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angenommen, A und B wohnen in einer gemeinsamen Wohnung.
A zahlt bereits für seine Empfangsgeräte, die aber NICHT in der
gemeinsamen Wohnung stehen.
B bekommt dann von der GEZ Schreiben und Mahnungen
Gebühren zu zahlen -
Wie hat sich B zu verhalten, was passiert, wenn B
auf die Briefe und befristeten Mahnungen nicht reagiert ?
Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
Verfasst am: 27.12.05, 23:51 Titel:
Zitat:
angenommen, A und B wohnen in einer gemeinsamen Wohnung.
A zahlt bereits für seine Empfangsgeräte, die aber NICHT in der
gemeinsamen Wohnung stehen.
Wo stehen die Empfangsgeräte dann? Hat A keine weiteren Empfangsgeräte?
Was ist mit seine Empfangsgeräte gemeint?
Zitat:
B bekommt dann von der GEZ Schreiben und Mahnungen
Gebühren zu zahlen -
Wie hat sich B zu verhalten, was passiert, wenn B
auf die Briefe und befristeten Mahnungen nicht reagiert ?
Ist B überhaupt Rundfunkteilnehmer(also hat B überhaupt anmeldepflichtige Geräte, wo hält er diese zum Empfang bereit)? Ist B als Rundfunkteilnehmer angemeldet?
Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
Verfasst am: 28.12.05, 18:00 Titel:
Zitat:
A hat Fernseh- und Radiogeräte, die im Haushalt der Ex-Frau stehen
und für die A bereits GEZ zahlt.
In dem Fall müsste A keine Geräte zum Empfang bereit halten, da dies ja die Ex-Frau tut. Wem die Geräte gehören (wer der Eigentümer ist) spielt keine Rolle.
A wäre demnach nicht mehr Rundfunkteilnehmer wenn er sonst keine weiteren Geräte zum Empfang bereit hält und kann sich abmelden.
Zitat:
B hat keine anmeldepflichtige Geräte
und ist somit auch nicht als
Rundfunkteilnehmer gemeldet.
Wiso bekommt B dann Mahnungen von der GEZ? Normalerweise bekommt man nur tolle Drohbriefe von der GEZ man solle doch die Geräte, von der die GEZ gar nicht wissen kann, dass und ob man sie hat, gefälligst anmelden. Auskunftspflichtig ist jedoch nur derjenige der auch wirklich Geräte zum Empfang bereit hält. Hat B denn irgend etwas unterschrieben, dass er angeblich Geräte zum Emfpang bereit hält oder war B mal Rundfunkteilnehmer und hat es versäumt sich abzumelden?
Da kann ich aus einem ähnlichen Fall Vermutungen äußern:
Die GEZ akzeptiert keine Abmeldungen, zumindest nicht ohne größere Umstände. Eine Bekannte ist mit Ihrem Freund zusammengezogen (damals nur eheähnliche Gemeinschaft, aber ein Haushalt) und hat aus dem Grund alle Empfangsgeräte abgeschafft und sich mit dem Hinweis, dass Sie keine Geräte mehr habe, bei der GEZ abgemeldet. Die GEZ wollte einfach nicht akzeptieren, dass für den gemeinsamen Haushalt nur einmal gezahlt werden muss: Der Freund bezahlt(e) damals bereits GEZ für seinen Fernseher und sein Radio. Monatelang musste die Bekannte Abbuchungen der GEZ zurückbuchen lassen. Als die dann endlich akzeptiert haben, wollten die das natürlich nicht vom Tag der Abmeldung an, sondern erst von dem Tag des dortigen Entschlusses an und bis dahin natürlich Gebühren. Die Bekannte riet der GEZ dringend zur Klage. Das hat dann gereicht.
Mit dem Laden verkehre ich jedenfalls nur per Einschreiben.
die GEZ ist stur und verstößt gegen geltendes Recht. Sie meldet zwangsweise an, obwohl ihr der Nachweis zur Anmeldepflicht fehlt. Sie ignoriert Abmeldungen. Sie behauptet, nie eine bekommen zu haben. Sie verweigert die Anerkennung von Gründen. Das sind alles keine Einzelfälle mehr. Aus eigener Erfahrung weiß ich es auch. Angeblich ist meine Abmeldung nie angekommen und die GEZ belästigt mich trotz mehrerer Hinweise auf meine Abmeldung weiterhin mit immer neuen Rechnungen.
Dabei ist die Sache ganz klar, und wurde ja schon beantwortet – wer keine Geräte bereithält, ist auch nicht gebührenpflichtig.
Offenbar ist es aber so, daß die GEZ sich darum immer wieder mal einen feuchten Kehricht kümmert. Und offenbar ist es so, daß selbst in eindeutigen Fällen unberechtigter Forderungen der GEZ sich kaum ein Richter findet, der diesem Treiben ein Ende bereitet. Auf die Politik kann man bei dieser Problematik ja getrost schei****.
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