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Verfasst am: 31.12.05, 17:16 Titel: Frist für Einreichen einer Rechnung
Hallo!
Gibt es eine Frist zum Einreichen von Rechungen bei einer Versicherung?
Z.B. hat A eine Anwaltsrechung, die er von seiner Rechtschutzversicherung erstattet haben möchte.
Der Versicherungsvertreter hat gemeint, es gäbe keine Probleme, aber das ist nun einige Wochen her und er ist nicht erreichbar.
Also keine Ahnung, ob er die Sache überhaupt weitergeleitet hat?
Die Rechnung sollte noch von einem anderen Anwalt auf Richtigkeit geprüft werden.
Dieser war laut seiner Aussage erkrankt.
Kann davon ausgeghangen werden, dass die Sache nicht wegen einer Frist versäumt wird, wenn der Vertreter schlampig oder eher für die Versicherung gearbeitet hat?
Rufen Sie bei der Direktion in der Schadenabteilung an und fragen Sie dort nach, ob Ihre Rechnung angekommen ist.
Im Übrigen ist der Vertreter für sein Handeln voll verantwortlich. In keinem Land der Welt nimmt man so viel Rücksicht auf Versicherungsvertreter wie in Deutschland.
In diesem Fall trifft den Versicherungsvertreter wohl keine schuld, man muss also nicht unbedingt Rücksicht auf ihn nehmen.
Im Normalfall ist es so, dass der Anwalt bem Rechtsschutzversicherer eine Kostenübernahme einholt. Bei einem positiven bescheid rechnet er direkt mit der Rechtsschutzversicherung ab. Da der Anwalt aber die Rechnung an A adressiert hat, wurde eine Kostenübernahme an die Versicherung vermutlich nie gestellt ( oder aber abgelehnt ). Dies wird, auch wiederum vermutlich, dass Versäumnis von A sein, da er seinem Anwalt keinen Hinweis auf eine bestehende Rechtsschutz gegeben hat.
Wenn A Glück hat, bekommt er von seiner Versicherung die Kosten auf Kulanzbasis erstattet. Wenn nicht, Pech gehabt. Ich gehe mal davon aus, dass der Vertreter versucht eine Kulanzregelung zu erhalten. Dies dauert erfahrungsgemäß einige Zeit, da dies nicht im Ermessensspielraum des Vertreters liegt. _________________ ##################
Viele Grüße Eifeler
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Wer aufhört, besser zu werden, hört auf, gut zu sein !
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