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HILFE ! betreuender RA vollkommen untätig !

 
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Baerlizz
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.04.2005
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 19.12.05, 14:17    Titel: HILFE ! betreuender RA vollkommen untätig ! Antworten mit Zitat

Der betreute Mann ist durch ein Herzversagen körperlich und geistig 'außer Kraft gesetzt'. Zur Weiterleitung bzw. eher Abwicklung der laufenden Geschäfte ist eine Rechtsanwältin durch den Richter eingesetzt.

Diese hat sich nach einem Eingangsgespräch in keiner Weise mehr aktiv gezeigt. Mehrere Anrufe und Anschreiben, zuletzt auch an den Richter brachten keine Reaktion, nicht einmal telefonisch oder gar schriftlich.

Die Betreuung besteht seit circa zehn Wochen ! Und der Schaden wird immer größer, da Mieten für Geschäftsräume, Leasingverträge und Gehälter weiterlaufen, ohne dass irgend etwas passiert ! Der Angestellte, Bekannte und der 22-jährige Sohn des Kranken wagen wegen der Betreuung wichtige Entscheidungen im Geschäftsverlauf nicht zu fällen/übernehmen, da sie Angst haben sich ins Unrecht zu stellen.

Die RA erhält über 1600 Euro monatlich für ihre 'Tätigkeit' und hat angeblich 90 Fälle in der Betreuung. Der Richter reagiert wie gesagt auch nicht !

- Wie kann man bei Untätigkeit eingreifen ?
- Muss man eine Abmahnung schicken, und wenn, an wen, damit etwas passiert.
- Kann die RA für den entstehenden Schaden haftbar gemacht werden.
- Wer trägt die Kosten der RA's ?
- Wie viele Fälle darf ein RA (mit 2 Mitarbeitern) betreuen bzw. sind üblich.

Dies ist sicher ein grundsätzlich heikles Thema.
Deshalb Dank im voraus für Hilfestellung !

LG Baerlizz
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AndreasHL
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 446
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 19.12.05, 18:01    Titel: ohne Antworten mit Zitat

Hallo,

in diesem Falle hilft es wohl nur, selbst einen Anwalt zu nehmen und auf Betreuerwechsel zu dringen.


Gruss

Andreas
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 20.12.05, 09:57    Titel: Antworten mit Zitat

Kleine Frage am Rande: Warum ist der Sohn eigentlich nicht zum Betreuer bestellt worden?
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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Baerlizz
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.04.2005
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 20.12.05, 18:23    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, danke für eure Meldungen, obwohl man inhaltlich ja nicht viel weiter kommt. Aber vielleicht ließt die RA auch recht.de, denn heute tauchte sie plötzlich auf !

Zu dem Sohn : er ist 22, steckt über beide Ohren von 9 -17 Uhr in einem Studium, und ich denke, er ist außer Stande die geschäftlichen Ver- / Abwicklungen zu übernehmen. Dies sagt er auch selbst. Wichtig ist auch, dass er in jeder möglichen Stunde die Zeit bei seinem Vater verbringt, der nun 80 km entfernt untergebracht ist.

Es ist ein kompliziertes Feld, was dort zu beackern ist und Fehler haben Auswirkungen. Deshalb wurde nach einer kometenten (!) Betreuung gesucht. Nun wollen wir mal sehen, wie das weiter geht.

Sicher ist das Thema 'die richtige Betreuung' ein weites Feld. Der Mann hat zwar einen richtig tollen Freundeskreis, aber was einem Betreuer ins Haus steht, wenn er es gut machen will, wurde vielen dann wohl schnell klar. Es ist fast ein Ganztagsjob ! Zudem ist ja keiner da, der einen fragt. Und ein Freund weiß nicht, ob eine Einmischung erwünscht ist. Dazu gehört dann auch ein Portion Mut, ungefragt Aufgaben 'an sich zu reißen'.

Mich würde aber immer noch interssieren, was man macht, wenn man sieht, dass mangels Betreuer-Engagement alles den Bach runter geht.

Vielleicht erfahre ich ja noch was ?

LG und schöne Weihnachtstage an alle

Baerlizz
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AndreasHL
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 446
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 20.12.05, 19:02    Titel: ohne Antworten mit Zitat

Hallo,

bei allem Verständnis für die unhaltbare Situation, es hilft nicht, wenn man sich hier über ausbleibende Antworten beschwert. Wenn niemand mehr zu den aufgeworfenen Fragen sagen will oder kann, da kommt eben keine Antwort mehr.

Ausserdem - um die ganzen geschäftlichen Angelegenheiten aufzudröseln kann es bestimmt auch länger dauern. Wer will das hier aus der Ferne entscheiden ?

Der Hinweis, zu einem Anwalt zu gehen (und zwar zu einem sehr guten) ist der einzige, den ich geben kann.

Gruss

Andreas
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Baerlizz
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.04.2005
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 21.12.05, 10:16    Titel: Antworten mit Zitat

ich hatte einstmals versucht nur einige, sehr konkrete Fragen zu stellen, um auch Antworten zu erhalten. Leider kommt dazu nichts, nur zu Unangesprochenem. Dies braucht hier allerdings nicht erörtert zu werden, darüber hat man sich innerhalb der Familie schon viel Kopf gemacht.

Mein, und ich dachte ein allgemeines Interesse lag in der Klärung, was kann man konkret gegen eine nicht durchgeführte Betreuung machen.

Danke trotzdem und schöne Weihnachten !
(mal ohne Computer?)

Baerlizz
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 21.12.05, 10:32    Titel: Antworten mit Zitat

Baerlizz hat folgendes geschrieben::

Mein, und ich dachte ein allgemeines Interesse lag in der Klärung, was kann man konkret gegen eine nicht durchgeführte Betreuung machen.

Mehr als eine (schriftliche) Eingabe an das Vormundschaftsgericht kann man nicht machen. Das Gericht ist verpflichtet, den Sachverhalt zu prüfen. Schreitet es nicht ein, wird es keine Pflichtverletzung festgestellt haben...

Die Vergütung kann der RA dem Vermögen - das hier anscheinend vorhanden ist - entnehmen. Ob es wirklich 1.600,- EUR pro Monat sind, wage ich zu bezweifeln.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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