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Interessante Frage zur Berufsunfähigkeit-suche experten

 
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cobalt
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Anmeldungsdatum: 03.06.2005
Beiträge: 261
Wohnort: bei München

BeitragVerfasst am: 20.12.05, 12:59    Titel: Interessante Frage zur Berufsunfähigkeit-suche experten Antworten mit Zitat

guten tag,


ichhabe mal eine frage zur berufsunfähigkeitsvericherung.

muss beim antrag zur BU versicherung bei den gesundheitsfragen ein gichtanfall angegeben werden der schon mehr als 5 jahre zurückliegt?????


mein gedanke dabei ist: (kann auch falsch sein!)


ein beispiel:
ein gebrochener arm verheilt, aber Gicht hat man ja immer ( auch wenn man erst einmal kurz behandelt wurde und sonst nie etwas davon spürt!!!)


HIV kann man ja auch haben ohne im moment schmerzen zu haben; aber eine versicherung wird ablehnen, da ja mit sehr grosser wahrscheinlichkeit eine BU eintrten wird.


so , und nun zur wiederholung die frage:

muss beim antrag zur BU versicherung bei den gesundheitsfragen ein gichtanfall angegeben werden der schon mehr als 5 jahre zurückliegt?????


was meint ihr dazu, bzw kann man sich irgendwo vernünfig erkundigen.


vielen dank
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chatterhand
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 20.12.05, 14:02    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,
grundsätzlich sind die Fragen, die im Antrag gestellt werden wahrheitsgemäß zu beantworten.
Wenn also im abgefragten Zeitraum keine Beschwerden (auch wenn sie nicht ärztlich behandelt wurden) aufgetreten sind, wäre da theoretisch erst mal kein Problem.

Aber: im Leistungsfall könnte das Vers-Unternehmen von dem Gichtanfall erfahren und erst mal die Leistung verweigern, weil z.B. ein nicht behandelter Anfalll nicht angegben wurde. Bin kein Mediziner - merkt man wirklich jahrelang nix von der Gicht?
Wenn dem so wäre sollte der Versicherer im Falle der BU auch leisten müssen.
Aber das dann bitte mit Unterstützung einer guten Rechtsschutzversicherung und einem fähigen Fachanwalt.

chatterhand
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Mogli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 20.12.05, 14:09    Titel: Antworten mit Zitat

chatterhand hat folgendes geschrieben::
Wenn also im abgefragten Zeitraum keine Beschwerden (auch wenn sie nicht ärztlich behandelt wurden) aufgetreten sind, wäre da theoretisch erst mal kein Problem.



Diese Antwort halte ich für gefährlich.

Ich hab zwar mehr Ahnung von Versicherung als von Medizin, aber dennoch denke ich, Gicht ist eine chronische Krankheit. Die hat man, auch wenn derzeit keine Beschwerden vorhanden sind.

Ich hab jetzt die Formulierung der Antragsfragen nicht greifbar, aber so ungefähr wird danach gefragt, ob derzeit Krankheiten bestehen. Und das müsste man hier mit "ja" beantworten.

Und selbst wenn die Antragsfragen beantwortet sind, ein Rücktritt des Versicherers wegen vorvertraglicher Anzeigepflicht deswegen nicht in Betracht kommt, steht die Möglichkeit der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung im Raum.

Und wenn einer weiß, dass er Gicht hat, obwohl derzeit nicht behandlungsbedürftig, und gibt das bei Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht an, dann handelt er arglistig. Meine Meinung.

Also, cobalt. tu dir selbst den Gefallen und schreibs rein. Andernfalls ist ein Riesenärger vorprogrammiert.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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chatterhand
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Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 20.12.05, 14:23    Titel: Antworten mit Zitat

Hi mogli,

Danke für Deine Ergänzungen.
Du hast aber auch den Rest meines Posts gelesen?

chatterhand
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ihuehn
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 20.12.05, 16:03    Titel: Antworten mit Zitat

Mogli hat folgendes geschrieben::
Und wenn einer weiß, dass er Gicht hat, obwohl derzeit nicht behandlungsbedürftig, und gibt das bei Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht an, dann handelt er arglistig.


Sehe ich genauso, denn:

Der VN ist verpflichtet, alle Umstände, die zur Risikokalkulation bzw. -einschätzung erheblich sind, anzuzeigen. Im Zweifelsfall gelten die Antragsfragen als erheblich.

So ungefähr stehts (meine ich) im VVG oder sonstwo, Stichwort vorvertragliche Anzeigepflichtsverletzung (hab meine Rechtsgrundlagen nicht greifbar...).

