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Eine Vers., bei der ein Beihilfeergänzungstarif (Kranken- u. Pflegevers.) besteht, will ab meinem Ruhestandsbeginn (Beihilfesatz steigt von 50 auf 70%) den bish. Tarif nicht von 50 auf 30% entsprechend reduzieren, weil hausinterne Organisationsprobleme entgegenstehen. Auf Bitte um Zusicherung einer "sauberen" Abrechnung nach künftiger Klärung dieser Meinungsverschiedenheit wurde diese erbetene "Fairness-Zusage" verweigert und mir stattdessen angedroht, mich im Fall eines Lastschriftstorno der 50%-Prämie und zeitgleicher Überweisung der 30%-Prämie dem Bundesversicherungsamt zu melden.
Muss ich mit fadenscheinigen Verfahrenmstricks (Berufung auf Verfristung etc.) der Vers. rechnen oder sollte ich im Zweifel gegen Ende der üblichen 6-Wochen-Frist stornieren und sofort die 30%-Prämie überweisen? Welche Nachteile könnten mir drohen?
Danke für qualifizierte Antwort im voraus!
Guten Rutsch allerseits!
*winkt*
Gruß Quasti
Ich habe selbst gut 15 Jahre bei zwei verschiedenen Krankenversicherungen gearbeitet, aber damit gab es nie Probleme.
Mit Nichtzahlung der Prämie kommen Sie allerdings nicht weiter! Versuchen Sie, mit einem Sachbearbeiter in der Zentrale zu sprechen. Wenn alles nichts hilft, wenden Sie sich an eine Verbraucherzentrale, den Ombudsman für die Krankenversicherung oder an die Bafin in Bonn. Auch ein zugelassener Versicherungsberater kann Ihnen helfen. Ein Bundesversicherungsamt gibt es nicht.
Doch, das Bundesversicherungsamt (BVA) gibt es tatsächlich. http://www.bva.de
Das BVA ist unter anderem das Aufsichtsamt der gesetzlichen Krankenkassen. Zudem kümmert sich das BVA auch um die Ausbildung von Sozialversicherungsfachangestellten. Weitere Aufgaben des Bundesversicherungsamtes habe ich leider nicht im Kopf.
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