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Auf den Knien bitten um Senkung der Tilgungraten

 
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Sandra S
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.12.2005
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 23.12.05, 05:58    Titel: Auf den Knien bitten um Senkung der Tilgungraten Antworten mit Zitat

Hallo, mich interessiert die folgende Frage:
Wenn der Fall eintritt, daß einer nach Scheidung und Hausverkauf und Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung für vorzeitige Darlehensrückzahlung auf einer Restschuld von ca, 50 000 Euro (ohne Sicherheiten ) bei drei verschiedenen Banken sitzenbleibt, und die Tilgungsraten so hoch sind, daß ihm noch knapp 75 Euro zum Leben bleiben, dann ist er gezwungen, die Banken um eine Senkung der Tilgungraten zu bitten.


Pfeil Und wenn er das tut, und die Tilgugnraten so ansetze, daß der Kredit im Lauf von 10 Jahre getilgt wäre, dann ist das doch wohl ein akzeptables Angebot an die Banken , wenn man bedenkt, daß die Banken nach der gesetzliche Regelung mit Lohnpfändung oder Insolvenz doch viel schlechter weg kommen würden ...... Frage


Pfeil Was aber könnte der Grund sein, weshalb sich Banken seit 14 Tagen nicht durchringen können, irgendeine Antwort zu geben bzw. dem Antrag auf Senkung der Tilgungsraten zuzustimmen Frage Frage Ist das so Usus bei den Banken in solchen Fällen oder ist es Schikane, oder wird der Schuldner mit seinem Antrag nicht mehr wahrgenommen, wenn er so tief unten ist Frage
Kann mir jemand dazu jemand seine Meinung sagen ?
Danke fürs Interesse

Sandra
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 23.12.05, 10:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn der Kunde nicht in der Lage ist, die ursprünglich vereinbarten Raten zu zahlen, kann die Bank einer Umschuldung in einen Kredit mit längerer Laufzeit oder einer entsprechenden Rückzahlungsvereinbarung zustimmen.

Probleme bei dem geschilderten Fall aus Sicht der Bank sind
- die lange Laufzeit und
- die Mehrzahl der betroffenen Banken

Zum ersten Punkt: Solche Rückführungsvereinbarungen werden von Banken im Regelfall maximal bis zu einer Laufzeit von 6 Jahren abgeschlossen. 10 Jahre macht so gut wie keine Bank.

Gründe sind vor allem, dass die Banken die Erfahrung gemacht haben, dass Kunden zwar eine solche Vereinbarung treffen, um Zeit zu gewinnen, diese Engagaments dann aber doch in der Inso landen, da es für den Kunden schlicht sinnvoller ist, 7 Jahre lang zu zahlen, als 10 Jahre lang. Die Bank hat dann 2 mal die Arbeit.

Außerdem gilt es natürlich aus Sicht der Bank zu vermeiden, dass weitere Schulden bei Dritten aufgenommen werden. Hier hilft eine Kündigung mit entsprechendem Schufa-Eintrag.

Zum zweiten Punkt: Jeder Gläubiger ist natürlich daran interessiert, dass er nicht schlechter gestellt wird als die anderen. Von daher müssten die Vereinbarung mit allen 3 Banken zum gleichen Ergebniss geführt werden. Ist schwierig.
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Sandra S
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.12.2005
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 23.12.05, 10:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Karsten 11,

herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Das Wie und Warum ist mir nun klarer.

Also Kündigung mit Schufa Eintrag heißt das , die verzichten eher auf die Darlehensrückzahlung und kündigen oder eben Insolvenz, als daß sie die Tilgungszeit auf 10 Jahre verlängern ?

Die Tilgung im üblichen Zeitraum von maximal 6 Jahre ist halt bei dem erbleibenden Gehalt absolut nicht drin.
Pfeil Der Betroffene will die Insolvenz vermeiden. Wäre es sinnvoller, eine höchstmögliche Tilgung auf 6 Jahre anzubieten und zu beantragen , den Rest zu erlassen Frage

Pfeil Und ab wann heißt das Insolvenz, sind diese Verhandlungen im Vorfeld bereits so zu nennen, und müßte der Betroffene den Arbeitgeber darüber informieren , wenn ihm auf diese Weise Schulden erlassen werden Frage

Führt das zu einem Schufa Eintrag Frage

Sorry, für die vielen Fragen, aber die Nerven liegen blank. Wenn Du mir noch mal antworten würdest, wär super . Winken

Danke

Sandra S
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 23.12.05, 13:00    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

grundsätzlich ist alles denkbar, wenn Bank und Kunde sich einigen. Wobei ich das Ursprungsposting so gelesen hatte, dass Verhandlungen stattgefunden hatten und die Bank sich der vorgeschlagen Lösung verweigert hat...

Die Bank will so viel Geld wie möglich, so schnell wie möglich und mit dem geringsten Aufwand.

Für die Verhandlung mit der Bank ist daher wichtig, dass die Bank versteht, dass sie mit dem vom Kunden vorgeschlagenen Vergleich am besten fährt.

Elemente eines solchen Vergleichs können z.B. sein:
- Einmalzahlungen (z.B. Darlehen von Verwandten)
- Zusätzliche Sicherheiten
- Eine Ratenvereinbarung über einen nachhaltig leistbaren Betrag. Die Bank muss hier überzeugt sein, dass der Kunde mit dieser Zahlung nicht überfordert ist.
- Ein (teilweiser) Forderungsverzicht (z.B. nach 6 Jahren) unter der Voraussetzung der korrekten Ratenzahlung
- Die Abgabe eines notariellen Schuldanerkenntnisses (damit die Bank im Fall der Nichteinhaltung der Vereinbarungen leichter an ihr Geld kommt)
- Die Vereinbarung eines (niedrigen, leistbaren) Zinses
- Der Verzicht der Bank auf eine Kündigung des Kredites/Schufa-Meldung

Nur: Zwingen kann man die Bank nicht. Mann muss sie überzeugen.

Die private Insolvenz muss vom Schuldner beantragt werden. Nur durch Überschuldung oder Verhandlungen mit Gläubigern ensteht keine private Insolvenz.
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Sandra S
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.12.2005
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 23.12.05, 14:59    Titel: Antworten mit Zitat

Nochmals danke für die ausführliche Erklärung. Es beruhig ungemein, das besser zu verstehen.
Da habe ich mich unklar ausgedrückt, sorry, denn die Banken haben sich der vor gut 14 Tagen vorgeschlagenen Lösung bisher nicht verweigert, zwei der Banken haben sich zur Beratung zurückgezogen , eine davon kündigte an, sich innerhalb einer Woche zu melden, ist aber nicht geschehen, die andere hat sich bisher nicht geäußert.

Die dritte Bank hatte sich bereit erklärt , auf einen Teil der Darlehensumme zu verzichten, wenn die beiden anderen mitziehen, von da ist liegt also eine klare Aussage vor. Die beiden anderen wissen von diesem Angebot, haben sich zu all dem eben wie o.a. bisher nicht geäußert und mir war nicht klar, wie ich das zu deuten habe. ob es eventuell heißt, daß nichts geht ....
Ich hätte gerne an Weihnachten klar gesehen, ob Insolvenz droht oder eben nicht.


Aber erleichternd ist für mich jetzt erstmal auch, wenn es so ist, , daß Vorverhandlungen nicht Inolvenz heißen Smilie
LG

Sandra
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