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Katzenplage

 
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Thommy5699



Anmeldungsdatum: 21.05.2005
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 23.12.05, 11:25    Titel: Katzenplage Antworten mit Zitat

Wir leben alle in priv. Häusern bzw. Doppelhaushälfen. In unserer unmittelbaren Nachbarschaft haben zwei Familien freilaufende Katzen. Dagen habe ich gar nichts einzuwenden mal abgesehen davon das meine Frau unter einer Katzenallergie leidet. Eine Familie hat vier Katzten, wovon nun 3 fast zur selben Zeit Nachwuchs bekommen haben. Diese laufen nun auch frei herum. Durch die Vermehrung habe ich jetzt täglich Katzten auf meinem Grundstück und auch des öfteren in meinem Haus wenn die Terrassentür aufsteht. Es sind auch schon Schäden entstanden z.B. habe ich frisch Zierbäume gepflanzt, diese wurden von mehreren Katzten prompt wieder ausgegraben.Mein Grundstück ist zwar umzäunt, doch wir alle wissen sind Katzen äußerst geschickt. Auf dem angrenzenden Grundstück zu der Katzenfamilie ist aber eine Lücke. Ich habe vor Wochen versucht mit dem Katzenhalter eine Vereinbarung zu treffen, das dieser doch die Lücke schließen möchte um weitere Schäden zu vermeiden. Er hatte auch zugesichert das er sich darum kümmern wolle, doch passiert ist bis heute gar nichts.
Welche möglichkeiten habe ich, wenn der Katzenhalter nicht einlenkt, mir die vielzahl der Tiere von meinem Grundstück fernzuhalten ?
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Abrazo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 23.12.05, 14:00    Titel: Antworten mit Zitat

Lies dir mal der Einfachheit halber dieses kurz gefasste Urteil durch:

http://www.justiz.bayern.de/olgn/rspr/urt/u_8o3577_97_lgnf.htm

Ich würde vorschlagen, den Katzenhaltern erst mal einen Brief zu schreiben, wonach 2 Katzen überall als ortsüblich gelten (gilt auch für nicht freilaufende Wohnungskatzen übrigens) und wonach man bittet, doch dafür Sorge zu tragen, dass diese Anzahl nicht überschritten wird.

Für die Schäden ist der Katzenhalter haftbar. Wenn es allerdings Katzen mehrerer Halter in deinem Garten gibt, müsstest du natürlich zumindest durch Zeugenaussagen (Fotos sind auch nicht schlecht) nachweisen, dass seine den Schaden angerichtet haben. Den kann man dann berechnen und dem Halter in Rechnung stellen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 23.12.05, 14:52    Titel: Antworten mit Zitat

In derartigen abstrakten Fällen hilft gelegentlich auch die Information des Jagdberechtigten.
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Catlady
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.07.2005
Beiträge: 94

BeitragVerfasst am: 23.12.05, 20:28    Titel: Antworten mit Zitat

Ruf doch mal den Tierschutz an...vielleicht bringt der die Familie zur Einsicht und dei Tiere werden kastriert bzw. die Jungtiere vermittelt
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