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recht.de :: Thema anzeigen - Hausrat Vers.Bedingungen (Sengschaden) wie auslegen?
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Hausrat Vers.Bedingungen (Sengschaden) wie auslegen?
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talla
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 20.12.05, 10:49    Titel: Hausrat Vers.Bedingungen (Sengschaden) wie auslegen? Antworten mit Zitat

Hallo,

heut rege ich mal ne diskussion an Winken


ein versicherer schreibt in seine VHB:
Zitat:

§ 4 Brand, Blitzschlag...
...
Sengschäden sind nur versichert, sofern sie durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion entstanden sind.



im "XXL" Versicherungschutz sind, nach der dem vertrag zugrundeliegenden "deklaration", Sengschäden mitversichert. in anderen, günstigeren hausratversicherungspaketen der gleichen gesellschaft sind nach dieser deklaration sengschäden ausgeschlossen. (deklaration = eine tabelle mit den verschiedenen leistungspaketen, hinter sengschäden steht beim xxl-tarif "ja" bei allen anderen tarifen "nein".)

wie ist das nun zu verstehen?

ist demnach im XXL-paket ein sengschaden durch z.b. eine zigarette mitversichert oder nicht (ein durch eine zigarette verursachter sengschaden wäre ja nicht durch brand, blitzschlag, etc -wie in §4 der vhb verlangt- eingetreten...) ?

weitergehende klauseln o.ä. liegen dem vertrag nicht bei.

ist das nur augenwischerei? oder wäe hier ein sengschaden durch z.b. zigaretten mitversichert?
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ihuehn
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 20.12.05, 11:01    Titel: Antworten mit Zitat

Das würde mich auch mal interessieren. Auch bei uns wurde im neuen Tarif der Sengschaden propagiert, allerdings ist der Wortlaut in den Bedingungen genau derselbe.

???
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 20.12.05, 11:16    Titel: Antworten mit Zitat

Hi talla,

soweit ich das überblicke, hat sich durch diese Formulierungen am Deckungsumfang, was Sengschäden angeht, nichts geändert.

vgl. z.B. VHB 92: hier steht im § 9, Abs. 2a:

"Nicht versicherte Schäden: Sengschäden, die nicht durch einen Brand entstanden sind". Das heißt, Sengschäden, die durch Brand entstanden sind, sind versichert.

Im neuen Bedingungswerk (VHB 2003) heißt es im § 4: "Sengschäden sind nur versichert, wenn sie durch Brand, Blitzschlag (...) entstanden sind".

Das bedeutet also das Gleiche. Nur redaktionelle Umformulierung.

Vorher hieß es, Sengschäden sind GRUNDSÄTZLICH nicht versichert (deswegen im § 9 aufgeführt, wo die Ausschlüsse stehen), AUSSER WENN sie Folge eines Brandes sind. Jetzt heißt es, Sengschäden sind NUR DANN versichert, WENN sie Folge eines Brandes sind. Ist vielleicht kundenfreundlicher formuliert; jedenfalls ist es schneller zu finden, weil´s im § 4 VHB steht, wo generell die Feuerschäden geregelt sind.
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Grüße, Mogli
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talla
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 20.12.05, 14:17    Titel: Antworten mit Zitat

hm...auch den anderen tarifen (die ohne sengschäden) liegen die gleichen VHB zugrunde.

wenn ich das so richtig verstehe, dann bedeutet das:

-ein sengschaden durch eine zigarette (zigarette, bzw. glut fällt auf couch, versengt den stoff) ist nicht versichert, da es sich bei der glut der zigarette um kein feuer handelt.

