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Frist versäumt - wer trägt die Kosten

 
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khatchik020368
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Anmeldungsdatum: 15.11.2005
Beiträge: 254

BeitragVerfasst am: 20.12.05, 21:36    Titel: Frist versäumt - wer trägt die Kosten Antworten mit Zitat

Die Klage läuft sein einem Jahr. Es sind mittlerweile ca. 5000,- € Anwalts-, Gericht,- etc.-Kosten entstanden.

Vor zwei Monaten fordert das Gericht den Kläger zur einer Stellungsnahme und setzt ein Frist. Dabei teilt das Gericht dem Kläger mit, dass wenn keine Stellungsnahme abgegeben wird, wird die Klage als unbegründet abgewiesen.

Der Anwalt des Klägers versichert dem Kläger gegenüber, dass die Stellungsnahme rechtzeitig abgegeben wird, versäumt aber der Termin einschließlich. Das Gericht lehnt die Klage ohne einer mündlichen Verhandlung als unbegründet ab.

Meine Fragen:
1. Wer soll jetzt die Kosten tragen? Der Anwalt schweigt und antwortet nicht mehr.
2. Wer ersetzt dem Kläger die 20.000 €, um die es im Prozess ging? Eine Wiederaufnahme des Verfahrens ist laut einem anderen Anwalt nicht mehr möglich, da durch die durch Fristversäumnis entstandene Verzögerung die Ansprüche verjährt sind.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 20.12.05, 23:31    Titel: Antworten mit Zitat

=> http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=36693
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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