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Katzenhaltung/Mietwohnung

 
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Kiya
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.12.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 27.12.05, 08:58    Titel: Katzenhaltung/Mietwohnung Antworten mit Zitat

Guten Morgen!

Obwohl ich versucht habe, mich soweit es geht selbst kundig zu machen, weiß ich immer noch nicht, wie die Sache jetzt konkret in meinem Fall aussieht, darum hier der vermutlich 1000. Thread zu diesem Thema Sehr glücklich

Meine Situation:

Ich wohne in einem recht großen Mehrfamilienhaus (etwa 40-50 Parteien), was in Eigentumswohnungen aufgeteilt ist, sodass es verschiedene Vermieter gibt.
Ich bin kürzlich eine Etage tiefer ins Erdgeschoss gezogen, sodass sich damit auch mein Vermieter geändert hat.

Im Gegensatz zu meinem ehemaligen Vermieter, wird mir in dieser Wohnung die Tierhaltung untersagt, obwohl die Vormieter 2 Hunde und eine Katze in der Wohnung gehalten haben.

Ich habe nun vor, mir eine Katze anzuschaffen.
Hier im Haus gibt es außerdem einige Katzen und auch Hunde.

Was soll ich also nun tun?
Mir stillschweigend das Tier anschaffen (meine Vermietung sitzt in Dortmund, ich wohne in Aachen, also wird sie vermutlich nicht einfach vorbeikommen)
oder soll ich um eine Erlaubnis bitten und damit das Risiko eingehen schlafende Hunde zu wecken.

Wie sieht es dann aus, wenn ich mir das Tier ohne Erlaubnis anschaffe?
Kann der Vermieter mich dann kündigen? Oder habe ich soetwas wie Gewohnheitsrecht, weil die Vormieter auch Tiere gehalten haben und es sowieso viele Tiere hier gibt?

Ich würde mich über einen guten Rat wirklich freuen!

Liebe Grüße!

Kiya
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Abrazo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 27.12.05, 09:39    Titel: Antworten mit Zitat

Die Rechtssprechung ist hier nicht einheitlich.

Meiner Ansicht nach - ohne Gewähr - stehen zwei Rechtsansprüche gegeneinander, zwischen denen individuell abgewogen wird: einerseits der Grundsatz 'pacta sunt servanda', dass man also Verträge einzuhalten hat, andererseits wird die Tierhaltung inzwischen als eine Art Grundbedürfnis eines Mieters anerkannt, das dem bestimmungsgemäßen Gebrauch einer Wohnung nicht widerspricht.

Voraussetzung ist natürlich, dass von der Tierhaltung tatsächlich keine Belästigung ausgeht. Bei der Wohnungshaltung einer Katze wird das in der Regel verneint, wenn man sie nicht verdrecken lässt, so dass es anfängt zu stinken. Problematisch ist, das weiß ich aus eigener Erfahrung, wenn man der Katze Freilauf gewährt, was sich im Erdgeschoss anbietet, und zwar deswegen, weil es durch das regelmäßige Rein- und Rausspringen der Katze zu nicht unerheblichen Verschmutzungen der Fassade kommen kann. Dem Vermieter meiner Nachbarin war das egal (ich selbst bin eh Eigentümer), aber ein biestiger Vermieter kann da natürlich Ärger machen.

Es scheint auch so zu sein, dass die Gerichte die Art des Vertrages mit berücksichtigen. Handelt es sich um einen vorgefertigten Standardmietvertrag, in dem das Verbot der Tierhaltung sozusagen vorgedruckt ist, scheinen sie eher dem Tierhalter zuzuneigen und zu meinen, eine solche Standardverbotsklausel sei nicht wirksam. Bei einem individuellen Mietvertrag hingegen scheinen sie eher auf Einhaltung des Vertrages und damit Abschaffung des Tieres zu drängen.

Was noch hinzu kommt, ist die Beziehung, die sich nach einiger Zeit zwischen Mensch und Tier entwickelt. Spätestens nach 5 Jahren gilt die Abschaffung für den Mieter offenbar nicht mehr als zumutbar, wegen der engen Beziehung, auf Seite der Katze kann dann das Tierschutzgesetz greifen, wonach eine Trennung für das Tier unzumutbares Leiden bedeutet.

Schließlich haben Gerichte auch positiv für den Mieter entschieden (und das scheint inzwischen Regel zu sein, einen praktischen Fall kenne ich selbst, der allerdings ohne Gerichtsentscheid durchging), wenn dieser aus gesundheitlichen Gründen das Tier braucht, etwa als psychische Stütze.

In deinem Fall könnte der Vermieter gebranntes Kind sein. Mit drei Tieren in der Wohnung könnte es durchaus zu Schäden gekommen sein, so dass er deswegen die Nase voll hat.

Bleibt dir wohl nichts anderes übrig, als das selbst zu entscheiden.
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Kiya
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.12.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 27.12.05, 09:56    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für deine Antwort, auch wenn sie mir so direkt nicht wirklich weiterhilft Sehr glücklich

Im Vertrag heißt es:

"Tiere, auch Haustiere, mit Ausnahme von Tierfischen und Ziervögeln, dürfen nicht gehalten werden. Abweichende Vereinbarungen müssen im Einzelfall von den Parteien getroffen werden"


Zu den Vormietern:
Ich denke nicht, dass der Vermieter ein "gebranntes Kind". Mit den Tieren hat es nie Ärger gegeben.


Die Frage ist:

Wenn ich nun den Vermieter frage, ob ich eine Katze halten darf (notfalls auch als reine Wohnungskatze); ändert sich dann die Rechtslage, wenn ich mir trotzdem eine Katze anschaffe (keine Ahnung, wegen besonderer Dreistigkeit oder ähnlichem...)

Sonst würde ich einfach mal nett nachfragen, wer weiß, vielleicht ist es ja einer von diesen Mietvertragsvordrucken und der Vermieter hat sich gar keine Gedanken gemacht über dieses Thema. Muss der Vermieter nicht auch einen "triftigen Grund" angeben für das Verbot von Tieren?

Wenn ich ihm nichts sagen würde, glaube ich nicht, dass er dahinter kommen würde, es besteht nur wenig Kontakt, und wenn telefonisch (es handelt sich auch glaube ich um eine Firma, die die Wohnung vermietet)
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Abrazo
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 27.12.05, 11:59    Titel: Antworten mit Zitat

Nun, wenn es vorher Tiere in der Wohnung gab und der Vertrag abweichende Vereinbarungen ermöglicht (was ja häufig nicht der Fall ist), würde ich schon mal um eine solche abweichende Vereinbarung nachfragen. Vielleicht läuft das ja völlig problemlos.

Es gibt ja auch Vermieter, die sich auf diese Weise Massentierhaltung, Giftschlangen, Skorpione, Kampfhunde und ähnliches Getier vom Leibe halten wollen.
Winken
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