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Haben begünstigte Personen im Todesfall des Lebensversicherten neben der Versicherungssumme auch einen Anspruch auf das angesparte Gewinnguthaben? Im konkreten Fall ist der Versicherungsnehmer drei Wochen vor Ablauf der Lebensversicherung verstorben.
mfg
Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
Verfasst am: 30.12.05, 10:20 Titel:
Hi,
die Begünstigung bezieht sich auf die gesamte Leistung des Versicherers, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Abrechnung des Vertrages abwarten. Die Frage beantwortet sich dann von selbst.
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