-ein sengschaden durch eine kerze (brennende kerze fällt auf couch, versengt den stoff) wäre versichert, denn bei der kerze handelt es sich um ein feuer (ein solcher schaden wäre ja nach alten bedingungen ebenfalls nicht versichert...)

seh ich das richtig?
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TheKing28
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Anmeldungsdatum: 16.06.2005
Beiträge: 338

BeitragVerfasst am: 20.12.05, 14:42    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn man der Argumentation der Versicherungsgesellschaft folgen würde, würde das bedeuteten dass eine neue "Gefahr" namens Sengschäden eingeführt worden wäre, das bezweifle ich. Ich denke dass sie einfach ein tolles Argument für ihren "XXL-Schutz" suchen. Oder anders formuliert, wenn es brennt und ein Sengschaden entsteht dann handelt es sich um einen Folgeschaden einer versicherten Gefahr und die sind immer versichert. Ein Sengschaden wäre theoretisch auch dann versichert wenn er durch einen versicherten Einbruch-Diebstahl entsteht.

P.S. wo kriegt man denn das neue Bedingungswerk her, bzw. was hat sich denn geändert?
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 20.12.05, 14:49    Titel: Antworten mit Zitat

talla hat folgendes geschrieben::

-ein sengschaden durch eine kerze (brennende kerze fällt auf couch, versengt den stoff) wäre versichert, denn bei der kerze handelt es sich um ein feuer (ein solcher schaden wäre ja nach alten bedingungen ebenfalls nicht versichert...)

seh ich das richtig?


ich denke, auch das wäre kein versicherter Sengschaden.

Wenn die Kerze umfällt und weiter nichts in Brand gesetzt wird, liegt kein "Brand" im Sinne der Sachversicherungsbedingungen vor: "Als Brand gilt ein Feuer, das ohne beestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag".

Wenn die brennende Kerze umfällt, hat das Feuer den "bestimmungsgemäßen Herd" (nämlich den Docht) noch nicht verlassen. Erst wenn´s außenrum anfängt zu brennen, hat das Feuer seinen bestimmungsgemäßen Herd verlassen.

Also, reiner Sengschaden bei umgefallener Kerze ==> keine Ersatzpflicht des Sachversicherers.

Wenn´s allerdings so ist: die Kerze fällt auf die Couch, diese fängt an zu brennen. Das Feuer wird gsofort bemerkt und gelöscht. Trotzdem ist der Fenstervorhang angesengt. Dann liegt ein ersatzpflichtiger Sengschaden vor.
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Zuletzt bearbeitet von Mogli am 20.12.05, 14:51, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 20.12.05, 14:51    Titel: Antworten mit Zitat

TheKing28 hat folgendes geschrieben::
.

wo kriegt man denn das neue Bedingungswerk her, bzw. was hat sich denn geändert?


gib mir deine E-Mail-Anschrift (per pm), ich schick dir eine.
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talla
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 20.12.05, 15:34    Titel: Antworten mit Zitat

es wird ein XXL-tarif verkauft, mit dem argument:
"da sind sengschäden mit drin!"

aber letztendlich sind sengschäden doch nicht versichert...

was ist jetz das besondere oder der unterschied an so einem tarif, im vergleich zu einem tarif, indem die sengschäden nicht -so ausdrücklich- versichert sind?
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 20.12.05, 15:55    Titel: Antworten mit Zitat

in dem "XXL-Tarif" sind ja nicht nur Sengschäden mit drin, sondern z.B. auch Diebstahl aus verschlossenen KFZ, Fahrraddiebstahl und einiges mehr.

