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Oma und Opa leben von der Sozialhilfe. Da sie das Haus kaum verlassen können (zum Einkaufen etc.) übernimmt Sohn Einkäufe, Behördengänge etc. Die Grundsicherung der beiden wird auf das Konto des Sohnes überwiesen (Vollmacht). Für die Pflege von Opa bekommt er vom Sozialamt zusätzlich eine Leistung in Höhe von ca. 200 Euro (Oma wurde nicht als pflegebedürftig eingestuft).
Im Sommer fährt Sohn für eine Woche weg und beauftragt für die Zeit bei der zuständigen Religionsgemeinschaft (Opa und Oma sind Russischsprachig) Betreuung. Ein entsprechendes Betreuungsinstitut wird eingeschaltet.
Oma möchte die Betreuung behalten. Sie freut sich darüber „endlich jemanden gefunden zu haben, der mir zuhört und mit mir Zeit verbringt“. Pünktlich zum Besuch des Gutachters gleicht die Wohnung einer Mülldeponie, man einigt sich darauf dass der Sohn sich nicht genug um die beiden kümmere. Betreuungsinstitut übernimmt von nun an die Pflege (stundenweise), Sohn kümmert sich weiterhin um Einkäufe etc. (Grundsicherung auf sein Konto). Die zusätzliche Leistung für ihn fällt weg.
Opa wird zusehends schwächer und die noch ziemlich vitale Oma äußert sich häufig „entnervt“ (milde ausgedrückt). Dazu muss angemerkt werden, dass Oma eine seelische Störung hat. Sohn und Familie bekommen das spürbar mit (Anrufe von morgens bis abends, u. a. kam der Rettungsdienst auch schon mal in den Genuss einer ihrer „Inszenierungen“ worauf sie in die geschlossene Abteilung eingewiesen wurde).
Pflegekraft X lässt Sohn wegen eines Wasserschadens rufen. Dabei stellt Sohn und Frau fest, dass der „Wasserschaden“ in Wirklichkeit eine Verstopfung im Bad sei, da dort ewig nicht richtig saubergemacht wurde. Frau beseitigt „Schaden“. Erste Fragen stellen sich: gehört Putzen bzw. zumindest mal Nachsehen, nicht in den Tätigkeitsbereich von Pflegekräfte?
Apropos Inszenierungen. Pflegekraft 1 ruft beim Sohn zuhause an und teilt mit, er solle gleich kommen und auf Opa aufpassen, da Oma gerade im Wagen von Pflegekraft 2 liegt und am Verbluten ist (Darmblutung), deswegen auch schon bei ihrer Hausärztin gewesen ist und nun gleich ins Krankenhaus gefahren wird. Sohn misstrauisch ob die Pflegekräfte das nicht selbst übernehmen müssten, ruft kurzerhand beim Sozialamt-Sachbearbeiter an (zugegebener Maßen nicht ganz ohne Grund bei ihm) und schildert sein Misstrauen. Der Sachbearbeiter verspricht, telefonisch bei Pflegekraft 1 nachzuhaken. Es folgt ein deutliches Telefongespräch mit Pflegekraft 1. Nein, Pflegekräfte sind nicht dafür verantwortlich, sondern Sohn als Angehöriger. Okay, schön und gut. Schließlich stellt sie klar „dass sie schon in der Lage wäre, Schritte einzuleiten wenn Sohn sich nicht um Opa kümmern will“ (keine rechtlichen, sondern Opa betreffend). Familie ist ziemlich aufgewühlt.
Es stellt sich heraus, dass a) die Hausärztin seit letzter Woche Urlaub hat, b) Oma weder am Verbluten ist noch sich in der Obhut von Pflegekraft 2 befindet/befand, sondern zuhause und kerngesund. Im Klartext, Pflegekraft 1 hat gerade eine 1a Lügengeschichte aufgetischt. Oma hält trotzdem zu Pflegekraft 1 und fügt hinzu, bei der Hausärztin sei sie heute gewesen.
Folgende Fragen stellen sich zu diesem Fall:
Stehen Sohn Möglichkeiten zur Verfügung, geltend zu machen dass er dass er hin und wieder „mit anpackt“ oder wird das von ihm „als Angehöriger“ sowieso erwartet?
