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Mancubus Interessierter
Anmeldungsdatum: 03.11.2005 Beiträge: 6
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Verfasst am: 19.12.05, 16:20 Titel: Keine Versicherung in der Ausbildung?? |
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Hallo Leute
Meine Freundin hat ein riesen Problem:
Sie hätte dieses Jahr eine Ausbildung anfangen sollen (Anfang September). Leider wurde Sie krank und musste vor Beginn der Ausbildung ins Krankenhaus (Blinddarmverdacht). Sie informierte Ihren Arbeitgeber und hat nach dem Krankenhausaufenthalt weitere 4 Wochen gefehlt, da Sie immernoch krank war (hat aber alle "gelben Zettel" vom Arzt zum Arbeitgeber geschickt). Anfang Oktober dann, hat Sie Ihr Chef gekündigt, da Sie bis dato wegen Krankheit nicht zur Ausbildung kommen konnte.
Heute hat nun das Krankenhaus angerufen und gemeint, dass meine Freundin 1000 Euro für den Krankenhausaufenthalt zahlen muss, da Sie nicht versichert war als Sie im Krankenhaus war?!!!!
Wie kann das sein das der Arbeitgeber meine Freundin NICHT versichert hat?? Wir wussten nichts davon und sind natürlich sehr geschockt darüber! Wir haben uns schon mit der AOK heute in Verbindung gesetzt, und die meinten, dass die uns nen "Fragebogen" zuschicken...
Ist das legitim, dass ein Arbeitgeber einen NICHT versichert??? Sowas hab ich noch nie gehört! Was können wir tun? Gibts da irgendwelche rechtliche Schritte oder sonstige Schritte die wir unternehmen können?
Bitte heflt uns, denn die 1000Euro können wir uns einfach nicht leisten im Moment!!!
Danke schonmal im voraus
Gruß
Mancubus |
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nebelhoernchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.01.2005 Beiträge: 6900
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Verfasst am: 19.12.05, 16:29 Titel: |
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| Sie schreiben, sie musste bereits vor Beginn der Ausbildung ins Krankenhaus. Über den neuen Arbeitgeber ist sie aber erst ab dem ersten Tag des Ausbildungsverhältnisses krankenversichert. Wie war sie denn vor ihrer Ausbildung krankenversichert? |
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Stefanie145 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.02.2005 Beiträge: 2909 Wohnort: Oerlinghausen
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Verfasst am: 19.12.05, 17:08 Titel: |
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Hallo
Hat Ihre Freundin denn eine Ausbildungsvergütung von dem Arbeitgeber erhalten? |
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Mancubus Interessierter
Anmeldungsdatum: 03.11.2005 Beiträge: 6
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Verfasst am: 19.12.05, 17:59 Titel: |
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Hallo...
Sie war vor der Ausbildung ganz normal bei der AOK versichert.
Eine Ausbildungsvergütung hat Sie nicht erhalten! |
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Stefanie145 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.02.2005 Beiträge: 2909 Wohnort: Oerlinghausen
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Verfasst am: 19.12.05, 18:03 Titel: |
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| Mancubus hat folgendes geschrieben:: | | Sie war vor der Ausbildung ganz normal bei der AOK versichert. | Was heißt bei Ihnen normal? Aus welchem Grund war Sie bei der AOK versichert?
| Zitat: | | Eine Ausbildungsvergütung hat Sie nicht erhalten! | Dann ist in meinen Augen keine Beschäftigung zustande gekommen, weshalb auch keine Versicherungspflicht in der Krankenversicherung bestand, auf Grund dessen der Arbeitgeber Ihre Freundin bei der AOK hätte anmelden müssen. |
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Mancubus Interessierter
Anmeldungsdatum: 03.11.2005 Beiträge: 6
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Verfasst am: 19.12.05, 22:52 Titel: |
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Also mit "normal" versichert meinte ich: Sie ging auf ne Schule und hat durch ein Praktikum diese Ausbildungsstelle bekommen. Sie war derzeit bei der AOK versichert. Genauer weiß ich das auch nicht, nur das sie eben versichert war zu diesem Zeitpunkt, bevor die Ausbildung anfing.
