Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Störung des "Einzahlungsautomat"
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Störung des "Einzahlungsautomat"

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Max77
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.08.2005
Beiträge: 1300
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 22.12.05, 22:03    Titel: Störung des "Einzahlungsautomat" Antworten mit Zitat

Folgender Sachverhalt:

Außerhalb der Geschäftszeit soll ein 100 € und ein 50 € Schein an einem "Einzahlungsautomat" auf das Konto eingezahlt werden. Nachdem das Geld im Schacht verschwunden ist, erscheint eine Fehlermeldung: "Funktionsstörung. Bitte wenden Sie sich an das Personal." Nachforschungen ergeben, daß dem Konto nur 100 € gutgeschrieben wurden. Frage: Wie ist im Falle einer Störung der bankinterne Ablauf?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
WernerSnow
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.01.2005
Beiträge: 234

BeitragVerfasst am: 23.12.05, 10:47    Titel: Antworten mit Zitat

Die Abläufe werden vermutlich immer etwas individuell sein.

Folgender Ablauf wäre vorstellbar:
- Feststellung der Störung
- Störungsbeseitigung durch das Personal, ggfs. Anforderung Techniker
- Kontrolle des Gerätejournals, ggfs. Abstimmung des Automaten

Wird eine fehlerhafte Ein- / Auszahlung reklamiert, müsste der Automat auf alle Fälle abgestimmt werden.

Würde sich bei der Abstimmung des Automaten ergeben, dass die Geldbestände stimmen, also auf dieses Beispiel bezogen, es werden keine 50 Euro Überschuss gefunden, wird es für den Einzahlenden äußerst schwierig werden, das Gegenteil zu beweisen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Max77
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.08.2005
Beiträge: 1300
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 23.12.05, 11:04    Titel: Antworten mit Zitat

Wie viele Mitarbeiter sind bei dieser Abstimmung beteiligt? Oder anders gefragt: Ist es denkbar, daß nur ein Mitarbeiter die Abstimmung vornimmt und den Überschuß einsteckt?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
WernerSnow
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.01.2005
Beiträge: 234

BeitragVerfasst am: 23.12.05, 12:32    Titel: Antworten mit Zitat

Es geht also in dieser Fragestellung mehr um den Kunden als um die Bank.

Wie gesagt, der Ablauf kann immer etwas individuell gestaltet sein.

Grundsätzlich sind nach UVV 2 Mitarbeiter zum Öffnen des Gerätes erforderlich. Das hat aber einen anderen Hintergrund.

Denkbar ist vieles. Es ist denkbar, dass ich zu meinem Auto gehe, davor ausrutsche und tödlich verunglücke Winken Aber jetzt ohne Humor und Ironie... dieser Mitarbeiter (wenn es so wäre) würde seinen Job riskieren (u.U. fristlose Kündigung). Ob das die 50 Euro wert wären ... nicht zu beurteilen.

Auch denkbar - und möglicherweise plausibler - wäre, dass der Geldschein auf dem Transportweg an einer unmöglichen Stelle "verschwunden" ist, die man bei ersterem Hinsehen nicht gleich findet.

Viele Banken werden sich - aufgrund von vorhergehenden Erfahrungsfällen - vermutlich kaum darauf einlassen, dem Kunden den Betrag zu erstatten. Es gibt leider genügend Fälle, in denen Kunden erklären, sie hätten zu wenig Geld vom Automaten erhalten. Bei einer anschließenden Abstimmung des Geräts ergibt sich, dass die Bestände passen und keine Fehler während der Auszahlung passiert sind. Jetzt steht die Aussage des Kunden gegen die Aussage der Bank (Abstimmung) und zusätzlich das Geräteprotokoll, das ausgibt, dass kein Fehler passiert ist. Und leider sind es meist Kunden, die wirklich das Geld komplett erhalten haben, aber versuchen, nochmals einen "Zuschuss" zu bekommen.

Ich unterstelle in diesem Beispiel, dass der Einzahler tatsächlich die 150 Euro eingezahlt hat. In diesem Fall könnte man die Bank evtl. bitten, die Videoüberwachung (wenn vorhanden) zu kontrollieren und sich das Gerätejournal sowie den Grund (wenn bekannt) der Störung erklären zu lassen.

Wie das Ganze rechtlich aussieht, kann ich nicht beurteilen. IANAL (I am not a laywer)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Max77
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.08.2005
Beiträge: 1300
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 23.12.05, 12:38    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Information. Der Kunde hat zum Glück zwei Zeugen, die dabei waren. Die Funktionsstörung wird eingeräumt. Nur leider war angeblich nur 100 € Überschuß. Das Geld ist jedenfalls im Schacht verschwunden. Ob in der Maschine oder in der Tasche eines Mitarbeiters wird demnächst die Bank zu klären haben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.