Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Mich beschäftigt gerade folgendes fiktives Fällchen zum Thema Verjährung:
Handelsvertreter H (§ 84 HGB) hat noch Ansprüche auf Provision gegenüber seinem damaligen Auftraggeber A aus dem Jahre 2001. Seine Provisionsansprüche hat er immer wieder angemahnt zuletzt 2003. A hat darauf nie reagiert.
Meine auf den ersten Blick einfache Frage: Wann verjähren diese Provisionsansprüche?
Meine Lösung wäre folgende: Nach Art. 229 § 6 Abs. 6 ist § 88 HGB (obwohl inzwischen aufgehoben) noch anwendbar, da am 15.12.04 der Provisionsanspruch noch nicht verjährt war. Nach § 88 HGB galt ja eine vierjährige Verjährungsfrist.
Der Anspruch würde also eigentlich am 31.12.05, also vier Jahre nach Fälligkeit 2001, verjähren. Da H jedoch den A immer wieder zur Zahlung aufforderte war die Verjährung unterbrochen und fing somit 2003 erneut an zu laufen, so dass erst am 31.12.07 Verjährung eintreten würde?
bin nun aber doch zur Lösung gekommen, dass für H die "alte" vierjährige Verjährungsfrist nach § 88 HGB gelten muss...
ich frag mich jetzt nur noch, ob die Verhandlungen, die H bis zum Jahre 2003 führte die Verjährung hemmen, so dass eben erst Ende 2007 Verjährung eintritt oder ob es bei vier Jahren bleibt, da im alten Verjährungsrecht eine Regelung des § 203 BGB n.F. nicht existiert und der Anspruch am 31.12.2005 verjähren würde?
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.