Nur weil meine Freundin erkrankt ist, musste der Arbeitgeber Sie nicht anmelden? Das versteh ich nicht. Denn der Ausbildungsvertrag wurde ja unterzeichnet.... |
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chatterhand FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
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Verfasst am: 20.12.05, 12:24 Titel: |
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Hi,
also, wenn die Freundin v o r Beginn der Ausbildung erkrankt, was soll das dann mit dem Ausbildungsvertrag und dem dazugehörigen Versicherungsverhältnis zu tun haben???
Es ist dann zu prüfen, wie das Versicherungsverhältnis z.Zt. der Erkrankung ist. Z.B. Familienversicherung über die Eltern, oder, oder , oder....
Der Fragebogen und dessen Auswertung wird neue Erkenntnisse bringen...
chatterhand |
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FM FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.12.2004 Beiträge: 7320
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Verfasst am: 20.12.05, 12:48 Titel: |
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Mit Beginn des Ausbildungsverhältnisses war sie pflichtversichert, auch wenn sie da schon krank war. Der Ausbilder kann zwar in der Probezeit ohne Begründung fristlos kündigen, aber bis zum Erhalt des Kündigungsschreibens besteht das Ausbildungsverhältnis und damit auch die Pflichtversicherung. Anschließend hat sie noch einen Monat lang nachgehenden Leistungsanspruch gegen die Krankenkasse, sofern nicht bereits wieder eine Familienversicherung besteht. Oder vielleicht auch weiterhin pflichtversichert aufgrund Bezug von Krankengeld (ich vermute mal fast, da wäre sogar eine Nachzahlung fällig).
Problem könnte natürlich sein: man muß beweisen, daß das Ausbildungsverhältnis zustande kam. Das ginge mit einem schriftlichen Vertrag oder ggf. falls es bei der IHK gemeldet war. |
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Eifeler FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.09.2005 Beiträge: 462
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Verfasst am: 20.12.05, 21:33 Titel: |
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| FM hat folgendes geschrieben:: | | Mit Beginn des Ausbildungsverhältnisses war sie pflichtversichert, auch wenn sie da schon krank war. |
Das wird ihr vermutlich nicht viel nutzen. Soweit ich das hier richtig verstanden habe, war sie wegen eines Blinddarmverdachts ( ein Blinddarm hat übrigens jeder, also sagen wir lieber Verdacht auf Blinddarmentzündung ) im Krankenhaus. Aufgrund der Höhe der Rechnung ( € 1.000,00 ) und der Tatsache, dass das Krankenhaus in diesem Fall Privat nach GOÄ abgerechnet hat, läßt vermuten, dass diese Behandlung max. 2-3 Tage angedauert hat. Dieser Zeitraum wird nach den Schilderungen vor Beginn der Ausbildung gewesen sein. Folglich war sie während des Krankenhausaufenthalts nicht pflichtversichert.
Die Pflichtversicherung wird erst dann für Folgeuntersuchungen beim Hausarzt ( falls notwendig gewesen ) greifen. War sie vielleicht vorher Familienversichert? _________________ ##################
Viele Grüße Eifeler
##################
Wer aufhört, besser zu werden, hört auf, gut zu sein ! |
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Mancubus Interessierter
Anmeldungsdatum: 03.11.2005 Beiträge: 6
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Verfasst am: 21.12.05, 00:14 Titel: |
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Hallo zusammen
Also nochmal zum genaueren verstehen:
Meine Freundin hat vor ihrer Ausbildung eine Schule für Beurfsförderung besucht; dabei war sie über die Schule versichert. Ab 1. September sollte die Ausbildung beginnen (Vertrag wurde unterschrieben). Ab da wurde sie allerdings krank (genau am 1. September; sorry, hatte das falsch beschrieben weiter oben!) und ging zum Arzt; hat sich krank schreiben lassen; Sie wusste ja nicht, dass Ihr Chef sie nicht versichert hat?! Ab 7 September war der Blinddarm-Verdacht; und somit war sie im Krankenhaus für 3 1/2 Tage. Als sie nach Hause kam war Sie allerdings auch weiterhin krank (Grippe etc. - es kam einfach alles zusammen) und ließ sich bis zum 10. Oktober krankschreiben (Sie war mehrmals beim Arzt!). Der Chef hat sie dann auch am 10. Oktober, mündlich, gekündigt.
