten, die ich in Bayern bezahlt habe, keine Justizhandlungen in Baden-Württemberg veranlassen.


Das kann ich nicht ganz nachvollziehen oder habe ich etwas verpasst?. Seit wann gelten denn KM oder Freistempler eines Bundeslandes nicht mehr in einem anderen BL? Ein Kläger aus Bayern, der in Niedersachsen klagt, kann doch in Bayern den Vorschuss entrichten. Es gibt diesbezüglich einen so genannten Länderausgleich bzw. eine Anerkennungsvereinbarung (oder wie das heißt).

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Kobayashi Maru
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 19.12.05, 19:42    Titel: Antworten mit Zitat

13 hat folgendes geschrieben::
Es gibt diesbezüglich einen so genannten Länderausgleich bzw. eine Anerkennungsvereinbarung (oder wie das heißt).


Bevor ich jetzt das Gegenteil behaupte: ich werde einfach nicht fündig bezügl. einer entsprechenden Vorschrift... Weinen Noch einen Tip bitte!!
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Anmeldungsdatum: 16.09.2005
Beiträge: 1535
Wohnort: Lower Saxony

BeitragVerfasst am: 19.12.05, 22:03    Titel: Antworten mit Zitat

Leider komme ich aus Urlaubsgründen an meine Unterlagen momentan auch nicht heran, aber im Net habe ich folgendes gefunden:
Zitat:

Mit Ablauf des 31. Dezember 2001 wird der Verkauf von Gerichtskostenmarken in Niedersachsen eingestellt. Gerichtskostenmarken anderer Bundesländer werden weiterhin gemäß der Vereinbarung über die freizügige Verwendung von Gerichtskostenmarken und Abdrucken von Gerichtskostenstemplern (AV des MJ vom 31.07.1995 - Nds. Rpfl. S. 229) als Zahlungsnachweis anerkannt

[AV d. MJ v. 15.10.2001 = Nds. Rpfl. S. 397]


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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 20.12.05, 09:47    Titel: Antworten mit Zitat

Morgen,

eigenartiger Weise ist es irre schwer, irgendeine Vorschrift zu finden, in der konkret steht, daß die Gerichtskostenmarken/-stempler länderunabhängig verwendet werden können. Bislang bin ich davon ausgegangen, daß das nicht geht, aber:

Habe eine Entscheidung des BPatG München vom 06.05.1970 gefunden, in der es heißt:

Zitat:
Da die Gerichtskosten bei den ordentlichen Gerichten der Bundesländer auch mit Gerichtskostenmarken anderer Bundesländer entrichtet werden können...


Also: da glaube ich jetzt mal 13 und dem BPatG (in dieser Reihenfolge Lachen natürlich) und behaupte das Gegenteil! Sorry! Verlegen

Ich hoffe, der Artikel war noch nicht fertig und es gab keine schlechte Note!
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Anmeldungsdatum: 16.09.2005
Beiträge: 1535
Wohnort: Lower Saxony

BeitragVerfasst am: 20.12.05, 10:38    Titel: Antworten mit Zitat

Kobayashi Maru hat folgendes geschrieben::
Ich hoffe, der Artikel war noch nicht fertig und es gab keine schlechte Note!


Also, von mir mit Sicherheit nicht. Da setze ich hier doch andere Prioritäten, als mit Noten um mich zu werfen... Winken

Offensichtlich scheint hinsichtlich dieser Problematik auch weniger eine Gesetzesquelle zu existieren, da das Ganze - siehe oben - eher über irgendwelche AVs geregelt ist. Es wird also ggf. für jedes BL ähnlich wie oben aus Niedersachsen eigene AVs geben.

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Kobayashi Maru
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 20.12.05, 10:45    Titel: Antworten mit Zitat

13 hat folgendes geschrieben::
Kobayashi Maru hat folgendes geschrieben::
Ich hoffe, der Artikel war noch nicht fertig und es gab keine schlechte Note!


Also, von mir mit Sicherheit nicht. Da setze ich hier doch andere Prioritäten, als mit Noten um mich zu werfen... Winken


Und im Urlaub doch wohl schon gar nicht! Ne, die Fragestellerin war dabei, einen Artikel zu schreiben.

Zitat:
Offensichtlich scheint hinsichtlich dieser Problematik auch weniger eine Gesetzesquelle zu existieren, da das Ganze - siehe oben - eher über irgendwelche AVs geregelt ist. Es wird also ggf. für jedes BL ähnlich wie oben aus Niedersachsen eigene AVs geben.


Hm, genau. Und dabei soll´s jetzt auch bleiben! Lachen
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