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Verfasst am: 19.12.05, 19:22 Titel: Wer trägt die Rechtsanwaltskosten?
Mal angenommen jemand versucht aus einem Titel zu vollstrecken, der als solches aufgehoben ist. Jedenfalls wird trotzdem mit diesem Titel der GV zum vermeindlichen Schuldner geschickt. Dieser ist vollig entsetzt und nimmt sich einen Anwalt, der die Sache dann relativ schnell klärt.
Nur, wer trägt die Rechtsanwaltskosten des zu unrecht in Anspruch genommenen Schuldner?
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