Sohn wird durch diesen ständigen „falschen Alarm“ sonst immer Seitens Oma und neuerdings Seitens Pflegekraft 1 aus seinem Alltag gerissen und muss teilweise viel Zeit (und Nerven) investieren, um festzustellen, dass „da doch nichts ist“. Bei Oma handelt es sich um eine Angehörige, aber muss er sich das von Pflegekraft 1 gefallen lassen?
Was tun, wenn doch mal was passiert und Opa akut Betreuung braucht, evtl. für mehrere Tage wenn Oma ins KH gehen sollte? Betreuungsinstitut ist nicht für solche Fälle verantwortlich, will sich aber „darum kümmern, dass eine Lösung gefunden wird“. Müssen die schon wieder? Mal ehrlich, denen trauen wir nicht (mehr). Welche Instanz, z.B. Amtsgericht etc. ist für solche Entscheidungen sonst zuständig?
Mir scheint, da wird Einiges gemischt.
Der Sohn hat die Betreuung der Eltern.
Was hat bitte das Pflegepersonal mit der Reinigung der Wonung zu tun?
Das Personal macht nur das, was es bezahlt bekommt und das ist Pflege und nicht Putzen!
Der Sohn bekommt Geld für die alten Leute, also muss er halt dafür sorgen, dass eine Putzfrau ins Haus kommt, oder selbst Hand anlegen.
Wenn das alles nicht kklappt, sollten die Eltern wohl besser in ein sehr gut geführtes Pflegeheim gehen, wo sich Leute rund um die Uhr um sie kümmern und die Eltern nicht im Dreck ersticken.
Das ist Aufgabe von dem, der die Betreuung übernommen hat.
In dem Fall erhält Sohn ja das Geld vom Staat samt Rente, falls vorhanden.
Das Pflegegeld ist für das zuständige Pflegepersonal, die nur pflegen, nicht putzen müssen.
Wenn Sohn Betreuer für die Eltern ist, ist es sogar die Pflicht des Pflegepersonals diese anzurufen und solch Sachen wie Fahrt zur Klinik etc mitzuteilen.
Der Sohn soll Betreuung abgeben, auch Geldsachen, soll das Gericht entscheiden lassen, wer dafür zuständig sein soll, dann hat er nicht die "Last" mit den Eltern!!!!!!
Gruss
Melly _________________ Melly
erstmal danke für die Antwort, muss aber trotzdem etwas klarstellen.
Der Sohn bekommt KEIN Geld mehr für die Pflege. Die Grundsicherung geht auf sein Konto ein da vor langer Zeit beschlossen wurde (per Vollmacht der Eltern) dass er sich um Einkäufe kümmern, Rechnungen bezahlen etc. übernehmen soll da die Eltern eben nicht mehr in der Lage dazu sind. Mit „Geld für Pflege“ hat das rein gar nichts zu tun. Das hat er bekommen, bevor das Betreuungsinstitut die Pflege übernommen hat.
Und, eine „Last“ sind seine Eltern bestimmt nicht, ich wüsste auch nicht dass dies so rübergekommen sei, zumal Oma’s Launen kein Spaziergang sind. Muss hier mal eine Lanze für alle Nachkommen brechen. Bestimmt sind Nachkommen nicht zwangsläufig darauf bedacht, ihre Alten schnellstmöglich und kaltblütigst in irgendein Altenheim abzuschieben, und das erst recht wenn diese einen Mucks machen! Immerhin ist es die eigene Familie. Und, wenn wir ganz sachlich bleiben wollen: die Eltern mögen zwar alt und krank sein, dumm sind sie nicht. Sie haben darüber entschieden dass der Sohn für sie z.B. einkaufen geht, haben dies auch nach Übernahme durch die Betreuung so belassen, und das hat sicher seine Gründe. Wären sie nicht zufrieden, hätten sie es geändert.
