Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Anmeldungsdatum: 12.01.2005 Beiträge: 1524 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 14.12.05, 16:43 Titel: Mndl. Prüfung im 1. Staatsexamen
hi,
wir hatten vorhin eine diskussion, die wir auch nicht mittels JAG / JAO lösen konnten. man kann ja nur zur prüfung zum 1. examen zugelassen werden, wenn man diverse voraussetzungen erfüllt hat (große scheine, praktika etc.).
in der schriftlichen prüfung ist ja anonymität dadurch gewahrt, dass man nur eine nummer zugeordnet bekommt. die prüfer wissen also nicht, ob sie müller, meier oder schulze prüfen.
was aber in der mündlichen prüfung? hier ist ja der name bekannt, auch immer das ergebnis der schriftlichen examina. was ist aber mit den zulassungsvoraussetzungen? sind der prüfungskommission bspw. auch die großen scheine oder grundlagenscheine vorliegend?
frage wurde aufgeworfen, weil ein kollege in zivilrecht und strafrecht in der großen übung ein "vollbefriedigend" hat, aber im öff.recht nur "ausreichend". liegen der prüfungskommission diese daten vor? muss er angst haben, er wird nun primär im öff-r. geprüft? oder liegen nur die ergebnisse der schriftlichen examen vor?
Den Prüfern im mündlichen Staatsexamen liegt die gesamte Akte der Prüflinge vor. Das sind zum einen die schriftlichen Examensklausuren, zum anderen aber auch die Unterlagen, die vom Studenten bei der Prüfungsanmeldung mit einzureichen sind. Das sind z.B. auch das Studienbuch sowie die absolvierten Scheine.
(Wobei ich hier nur für Baden-Württemberg sprechen kann, dort wird das so gehandhabt. Ich denke aber mal, dass dies in anderen Bundesländern ebenso ist.)
Jedoch muss der Prüfling nicht befürchten, dass einzelne Fächer mehr geprüft werden als andere. Die Zeitvorgaben für die Einzelprüfungen in Ö-Recht, Zivilrecht, Strafrecht und im Wahlfach sind von den Prüfern streng einzuhalten. Wenn ich mich recht erinnere, wird pro Prüfling und Fach jeweils 10-12 Minuten geprüft.
Ich denke auch kaum, dass sich die Prüfer überhaupt für die Scheine des Studiums interessieren. Die sind weder sonderlich aussagekräftig noch bleibt den Prüfern vor und wähernd der Prüfung so viel Zeit, um sich um derartige Einzelheiten zu kümmern. Die Prüfer schauen sich schon wohl nur die Noten und Leistungen aus den Examensklausuren an und gewinnen hieraus einen ersten Eindruck über den Prüfling.
(Wobei ich hier nur für Baden-Württemberg sprechen kann, dort wird das so gehandhabt. Ich denke aber mal, dass dies in anderen Bundesländern ebenso ist.)
In Hessen zumindest ist das auch so.
Zitat:
Ich denke auch kaum, dass sich die Prüfer überhaupt für die Scheine des Studiums interessieren. Die sind weder sonderlich aussagekräftig noch bleibt den Prüfern vor und wähernd der Prüfung so viel Zeit, um sich um derartige Einzelheiten zu kümmern. Die Prüfer schauen sich schon wohl nur die Noten und Leistungen aus den Examensklausuren an und gewinnen hieraus einen ersten Eindruck über den Prüfling.
Gruß
mc
Das ist (oder war vor ein paar Jahren zumindest noch) in Hessen nicht ganz so. Da kann (konnte?) das Examensergebnis um insgesamt max. einen Punkt gehoben werden und Grundlage dieser Hebung sind vor allem die Scheine. (Auch Seminarscheine.)
Der Prüfungskommission liegen die kompletten Prüfungsakten vor. Wenn man an das schlechte im Menschen glaubt, können also durchaus Voreingenommenheiten entstehen.
Realität: Jeder Prüfer weiss, dass die Vornoten aus den ersten 5 Semestern gegenüber der Zeit der Examensvorbereitung wenig aussagekräftig sind - über eine sehr grobe Tendenz hinaus. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.