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Verfasst am: 22.12.05, 12:40 Titel: KFZ Ver. fand Prozentzahl nicht herraus
Guten Tag.
A beschließt nach einer einjährigen Pause wieder ein Auto anzumelden.
Seine neue KFZ Versicherung sagt das sie für ihn keine Prozentpunkte findet, sollte so bei 100 liegen, aber man bemühe sich. Der Vertrag wird im März 05 geschlossen.
Im Main konnte konnte man immer noch keine Informationen diesbezüglich erhalten und die versicherung sagt sie nimmt erst mal einen hohen Prozentsatz von 140.
Weiter Anfragen werden mit Tut uns leid wir finden da nichts beatwortet.
Es ist mitleweile August und A stellt, nach mehreren Fristen, seine zahlung ein.
Im Oktober findet die Versicherung dann einen Prozentsatz von 90%.
Die versicherung ist mitlerweile gekündigt.
A möchte erst die offenen Monate zahlen wenn er zugesagt bekommt das er Rückwirkend für alle Monate nur 90% zahen muss und eine genau Auflistung darüber bekommt. Ist A im recht ?
Verfasst am: 22.12.05, 14:25 Titel: Re: KFZ Ver. fand Prozentzahl nicht herraus
Atze80 hat folgendes geschrieben::
Die versicherung ist mitlerweile gekündigt.
wegen nichtzahlung? haben sie denn gar nichts gezahlt? oder zumindest einen teil, der in etwa den vermuteten 90% entsprechen könnte?
wenn die 90% (?) gefunden wurden, dann wird sicherlich ne neue rechnung erstellt werden. wenn nicht, sollte man da nochmal kurz darauf hinweisen.
praktisch alle abbuchungen, rechnungen etc, werden mittlerweile maschinell erstellt. da sitzt keiner mehr und guckt drüber, das macht ein computer. und der wird vielleicht gar nicht wissen, das sie auf ne korrigierte rechnung warten... _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
Verfasst am: 22.12.05, 14:28 Titel:
Hi,
wer einen Rabatt in der Kfz-Vers. beansprucht, dem kann doch zugemutet werden, daß er mitwirkt, oder nicht?
A müßte doch noch Unterlagen von seiner 'alten' Versicherung gehabt haben oder zumindest gewußt haben bei w e l c h e r Gesellschaft er versichert war. Auch das alte Kennzeichen wäre eine Hilfe bei der Suche gewesen.
Die Versicherung hat wohl zu Recht dann nach 'Führerscheinregelung' eingestuft.
A hat Versicherungsschutz gehabt und muß auch dafür bezahlen. Ein Mehrbeitrag wird erfahrungsgemäß erstattet, wenn aufgrund der Vorversicherung eine günstigere Einstufung stattfindet. Grundsätzlich werden nur SF-Klassen und nicht Prozente bei der Rabattierung berücksichtigt. (90% = SF-Klasse X?)
Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 2271 Wohnort: im Ländle
Verfasst am: 22.12.05, 17:40 Titel:
chatterhand hat folgendes geschrieben::
Hi,
wer einen Rabatt in der Kfz-Vers. beansprucht, dem kann doch zugemutet werden, daß er mitwirkt, oder nicht?
A müßte doch noch Unterlagen von seiner 'alten' Versicherung gehabt haben oder zumindest gewußt haben bei w e l c h e r Gesellschaft er versichert war. Auch das alte Kennzeichen wäre eine Hilfe bei der Suche gewesen.
Die Versicherung hat wohl zu Recht dann nach 'Führerscheinregelung' eingestuft.
A hat Versicherungsschutz gehabt und muß auch dafür bezahlen. Ein Mehrbeitrag wird erfahrungsgemäß erstattet, wenn aufgrund der Vorversicherung eine günstigere Einstufung stattfindet. Grundsätzlich werden nur SF-Klassen und nicht Prozente bei der Rabattierung berücksichtigt. (90% = SF-Klasse X?)
chatterhand
Atze80 hat hier wohl Pech gehabt. Zumal zwischen dem letzten und dem neuen KFZ nur 12 Monate liegen. Derjenige ist mit dem Klammersack gepuder, der nicht mal sagen kann, bei welcher Versicherung das letzte KFZ versichert war und noch nicht einmal Unterlagen (Prämienrechnung) hat.
im moment versteh ich das eher so, das der fragesteller bei dieser versicherung schonmal versichert war, und das dann diese versicherung bei sich den rabatt nicht mehr gefunden hat...oder? _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
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