Nunja ... also ich hoffe man kann da wirklich etwas machen. Sind schon ganz verzweifelt. Gibt es da nicht ein konkretes Gesetz oder meinetwegen einen Gerichtsentschluss? Oder könnt Ihr uns irgendwie anders noch weiterhelfen oder Ratschläge geben? Wir sind schon ganz nervös wegen dem Fragebogen der AOK; sollen wir da etwas bestimmtes erwähnen?
Hier noch was interessantes:
Ich habe in einem anderen Forum gelesen, dass, auch wenn die Auszubildende sich nicht darum kümmert Ihrem Arbeitgeber die Krankenkasse mitzuteilen, dass der Arbeitgeber die Krankenkasse informieren muss! Ist da was dran? Schließlich hat ihr chef ja persönlich mit Ihr am Telefon geredet, WÄHREND meine Freundin zu Hause war! Er hätte Sie doch darauf hinweisen können/müssen? Was meint ihr?
Vielen Dank für die ganzen Antworten!!  |
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FM FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.12.2004 Beiträge: 7320
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Verfasst am: 21.12.05, 00:32 Titel: |
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| Mancubus hat folgendes geschrieben:: |
Nunja ... also ich hoffe man kann da wirklich etwas machen. Sind schon ganz verzweifelt. Gibt es da nicht ein konkretes Gesetz oder meinetwegen einen Gerichtsentschluss? |
Wie bereits gesagt: falls der Ausbildungsvertrag ungekündigt bestand, war sie versichert. Auch wenn der Arbeitgeber sie nicht angemeldet hat. Das steht in § 5 SGB V (für Laien allerdings nicht verständlich in dieser Hinsicht). Die AOK weiß das aber auch selbst. Nur weiß sie ohne Arbeitgebermeldung bislang noch nicht, daß es zutrifft - deshalb der Fragebogen. Kopie des Ausbildungsvertrages beilgen, und wegen Krankengeld anfragen. |
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Dos FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.08.2005 Beiträge: 1520
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Verfasst am: 21.12.05, 09:15 Titel: |
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Hallo,
und vor allem an die Zukunft denken: ohne Ausbildungsvertrag ist die Freundin ja jetzt womöglich nicht versichert, es sei denn, es greift wieder eine Familienversicherung o.ä.
Gruß, dos _________________ Diese Auskunft stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ersetzt nicht die Beratung durch einen Anwalt. Eine Gewähr für die Richtigkeit besteht nicht. |
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Mancubus Interessierter
Anmeldungsdatum: 03.11.2005 Beiträge: 6
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Verfasst am: 21.12.05, 17:45 Titel: |
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| FM hat folgendes geschrieben:: | | Mancubus hat folgendes geschrieben:: |
Nunja ... also ich hoffe man kann da wirklich etwas machen. Sind schon ganz verzweifelt. Gibt es da nicht ein konkretes Gesetz oder meinetwegen einen Gerichtsentschluss? |
Wie bereits gesagt: falls der Ausbildungsvertrag ungekündigt bestand, war sie versichert. Auch wenn der Arbeitgeber sie nicht angemeldet hat. Das steht in § 5 SGB V (für Laien allerdings nicht verständlich in dieser Hinsicht). Die AOK weiß das aber auch selbst. Nur weiß sie ohne Arbeitgebermeldung bislang noch nicht, daß es zutrifft - deshalb der Fragebogen. Kopie des Ausbildungsvertrages beilgen, und wegen Krankengeld anfragen. |
Das is ja mal was sehr positivies! Wir warten immernoch auf den Fragebogen. Werden da aufjedenfall den Ausbildungsvertrag beilegen!
Vielen vielen Dank an alle, die uns hier "geholfen" haben!!!! Ihr seit KLASSE!
Und schonmal vorweg ein schönes Weihnachtsfest an Euch
Ich halte euch auf dem laufenden!
Liebe Grüße
Mancubus |
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