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Verfasst am: 19.12.05, 23:19 Titel: welche Versicherung ist zuständig?
A fährt mit dem Auto von B gegen einen Betonklotz.
Kann B den Schaden seiner Privathaftpflichtversicherung melden und wird von dieser der Schaden erstattet werden?
Oder welche Versicherung ist in dem Fall zuständig?
Die Privathaftpflichtversicherung von A zahlt nicht, da der Schaden mit dem Gebrauch eines KfZ in Verbindung steht (Benzinklausel) und somit von der Leistung ausgeschlossen ist.
Die Haftpflichtversicherung des Fahrzeuges von B ist zuständig und wird den Schaden am Betonklotz regulieren. Eine eventuell bestehende Vollkaskoversicherung wird den Schaden am Fahrzeug regulieren. Besteht eine Teilkaskoversicherung, wird diese den Glasschaden ersetzen (Scheinwerfer).
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