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Verfasst am: 30.12.05, 14:27 Titel: Rechtschutz gekündigt im August 2005, Beiträge bis juli 2007
Hallo erstmal,
A hat sein Geschäft Anfang August geschlossen, Gewerbe abgemeldet und Rechtschutz gekündigt. Die Versicherung wollte im April 2005 Beitrag für 1 Jahr haben, A hatte kein Geld, hat nicht bezahlt (ist jetzt eigentlich pleite). Die Versicherung will trotzdem die Beiträge bis Mitte 2006 bezahlt bekommen.
Frage:
- gibts Möglichkeit die Kündigungszeit kürzen auf Grund Insolvenz?
- wenn A grade in Scheidung lebt, hat das was mit seinem Rechtschutz zu tun?
- B sagt, für A sein Insolvenz müsste man sich von Anwalt beraten lassen. Die machen aber nicht gerne, ohne Zahlung! Deckt es die noch bestehende Rechtschutz nicht mit ab?
Danke
Verstehe das Problem nicht. Wenn A Insolvenz beantragt hat, wird ihm automatisch ein Insolvenzverwalter zur Seite gestellt. Die Forderungen der Rechtsschutzversicherung ( Gläubiger ) fallen ebenfalls wie alle anderen offenen Rechnungen in die Insolvenzmasse.
Für Scheidungen kommen Rechtsschutzversicherungen eh nicht auf. Auch eine Zusatzrechtsschutz für Streitigkeiten in Ehesachen übernimmt in der Regel nur die Kosten einer Erstberatung.
A muss sich keine Gedanken darüber machen, welche Kosten von der RS übernommen werden. Da A keine Beiträge zahlt hat er auch keinen Versicherungsschutz!
Was hat es im Titel mit Juli 2007 auf sich und wer zum Teufel ist B? _________________ ##################
Viele Grüße Eifeler
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Wer aufhört, besser zu werden, hört auf, gut zu sein !
Hallo,
danke erstmal für Deine Antwort. Auf die Fragen:
A hat sein Insolvenz noch nicht angemeldet, da er zurzeit als Bürge für den Kredit vom Schwager da steht, will er ihm natürlich keine Probleme verursachen.
Stimmt, bei Insolvenz fällt die geforderte Summe sowieso mit in die Masse, aber hätte A noch andere Möglichkeit, würde er die kleinere geforderte Beträge abzahlen wollen, aber nicht für sowas, wie Rechschutz, wenn es weder bei seiner Scheidung noch sonstwo helft.
B ist sein Freund, und hat ihm empfohlen, vorher mit einem Anwalt zu sprechen
Das verändert natürlich die Sachlage. Hoffe nur für A, dass sein Schwager nicht auch die Grätsche macht, denn dann wird es so richtig duster.
Klar versucht man in einer solchen Situation zunächst andere, zum Teil auch niedrigere, Rechnungen zu begleichen. A sollte nur nicht vergessen, dass die Versicherung den Vertrag fristlos kündigen kann. Zudem wird die Versicherung weiterhin auf die Begleichung der Forderung bestehen und es wird ein Negativeintrag vorgenommen werden. Dieser Negativeintrag kann erscheinen in der Schufa als auch in einer speziellen Datenbank für Versicherungen. Das kann später zu erheblichen Einschnitten führen.
Mein Tipp: A soll sich mit der Rechtsschutz in Verbindung setzen und eine Ratenzahlung vorschlagen. Die Rechtsschutzversicherung wird sich womöglich auch darauf einlassen, die Rechtsschutz für Selbständige in eine Rechtsschutz für Nichtselbständige ( aufgrund der Aufgabe der Selbständigkeit ) umzuwandeln, was einen erheblichen Beitragsnachlass zur Folge hätte. Der Tipp von B mit dem Anwalt finde ich aufgrund der Konstellation ( Bürgschaft ) gar nicht mal so schlecht. _________________ ##################
Viele Grüße Eifeler
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