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Danke, natürlich bringt mich das weiter..
Ich denke einfach inzwischen, das die RA die Mandanten oft wie eine Melkkuh ausnehmen. Ist in vielen Beiträgen hier zu lesen!
Nachher ist man immer klüger.
Genau. Deshalb sind ja auch so viele von uns gemeinen Anwälten hier tätig und melken die armen Fragesteller kräftig.
Aber seien Sie mal beruhigt. Ich denke nicht, dass Ihnen noch viele Anwälte hier in diesem Forum Rechtsansichten aufdrängen werden. Ich werde mich jedenfalls hüten. Fröhliche Weihnachten.
Vor dem ArbG besteht kein Anwaltszwang. Gehen Sie doch das nächste mal ohne Anwalt hin. Oder befragen SIe den beauftragten Anwalt VOR DER BEAUFTRAGUNG bezüglich der Kosten, PKH, etc. Jeder Anwalt wird dies Ihnen vorher erläutern.
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