Soll heißen, dass man diesen Umstand natürlich mitteilen muss, sonst riskiert man die Leistungsfreiheit des Versicherers.
_________________
Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist Winken
WM- ich war dabei!!
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chatterhand
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 20.12.05, 18:18    Titel: Antworten mit Zitat

Hi cobalt,

hab mal kurz nachgelesen, weil wir ja hier keine Mediziner sind. Du wirst selbst wissen, welche Art Gicht Du hast/hattest.
Bei der erblichen mußt Du die im Antrag angeben auch wenn dadurch die Chancen auf eine Annahme schwierig bis unmöglich werden, weil danach mit Sicherheit im Antrag gefragt wird. (Wie schon gesagt, wir kennen die Antragsfragen nicht)
Bei der sogenannten sekundären Gicht würde es sich um eine Folgeerscheinung von was anderem handeln. Dann stellt sich die Frage: bist Du nachweislich gesund? Alles andere wird sonst ein Schuß nach hinten.

Ich hoffe unsere Antworten helfen Dir.

chatterhand
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fagus
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.01.2005
Beiträge: 105

BeitragVerfasst am: 20.12.05, 19:00    Titel: Antworten mit Zitat

Da muss man kein Mediziner sein. Schon eine einmalige Behandlung ohne eine Diagnose wegen allgemeiner Rückenschmerzen mit einem Ausfalltag reicht für eine Anfechtung aus wenn sie nicht angegeben wurde. Dafür gibt es genügend Beispiele.
Wie das dann in den folgenden Prozessjahren die Richter sehen, ist absolut ungewiss. Fakt ist, die stellen hohe Ansprüche an den ´mündigen Versicherungsnehmer´ und bei einer diagnostizierten Gicht die nicht angegeben wurde sehe ich persönlich da sehr schwarz. Zwei ambulante Spritzen ohne Krankmeldung in 14 Tagen werden z. b. von deutschen Richtern als ´Behandlung über einen längeren Zeitraum, die angegeben hätte werden müssen´ klassifiziert, und die Klage wird abgewiesen. Das ist ein Beispiel aus der Realität.

Gruss - fagus.
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cobalt
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Anmeldungsdatum: 03.06.2005
Beiträge: 261
Wohnort: bei München

BeitragVerfasst am: 25.12.05, 15:49    Titel: nachgefragt Antworten mit Zitat

hallo,

vor kurzem wurde mir gesagt, das der docktor in der regel die unterlagen nach 5 jahren vernichtet.
und soweit ich weiss, wird bei der krankenkasse alles nur verschüsselt abgespeichert.

hat die versicherung nach 5 jahren überhaupt noch die möglichkeit sowas herauszufinden??

ich vemute mal "ja" sonst wäre es ja zu schön!!!

noch zur ergänzung: seit der ernährungsumstellung la kein gichtanfal mehr vor, und vorher ja auch nur 2 mal. familiäre vorerkrankungen sind nicht vorhanden (i richtung gicht).


was ist euere meinung dazu (oder wissen)


schönes fest noch.....
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fagus
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.01.2005
Beiträge: 105

BeitragVerfasst am: 25.12.05, 17:23    Titel: Antworten mit Zitat

Arztpraxis 10 Jahre, Krankenhäuser haben wesentlich längere Aufbewahrungsfristen. Das heisst aber nicht, dass die Unterlagen nach Ablauf automatisch vernichtet sein MÜSSEN. Es geht hier nur ums können und dürfen.
Die Krankenkasse hat in der Regel nur die Ausfalltage und die Diagnosen. Dies kann aber, nur als Beispiel, bis an den Beginn des EDV Zeitalters zurückreichen. Sogar aus der Zeit davor sind dann noch die Dokumente als Mikrofilmarchiv verfügbar. Ärzte wiederum haben in aller Regel mehr in ihrer Kartei stehen als die Patienten überhaupt ahnen. Schon dieser Umstand kann ungeahnte Problme verursachen.
Also alles in allem. Es gibt hier keine Antwort die ihnen gefallen würde.
Und zur angesprochenenen Ernährungsumstellung könnte man dann noch weiter ausführen dass damit (auch dies nur als Beispiel) klar und bewusst dem sonst drohenden Ausbruch eines `Gichtanfalls` entgegengewirkt wird, sie sich dieser ´Gefahr´ also bewusst sind.
So sähe das mit Sicherheit auch ein Richter

Gruss- fagus
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