Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 30.12.05, 17:57 Titel: Frage zur Rechtsform GbR
Das Problem liegt nicht bei den Gesellschaftern.
Es gab nur heute Probleme bei der Gewerbeanmeldung.
Eine GbR kann mit hauptberuflichen bzw. nebenberuflichen Gesellschaftern gegründet werden.
Die Mischung war unserem Gewerbeamt nicht bekannt.
Daher wollte ich mich hier informieren.
Denn am 02.01.06 wollen wir es erneut versuchen.
Aber doch schon gerne mit Begründung.
Jeder Gesellschafter hat seinen Eintritt in die GbR beim Gewerbeamt anzuzeigen. Dabei wird ein amtlicher Vordruck verwendet. Auf diesem Vordruck ist auch anzugeben, ob die Tätigkeit zunächst als Nebenerwerb durchgeführt wird. Dies steht jedoch der Anmeldung nicht im Wege.
Ein Gewerbe kann immer als Nebentätigkeit durchgeführt werden. Berufen Sie sich auf Artikel 12 des Grundgesetzes.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.