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Mein Vati ist im September diesen Jahres verstorben. Herzinfarkt.
Über das Auto was er hatte lief noch eine Finanzierung. Wir riefen daher im Autohaus an und dort sagte man uns, das er eine restschuldversicherung abgeschlossen hat und somit diese die Restsumme von knapp 13.000 EURO tilgt.
Wir bekamen dann auch bescheid von dieser Versicherung und sollten noch eine Todesbescheinigung vom Hausarzt ausfüllen lassen. Der Hausarzt war nicht der Arzt der die tatsächliche Todesursache (Herzinfarkt) feststellte.
Mein Vati litt seit über 17 Jahren an Leukämie, welche aber nachweislich in den letzten JAhren so gut wie "weg" war. Er war seit 1994 erwerbsunfähigkeits-Rentner.
Nun sagt die Restschuldversicherung mit einem Schreiben, das mein Vati gewußt hat das er schwer krank war und an dieser krankheit sterben kann. Nur war die Leukämie, vom Hausarzt bestätigt, nicht todesursache!!! Sondern Herz Kreislauf Stillstand.
Wie müssen wir uns jetzt verhalten? Mein Vati konnte doch nicht bei vertragsabschluß wissen das er einen herzinfarkt erleiden würde.
Dazu wird doch eigentlich eine restschuldversicherung abgeschlossen um im todesfall die hinterbliebenen abzusichern.
Ich hoffe das mir jemand helfen kann 7und bin für jede antwort dankbar.
Also es wurde nur bei dem PKW Kauf in dem Darlehensvertrag mit unterschrieben das man eine Restschuldversicherung mit abschließt (man mußte dies unterschreiben)
Es gibt definitiv keine Versicherungsunterlagen usw.
Und es wurden auch keine Gesundheitsfragen gestellt. Mich wundert es deshalb das ein EU-Rentner ohne Prüfung diese Versicherung abschließen kann. Jeder Versicherer wo man eine Lebensversicherung abschließt verlangt Aufklärung über Gesundheitszustand.
Also wie gesagt keine Gesundheitsfragen wurden gestellt.
Im Kleingedruckten steht meist: "Ich versichere mit meiner Unterschrift, dass ich gesund bin" oder so ähnlich. Forsch mal genau nach... _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist WM- ich war dabei!!
nun ja, das mag im Kleingedruckten stehen, aber ein Herzinfarkt ist unvorhersehbar und nicht beeinflußbar und doch wohl die häufigste todesursache. Man kann doch bei unterzeichnung nicht wissen das man irgendwann mal einen herzinfarkt erleidet und an den folgen verstirbt.
Wir haben jetzt bei der ablehnung eine kopie der ausnahmeregelung dieser versicherung erhalten. Darin stand bei welchen krnakheiten sie nicht zahlt. nur warum wurden keine diesbezüglichen fragen bei vertragsabschluß gestellt? Wasmuß einem passieren das diese versicherung zahlt?
Ich kann es nicht verstehen das nun die angehörigen so behandelt werden.
Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
Verfasst am: 23.12.05, 19:36 Titel:
Hi,
wenn ne Rechtsschutzvers. besteht, dann das bitte dem Anwalt vorlegen.
Wenn nicht, auch!
Der wird die Chancen prüfen.
Aber bitte zu einem der sich w i r k l i c h mit Versicherungsrecht auskennt. Nicht den Erstbesten nehmen.
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