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Verfasst am: 24.12.05, 15:32 Titel: Anwaltskosten nach gerichtlichem Vergleich
Hallo,
hatte neulich eine mündliche Verhandlung zwecks eines Rechtsstreites.
Die gegnerische Partei forderte € 445,-, wir einigten uns vor Gericht auf € 300,- .
Gerichtskosten übernimmt die Klägerin, Anwaltskosten des Klägers (habe selber keine) muss ich zu 2/3 übernehmen. In der Verhandlung war von ca. € 100,- die Rede, was letztendlich noch auf mich zukommen würde.
Jetzt stellt der gegnerische Anwalt folgende Kostennote:
Verfahrensgebühr 58,50
Termingebühr 54,00
Einigungsgebühr im gerichtlich anhängigen Verfahren 45,00
Auslagenpauschel 20,00
Fahrtkosten 16,20
Tage- und Abwesenheitsgeld 20,00
-> 213,70
Ist das so korrekt, oder anfechtbar?
Kann ich noch irgendwelche eigene Kosten dagegenrechnen? Wobei ich kaum welche hatte.....
Unser Amtsgericht im Ort hat Fahrtkosten einmal als nicht erstattungsfähig erklärt. _________________ Rettet die Erde. Sie ist der einzige Planet mit Schokolade.
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