Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 25.12.05, 18:04 Titel: Betrug durch den Vormund - Bankabhebung über 100000 Euro
Der Bruder übernimmt die Vormundschaft für seine 80jährige Schwester. Nach zwei Jahren und dem Tod des Bruders wird durch einen Zufall bekannt, dass der Bruder über 100000 Euro von deren Konto abgehoben hat (innerhalb von 2 Monaten). Die Frau des Bruders weiss nichts von dem Geld. Dieses bleibt verschwunden, wird aber bei der Frau des Bruders vermutet.
Ist es für den Vormund möglich, solch hohe Geldbeträge abzuheben?
Liegt die Schuld bei der Bank oder dem Vormundschaftsgericht und wie kann hier gerichtlich vorgegangen werden.
die erste Frage: ist bei dem Bruder überhaupt noch Geld zu holen ? Wenn ja, Strafanzeige und Zivilprozeß.
Wenn nein bleibt die Möglichkeit der Anzeige, dient aber nur der inneren Befriedigung und der Bestrafung des Bruders, das Geld ist ja weg. Der Versuch, Geld einzuklagen, wenn nichts da ist, führt nur dazu, das man viele Kosten und viel Ärger hat.
Anmeldungsdatum: 06.06.2005 Beiträge: 2351 Wohnort: Wolkenkukucksheim h.d. Mond
Verfasst am: 27.12.05, 16:45 Titel:
Zitat:
die erste Frage: ist bei dem Bruder überhaupt noch Geld zu holen ? Wenn ja, Strafanzeige und Zivilprozeß.
..wohl kaum.... der TE erwähnte ja bereits, der Bruder ist tot. Und ich meine gehört zu haben, dass man Tote nicht vor den Kadi zerren kann (ich meine, auch im "übertragenen" Sinne nicht, als nur noch juristische Person oder so...)
Vielleicht mal diese Angelegenheit einem Fachanwalt vorlegen..... ???Ich kann mir vorstellen, die Sache wird sehr kompliziert schon allein dadurch, dass die Frau ja sozusagen veruntreutes Geld geerbt hat (wenn denn...). Falls das überhaupt möglich ist. _________________ Jeder Satz, den ich äussere, muss als Frage verstanden werden, nicht als Behauptung.(Niels Bohr)
viel wichtiger jedoch und keine Frage :
Jeder Einzelne zählt ! Du auch ! www.dkms.de
Ja, der Bruder ist bereits tot. Aber wie kann man sich erklären, dass er einen Betrag in dieser Höhe von dem Konto abheben konnte. Meines Wissens dürfen nur Beträge bis 3000 Euro abgehoben werden, alles was darüber geht bedarf der Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes, oder etwa nicht?
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.