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Verfasst am: 02.01.06, 21:13 Titel: Rückgabe eines Neuwagens
Hallo alle zusammen,
ich habe vollgendes problem und weiß nicht wie ich mir das helfen soll!
habe im juni 2005 ein neues Auto gekauft. bis jetzt haben sich 5 kleineremängel ( wie bremmsen, fensterheber, radkappen, reifen kofferraumschloss und fühler vom kühler defekt) ereignet. Mit einigen dieser Mängel ist das Auto ausgeliefert worden andere sind erst beim nutzen aufgetreten. beseitig sind bis auf das Kofferraum schloss alle!
Ich habe mal was davon gehört das ich dem Händler nur 3 mal das Nachbesserungsrech geben muss. kann ich jetzt Kaufpreis minderung vordern oder sogar eine neues Fahrzeug?
wäre super wenn mir jemand was zum Nachbesserungsrecht sagen könnte
Hier scheint das falsche Subforum zu sein, denn hier geht es um Anwalts- und Anwaltshaftungsrecht. _________________ MfG 13 Lach nicht!! Freu Dich anders!
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