Aber frag doch mal bei euch im Haus in der Abteilung Sach-Betrieb (hast ja hoffentlich nicht weit), welche Sorte von Sengschäden denn dort mitversichert sind, die im Standard-Tarif nicht dabei sind. Vielleicht gibt´s ja doch Unterschiede, und dann hätten wir alle was gelernt.
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ihuehn
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 20.12.05, 16:09    Titel: Antworten mit Zitat

Also wenn das wirklich so ist, dass dioe Bedingungen ohne irgendeine Leistungserweiterung umformuliert wurden, nur damit es sich besser liest, wäre das schön blöd. Frag doch mal bitte einer in der Leistungsabteilung nach, bei uns meckern die sofort, wenn man solche Anfragen macht, weil sie meinen, dass sie Besseres zu tun haben, als doofe Fragen zu beantworten Winken
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talla
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
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BeitragVerfasst am: 21.12.05, 07:47    Titel: Antworten mit Zitat

bei uns nachfragen geht nicht, weil wir sowas gar nicht anbeiten Winken
und, bei leistung müsste ich mich selber fragen^^


ok, mal diskutiert:
meine kollegen vertreten die meinug, das in den VHB -natürlich- der ganz normale ausschluß zu den sengschäden steht. und wenn nach der deklaration "sengschäden" (bis 500€ übrigens...) ausdrücklich mitversichert gelten, dann sind die mitversichert, egal ob nun durch kerze oder zigaretten...

sengschäden in folge eines brandes sind und waren ja schon immer versichert.
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 21.12.05, 08:07    Titel: Antworten mit Zitat

talla hat folgendes geschrieben::



meine kollegen vertreten die meinug, das in den VHB -natürlich- der ganz normale ausschluß zu den sengschäden steht. und wenn nach der deklaration "sengschäden" (bis 500€ übrigens...) ausdrücklich mitversichert gelten, dann sind die mitversichert, egal ob nun durch kerze oder zigaretten...

.


Da würde mich mal die genaue Formulierung interessieren. Das kenn ich so nämlich bisher noch nicht.

Grüße, Mogli
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talla
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 21.12.05, 11:16    Titel: Antworten mit Zitat

das ist zumindest die meinung in ner hausrat-leistungsabteilung...von ner gesellschaft, die sengschäden nicht versichern Winken

also, nochmal:

nur im XXL tarif gelten sengschäden bis 500 € mitversichert.
das wird auch ausdrücklich erwähnt. bei allen anderen tarifen heißt es bei sengschäden: "Nein" - nicht versichert.

wenn nun im XXL tarif sengschäden NICHT versichert sind, was soll dann das ganze?

oder: welche art von sengschäden sind dann versichert? wie gesagt, sengschäden infolge brand sind schon immer und bei jeder hausratversicherung versichert gewesen.

warum sollte man dann den xxl-tarif abschliessen, wenns der gleiche versicherungsumfang ist wie bei den anderen - günstigeren - tarifen?
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 21.12.05, 13:10    Titel: Antworten mit Zitat

talla hat folgendes geschrieben::


nur im XXL tarif gelten sengschäden bis 500 € mitversichert.
das wird auch ausdrücklich erwähnt. bei allen anderen tarifen heißt es bei sengschäden: "Nein" - nicht versichert. ?


nochmal: da würde mich die genaue Formulierung in den AVB interessieren. Bisher kenn ich das so nicht - aber ich lerne gerne dazu.

talla hat folgendes geschrieben::


warum sollte man dann den xxl-tarif abschliessen, wenns der gleiche versicherungsumfang ist wie bei den anderen - günstigeren - tarifen?


Ist der Einchluss von Sengschäden im XXL-Tarif die einzige Verbesserung, die dieser Tarif hat? Oder sind hier noch weitere Einschlüsse bereits mit drin, die sonst nur gegen Beitragszuschlag zu haben sind?

Grüße, Mogli
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talla
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 21.12.05, 14:35    Titel: Antworten mit Zitat

es gibt keine weiteren formulierungen.

es heißt nur in der "übersicht" der verschiedenen tarife:
"sengschäden: ja, bis 500 €"

und eben der ausschluß w.o. für sengschäden in den VHB....

das isses ja, was mich ein wenig stutzig macht...denn, so kann das ja keinen sinn machen?!



und ja, ok, andere leistungen (wertsachen, hotelunterbringung, etc) sind auch etwas besser als in den günstigeren tarifen...
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