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Verfasst am: 30.12.05, 19:54 Titel: Anwalt nutzt Mandantin aus
Hallo!
Der Anwalt A erhält Besuch von der gerade aus einer psychiatrischen Klinik entlassenen B, die Probleme hat, weil sie zwecks Befriedigung Ihrer Sucht Diebstahl begangen hat und dies auch schriftlich zugegeben hat.
Der Anwalt versucht vermeintliche, nicht zutreffende Gegenansprüche gegen den C, bei dem dieser Diebstahlverursacht wurde, zu stellen, und zieht die Mandantin, die in Ihrem Charakter, als naiv, als geradezu leicht zu beeinflussen zu beschreiben ist, immer weiter in die Angelegenheit rein.
Der C möchte gerne wissen, ob dem A eine Pflichtverletzung seiner anwaltlichen Tätigkeit unterlaufen ist. Denn allem Anschein nach, ist der A heilfroh mal wieder einen Mandanten zu haben und will diese dann auch längere Zeit an sich binden, um ordentlich Geld an Ihr zu verdienen.
Nebenbei sei gesagt, dass der C aus christlicher Nächstenliebe gehandelt hat und umso mehr geschockt ist ob des weiteren Verlaufs des Geschehens und auch ein bißchen genervt, ständig in sich widersprechende Briefe eines Anwalts zu erhalten, die zT vor Rechtsschreibfehlern nur so strotzen und nicht auf die Darstellung des C Bezug nehmen sondern Sachen einfach in Raum stellen.
Für eine vernünftige Antwort reicht der Sachverhalt leider nicht. In strafrechtlicher Sicht sind "Gegenansprüche" ohnehin irrelevant. Rechtschreibfehler allein verursachen keine Anwaltshaftung. Sofern zivilrechtliche Ansprüche aus der deliktischen Handlung erhoben werden und die A kein Geld hat, um diese zu regulieren, ist die Überprüfung von Aufrechnungsmöglichkeiten durchaus kein Fehler.
Der Anwalt ist auch nicht gehalten, den Darstellungen der Gegenpartei (C) zu folgen. Wäre ja noch schöner, wenn ein Anwalt auf das Antwortschreiben "Meine Taschen sind voll, aber zu" die Rechtsverfolgung einstellt. Er wird sich an die Informationen halten, die er von B erhält.
Sofern er natürlich einen offensichtlich aussichtslosen Prozess führt und diesen dann verliert, sind die dadurch entstandenen Kosten (seine Gebühren, Gerichtskosten, Erstattungsanspruch Anwaltskosten Gegner) natürlich ein Schaden, den die B gegen den Anwalt geltend machen kann. Aber nur die B kann diese Ansprüche geltend machen. Ein Durchgriff durch den C auf den Anwalt wird wohl keinen Erfolg bieten.
Na gut vielleicht habe ich mich nicht sehr exakt ausgedrückt. Liegt wahrscheinlich daran, dass es mein alter ego doch erheblich bedrückt.
Der C hat die B aus christlicher Nächstenliebe aufgenommen.
Die B hat den C bestohlen und hat dies auch schriftlich zugegeben.
Plötzlich erhält der C aber vom A, der den Eindruck erweckt (weswegen ich über seine Rechtschreibung gelästert habe), dass er endlich mal froh ist, nach langer Zeit wieder einen Mandanten zu haben.
Der C muss sich jetzt mit dem A abmühen, obwohl soweit alles geklärt war mit der B (s. schriftliches Zugeständnis). Dem C geht es auch erheblich auf die Nerven, ständig Briefe per Eilboten zu bekommen, die nicht auf seine Schreiben an den Anwalt Rücksicht nehmen, sondern eine gewisse Eigendynamik entwickeln, die fern jeder Realität sind.
Der C will eigtl. nur sein Eigentum wieder haben (zum. SE, falls alles schon verhökert).
Der C hegt den Verdacht, dass es dem A als Anwalt nur darum geht, die B ordentlich auszuquetschen, da wie gesagt, die Briefe fern jedes Bezuges auf den vorliegenden Rechtsstreit ausgestaltet sind.
Kann der C sich an die Anwaltskammer wenden oder gibt es irgendein Gesetz, dass einschlägig ist?
Der C hat nicht aus christl. Nächstenliebe Anzeige erstattet. Er hat gar keine Anzeige erstattet. Er hat die A aus christl. Nächstenliebe nach ihrem Klinikaufenthalt im Kreise seiner Familie wie ein Familienmitglied aufgenommen und wird plötzlich von einem Anwalt belästigt, der ihre Situation ausnutzt und sich eine goldenene Nase verdienen will. Der C ist sprachlos ob der Dreistigkeit.
Gibt es denn eine Möglichkeit, dem Anwalt beizukommen?
Hmm... hier sollte einfach mal der Unterschied zwischen "eigenem Anwalt" und "Gegenanwalt" akzeptiert werden.
Wenn alle Leute, die sich vom Gegenanwalt unverstanden und genervt fühlen und die der Meinung sind, der Gegenanwalt schreibt Dinge, die falsch sind, zur Kammer rennen würden, könnte man die 5,5 Mio Arbeitslosen in Deutschland zu Beschwerdemanagern ausbilden und bei den Kammern anstellen.
Nehmen Sie sich einen Anwalt, der soll Klage einreichen. Dadurch wird der Gegenanwalt gezwungen, seine Gegenansprüche bis zur Klageerwiderungsfrist vorzutragen. Danach ist Ruhe, bis ein Richter entschieden hat, dass Sie Recht haben!
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