Und, noch mal die Auflösung. Sind heute in die Praxis der Hausärztin gefahren und haben diese samt ein paar Rest-Patienten trotz Urlaubs-Bandansage noch angetroffen (sie wird wissen warum). Jedenfalls, war die Oma doch bei ihr gewesen, allerdings war nichts Weltbewegendes und ins Krankenhaus, so wie die Pflegekraft es behauptet hat, hätte sie erst recht nicht müssen. Der eigentliche Knackpunkt, wie die Hausärztin uns mitteilte, ist, dass der Pflegedienst sehr wohl FÜR ALLES verantwortlich ist, inklusive 24-Stunden-Bereitschaft, und nicht die Angehörigen. Und zwar, weil sie es selbst so beantragt hatten (3 Anträge auf Leistungserhöhung beim Sozialamt in den letzten 2 Monaten, und kürzlich sollte ein vierter beantragt werden, nachdem Oma vertrauensvoll irgendwelche Papiere, die ihr unter die Nase gehalten wurden, unterschrieben hatte), es aber mit der Ausführung in letzter Zeit nicht so genau nahmen.
Ich will hier niemanden persönlich angreifen, der Fall ist auch nicht leicht zu durchblicken. Aber das Märchen vom armen Pflegedienst ist hier wirklich fehl am Platze. Der Pflegedienst hat ein ganz schönes Sümmchen vom Sozialamt kassiert, ist aber mehrmals nicht zum vereinbarten Dienst erschienen, wie eben wieder in diesem Fall. Als die Pflegekraft behauptete, der Sohn wäre dafür verantwortlich, hat sie nicht die Wahrheit gesagt, in der Hoffnung, da der Sohn beim Wasserschaden „gesprungen“ ist (wo es noch nachvollziehbar war) würde er es auch in einem solchen Falle tun.
Anderen Betroffenen mit ähnlicher Problematik empfehle ich: im Zweifelsfall immer gleich klären, was Pflichten aller Beteiligter sind.
richtig: wir sind nicht für jeden mist de "Alten " verantwortlich.
Die Pflegedienste und Heime kassieren "leichtes Geld"- gelinde gesagt, trotzdem
fehlt ein Controlling in Ihrer Sache: Warum istzu festgelegten Pflegezeiten niemand von Ihnen unangemeldet zur Kontrolle da.
Dann haben Sie auch juristisch Ansatzpunkte.
Aber der Vorposter hatte Recht: Die alten Leute müssen raus aus Ihrem Haus und unter 24-Std.-Betreuung, sonst entwickelt sich das Ganze zur Katastrophe.
Die Beiträge zeigen mal wieder, dass der Gesetzgeber mit der Wahl des Begriffs "Betreuung" daneben gegriffen hat. Bei der Frage geht es voll allem um Betreuung im Sinne der Pflege, nicht der rechtlichen Betreuung im Sinne der §§ 1896 ff. BGB... _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
@Julie sollte vielleicht mal klar schreiben, wer der gesetzliche Betreuer der Eltern ist, bzw ob es überhaupt schon einen gibt.
Kann leicht möglich sein, mann lässt die Eltern noch alleine entscheiden.
Das geht aus dem Posting nicht hervor.
Lediglich, das Sohn das Geld verwaltet, wobei ich nicht vom Pflegegeld gesprochen hab, da dieses ja eh der Pflegedienst für Pflege bekommt nicht für Reinigung der Wohnung etc.
wollte nochmal mitteilen dass der Opa jetzt doch abgeholt wurde und in ein Pflegeheim gekommen ist da die Oma nun doch ins Krankenhaus musste - tut mir leid man hat mich wieder mal nicht ganz richtig über den Stand der Dinge informiert...das ist aber auch ein Wirrwarr...aber nun sehe ich ein dass tatsächlich irgendwann der Punkt erreicht ist an dem die Familie mit der Situation überfordert ist. Die Betreuer waren es anscheinend auch.
Wer der gesetzliche Betreuer ist frage ich mich allerdings auch, könnte es sein dass das unter anderem nach dem "geistigen Zustand" der Großeltern entschieden wird?
Wer der gesetzliche Betreuer ist frage ich mich allerdings auch, könnte es sein dass das unter anderem nach dem "geistigen Zustand" der Großeltern entschieden wird?
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