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Verfasst am: 16.12.05, 19:12 Titel: Selbständiger GKV im KG-Bezug
Hallo zusammen,
habe einen theoretischen Fall, der mich beschäftigt, ich komme nicht wirklich weiter.
A ist selbständig und freiwillig gesetzlich krankenversichert mit Anspruch auf Krankengeld. A erkrankt, und die Voraussetzungen für den Krankengeldbezug sind erfüllt. Die Krankenkasse stellt allerdings fest, dass dem Selbständigen durch die Krankheit kein Einkommen entgeht und zahlt somit auch nicht.
Ergibt sich hier Beitragsfreiheit in der KV durch den fiktiven Krankengeldanspruch in Höhe von 0,- €, oder besteht die Beitragspflicht fort wegen des fehlenden Bezugs der Leistung ?
Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
Verfasst am: 22.12.05, 10:34 Titel:
Hi,
tja, ist wirklich sehr theoretisch.
Ein Selbständiger, der obwohl er krank ist, keinen Einkommensverlust hat?
Was macht der denn? Würde mich mal interessieren... Klingt interessant.
Dann soll er sich die Beiträge fürs gesetzliche Tagegeld sparen und stattdessen privat absichern.
Wenn die Situation schon länger so ist, ist es für mich eigene Schuld des Selbständigen, da freiwillige Versicherung und Selbständiger. Rückforderung könnte man ja mal probieren, sehe aber wenig bis keine Chancen.
Hi,
tja, ist wirklich sehr theoretisch.
Ein Selbständiger, der obwohl er krank ist, keinen Einkommensverlust hat?
Was macht der denn? Würde mich mal interessieren... Klingt interessant.
Och, so unmöglich ist dies denke ich gar nicht. Ein Selbstständiger der viele Mitarbeiter hat, hat doch wenn er mal paar Tage krank ist nicht unbedingt einen Verdienstausfall, weil seine Mitarbeiter dann mal den Laden alleine schmeißen. Wenn unser Chef mal nicht da ist, arbeiten wir ja auch ganz normal weiter und holen das Geld rein.
Wie dieser Fall gehandhabt wird, weiß ich wirklich nicht, man könnte hier ja auch einfach mal bei einer Krankenkasse nachfragen, die überhaupt noch Selbstständige mit einem Anspruch auf Krankengeld versichern, dies machen ja sowieso immer weniger Krankenkassen.
Das ist in der Praxis durchaus ein gängiger Fall ...zum einen trifft er zu für den Selbständigen, dessen Mitarbeiter das Einkommen sichern, zum anderen vor allem für Existenzgründer; diese haben in der ersten Zeit Ihrer Selbständigkeit zwar meist keine Mitarbeiter, allerdings auch unterm Strich kein Einkommen.
Hier ergibt sich die für Laien unverständliche Situation, dass zwar sehr wohl ein relativ hoher Mindestbeitrag anfällt, das Mindestkrankengeld aber bei 0,- liegt.
Ich weiss, dass die Kassen hier i.d.R. keine Beitragsfreiheit anerkennen, dies hat aber wohl auch damit zu tun, dass der Selbständige an sich gar nicht auf die Idee kommt, auf der Beitragsfreiheit zu bestehen. Insofern frage ich mich, ob das Verhalten der Kassen rechtens ist.
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